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ArbG Trier, 17.02.2004 - 3 Ca 1863/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 17.02.2004 - 3 Ca 1863/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2004 - 4 Sa 239/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2004 - 4 Sa 239/04
Arbeitnehmerhaftung - Aufrechnung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 17.02.2004 - 3 Ca 1863/03 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.unter teilweiser Aufhebung des am 17.02.2004 verkündeten Urteil des Arbeitsgerichts Trier - 3 Ca 1863/03 - wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 3.892,12 EUR brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 2.022,37 EUR seit dem 16.09.2003 und aus 1.869,75 EUR seit dem 16.12.2003 zu zahlen abzüglich eines Nettobetrages in Höhe von 1.160,78 EUR.