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   ArbG Lörrach, 06.02.2009 - 3 Ca 161/08   

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ArbG Lörrach, 06.02.2009 - 3 Ca 161/08 (https://dejure.org/2009,18795)
ArbG Lörrach, Entscheidung vom 06.02.2009 - 3 Ca 161/08 (https://dejure.org/2009,18795)
ArbG Lörrach, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 3 Ca 161/08 (https://dejure.org/2009,18795)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kein Verfall des im Jahr der Entstehung wegen Arbeitsunfähigkeit nicht genommenen und auf das Nachjahr übertragenen Erholungsurlaubs

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Gewährung von Erholungs- und Zusatzurlaub gem. § 125 SGB IX während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung des im Jahr der Entstehung nicht genommenen und auf das Nachjahr übertragenen Erholungsurlaubs wegen Krankheit über den 31. März hinaus; Folgen einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit zwischen Juli eines Jahres und Mai des darauffolgenden ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub verfällt nicht

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Anwendung des EuGH-Urteils in Sachen Schultz-Hoff auch gegenüber privaten Arbeitgebern

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Lörrach, 06.02.2009 - 3 Ca 161/08
    des jeweiligen Folgejahres befristet sein (grundlegend BAG 13.05.1982 - 6 AZR 360/80 - AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; s. auch BAG 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - AP Nr. 11 zu § 55 InsO).

    Das Bundesarbeitsgericht erkennt dies ebenso, hält aber eine ausdrückliche Regelung für entbehrlich, da der Urlaubsanspruch von vornherein auf das Urlaubsjahr befristet sei (BAG 13.05.1982 - 6 AZR 360/80 - AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung, juris Rn 16).

  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Auszug aus ArbG Lörrach, 06.02.2009 - 3 Ca 161/08
    Die vom Bundesarbeitsgericht vertretene Auffassung eines Erlöschens des Urlaubsanspruchs ist dort nicht ausdrücklich genannt (so auch Kloppenburg in jurisPR-ArbR 5/2009 Anm. 1; LAG Düsseldorf 02.02.09 - 12 Sa 486/06- unter B.II.2.a. der Gründe).

    Schließlich gilt dasselbe Ergebnis auch im Hinblick auf den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 125 Abs. 1 SGB IX, denn die urlaubsrechtliche Vorschrift des § 7 BUrlG gilt auch für den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen (BAG 25.06.1996 - 9 AZR 182/95- AP Nr. 11 zu § 47 SchwbG 1986, juris Rn 17; LAG Düsseldorf 2.2.2009 - 12 Sa 486/06- über www.lag-duesseldorf.nrw.de/ abfragbar).

  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus ArbG Lörrach, 06.02.2009 - 3 Ca 161/08
    Dies widerspreche auch nicht den Regelungen des ILO-Übereinkommens Nr. 132; diese verlangten nicht eine Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes dahin, dass der Urlaubsanspruch nicht am Ende des Urlaubsjahres oder eines Übertragungszeitraums verfalle, insbesondere auch nicht in den Fällen, in denen Arbeitnehmer wegen Krankheit nicht in der Lage sind, den Urlaub zu nehmen (BAG 7, 12.1993 - 9 AZR 683/92 - AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG).
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Lörrach, 06.02.2009 - 3 Ca 161/08
    Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich in einem arbeitsgerichtlichen Prozess daher nicht unmittelbar auf eine Richtlinie berufen (BAG 23.03.2006 - 2 AZR 343/05 - AP Nr. 21 zu § 17 KSchG 1969, juris Rn 23 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auszug aus ArbG Lörrach, 06.02.2009 - 3 Ca 161/08
    des jeweiligen Folgejahres befristet sein (grundlegend BAG 13.05.1982 - 6 AZR 360/80 - AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; s. auch BAG 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - AP Nr. 11 zu § 55 InsO).
  • BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95

    Abgeltung des Zusatzurlaubs für eine nach Ende des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus ArbG Lörrach, 06.02.2009 - 3 Ca 161/08
    Schließlich gilt dasselbe Ergebnis auch im Hinblick auf den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 125 Abs. 1 SGB IX, denn die urlaubsrechtliche Vorschrift des § 7 BUrlG gilt auch für den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen (BAG 25.06.1996 - 9 AZR 182/95- AP Nr. 11 zu § 47 SchwbG 1986, juris Rn 17; LAG Düsseldorf 2.2.2009 - 12 Sa 486/06- über www.lag-duesseldorf.nrw.de/ abfragbar).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus ArbG Lörrach, 06.02.2009 - 3 Ca 161/08
    b) Der Europäische Gerichtshof hat am 20.01.2009 in der Rechtssache "Schultz-Hoff" (C-350/06 und C-520/06) entschieden, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 sei dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegenstehe, nach denen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugszeitraums und/oder eines im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraums auch dann erlischt, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und er deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte, weil er im "Krankheitsurlaub" nicht berechtigt ist, bezahlten Jahresurlaub zu nehmen.
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus ArbG Lörrach, 06.02.2009 - 3 Ca 161/08
    Unter Berücksichtigung der in der Entscheidung des EuGH vom 5.10.2004 (C-397/01 Pfeiffer - auf Vorlage der erkennenden Kammer erfolgt) präzisierten Grundsätze zum Gebot einer richtlinienkonformen Auslegung kann das erkennende Gericht der "neuen" Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht (mehr) folgen.
  • BAG, 13.11.1969 - 5 AZR 82/69

    Urlaubsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Urlaubsverwirklichung - Selbstmordversuch

    Auszug aus ArbG Lörrach, 06.02.2009 - 3 Ca 161/08
    a) Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsrecht erfasste die bereits zum 8.1.1963 in Kraft getretene Bestimmung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, wonach der Urlaub auch im Falle der Übertragung in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden muss, nicht den Fall, dass der Urlaub wegen Krankheit im laufenden Kalenderjahr nicht genommen werden konnte (BAG 13.11.1969 - 5 AZR 82/69 - AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • LAG Hamburg, 29.10.2009 - 2 Sa 146/09

    Verfall von Zusatzurlaub für Schwerbehinderte und tariflichem Zusatzurlaub bei

    Doch sprechen nach Auffassung der Berufungskammer die besseren Argumente dafür, dass auch der Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX nicht verfällt, wenn der Schwerbehinderte bis zum Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt gewesen ist und den Zusatzurlaub nicht hat nehmen können (so auch: LAG Düsseldorf vom 2.2.2009, 12 Sa 486/06; ArbG Lörrach vom 6.2.2009, 3 Ca 161/08; Rummel, ArbuR 2009, S. 160, 163; Kohte/Beetz, jurisPR-ArbR 25/2009 Anm. 1; a.A.: ArbG Berlin vom 22.4.2009, 56 Ca 21280/08; Subatzus, DB 2009, S. 510, 512).

    Auch das Arbeitsgericht Lörrach hat zutreffend darauf abgestellt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Vorschrift des § 7 Bundesurlaubsgesetz auch für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte gilt (BAG vom 25.6.1996, 9 AZR 182/95, AP Nr. 11 zu § 47 SchwbG 1986) und von daher ein Verfall nicht eintritt (ArbG Lörrach vom 6.2.2009, aaO.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 TaBV 725/09

    Internet für den Betriebsrat

    - ArbG Lörrach, Urteil vom 6. Februar 2009 - 3 Ca 161/08 mit Hinweis auf die Fundstelle einer Gerichtsentscheidung = www.lag-duesseldorf.nrw.de.
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