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ArbG Trier, 14.02.2006 - 3 Ca 1678/05 |
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 14.02.2006 - 3 Ca 1678/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2006 - 4 Sa 396/06
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2006 - 4 Sa 396/06
Arbeitnehmerhaftung: Anforderungen an das Rückwärtsfahren
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 14.02.2006 - 3 Ca 1678/05 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Arbeitsgerichts Trier vom 14.02.2006 - 3 Ca 1678/05 - die Beklagten und Berufungsbeklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen, an den Kläger und Berufungskläger 1.449,39 EUR nebst Zinsen in Höhe von je 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.05.2005 zu zahlen.