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ArbG Bocholt, 30.10.2002 - 3 Ca 1599/01 |
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Verfahrensgang
- ArbG Bocholt, 30.10.2002 - 3 Ca 1599/01
- LAG Hamm, 14.07.2003 - 4 Ta 820/02
- BAG, 18.11.2003 - 5 AZB 46/03
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 18.11.2003 - 5 AZB 46/03
Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluß des Arbeitsgerichts Bocholt vom 30. Oktober 2002 - 3 Ca 1599/01 - nebst dem Nichtabhilfebeschluß vom 2. Dezember 2002 aufgehoben. - LAG Hamm, 14.07.2003 - 4 Ta 820/02
Aufhebung der PKH-Bewilligung wegen Nichtvorlage des amtlichen Vordrucks im …
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den PKH-Aufhebungsbeschluß des Arbeitsgerichts Bocholt vom 30.10.2002 -3 Ca 1599/01 - wird zurückgewiesen.Mit Beschluß vom 30.10.2002 -3 Ca 1599/01 - hat das Arbeitsgericht Bocholt die PKH-Bewilligung vom 04.09.2001 wegen unterlassener Mitwirkung bei der Aufklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im sog. PKH-Nachprüfungsverfahren aufgehoben.