Rechtsprechung
ArbG Bielefeld, 24.03.2010 - 3 Ca 1983/09 |
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 24.03.2010 - 3 Ca 1983/09
- LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
- LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1423/11
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1423/11
Ankündigung einer Erkrankung als Druckmittel zur Erlangung einer Zeitgutschrift
Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010 - 3 Ca 1983/09 - werden zurückgewiesen.Der Kläger hat beantragt, 1. die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, zurückzuweisen;.
das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, abzuändern, soweit es die Klage gegen die fristgemäße Kündigung vom 22.06.2009 abgewiesen hat und nach den erstinstanzlichen Anträgen des Klägers zu erkennen.
Die Beklagte hat beantragt, 1. die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, zurückzuweisen;.
das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen.
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 27.07.2011 - 10 AZN 551/111 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010 - 3 Ca 1983/09 - zurückgewiesen und über die Kosten entschieden hat, und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger beantragt weiterhin, 1. die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, zurückzuweisen;.
das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, abzuändern, soweit es die Klage gegen die fristgemäße Kündigung vom 22.06.2009 abgewiesen hat und nach den erstinstanzlichen Anträgen des Klägers zu erkennen.
Die Beklagte beantragt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, zurückzuweisen; das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen.
- LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
Kündigung bei angekündigter Krankschreibung; unwirksame außerordentliche …
Die Berufungen von Kläger und Beklagter gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010 - 3 Ca 1983/09 - werden zurückgewiesen.die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, zurückzuweisen;.
das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, abzuändern, soweit es die Klage gegen die fristgemäße Kündigung vom 22.06.2009 abgewiesen hat und nach den erstinstanzlichen Anträgen des Klägers zu erkennen.
die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, zurückzuweisen;.
das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.03.2010, 3 Ca 1983/09, abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen.
Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 16.11.2009 - 3 Ca 1983/09 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 16.11.2009 - 3 Ca 1983/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2009 - 3 Ta 292/09
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2009 - 3 Ta 292/09
Nachweis der Bedürftigkeit
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 16.11.2009 - 3 Ca 1983/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Am 01.12.2009 legte die Klägerin mit dem Schriftsatz vom 30.11.2009 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 16.11.2009 - 3 Ca 1983/09 -, der ihr am 20.11.2009 zugestellt worden war, sofortige Beschwerde ein.
Mit dem Beschluss vom 10.12.2009 - 3 Ca 1983/09 - half das Arbeitsgericht der sofortigen Beschwerde nicht ab und legte diese dem Landesarbeitsgericht zur Entscheidung vor.