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   ArbG Solingen, 17.01.2007 - 3 Ca 2002/05 lev   

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https://dejure.org/2007,37358
ArbG Solingen, 17.01.2007 - 3 Ca 2002/05 lev (https://dejure.org/2007,37358)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 17.01.2007 - 3 Ca 2002/05 lev (https://dejure.org/2007,37358)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 3 Ca 2002/05 lev (https://dejure.org/2007,37358)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 101/85

    Betriebsübergang - Gesetzliche Rechtsfolge - Widerspruchsrechtder Arbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Solingen, 17.01.2007 - 3 Ca 2002/05
    ( Urteil es BAG vom 30.10.86, 2 AZR 101/85 ).
  • LAG Düsseldorf, 01.08.2007 - 7 Sa 553/07

    Fehlerhafter Unterrichtung durch Betriebsveräußerer - kein Verzicht auf

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 17.01.2007 - 3 Ca 2002/05 lev - teilweise abgeändert :.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 17.01.2007, 3 Ca 2002/05 lev lev, abzuändern und nach den Schlussanträgen der klägerischen Partei in erster Instanz zu erkennen, wobei bei dem Klageantrag zu Ziffer 20 ein von der Beklagten am 15.02.2007 gezahlter Betrag in Höhe von 1.867,33 EUR brutto in Abzug zu bringen ist.

  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 805/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 17. Januar 2007 - 3 Ca 2002/05 lev - wird - außer soweit sie sich gegen die teilweise Klageabweisung auf Bonuszahlung für das Jahr 2004 richtet - zurückgewiesen.
  • ArbG Solingen, 18.08.2006 - 2 Ca 593/06

    Verwirkung des Widerspruchsrechts nach Betriebsübergang; Vertrauenstatbestand,

    AG fortbestehen würden (vgl. 3 Ca 2000/05 lev, 3 Ca 2001/05 lev, 3 Ca 2002/05 lev, u.a.).
  • ArbG Solingen, 18.08.2006 - 2 Ca 594/06

    Verwirkung des Widerspruchs eines Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang seines

    Durch Urteile vom 11.01.2006 entschied das Arbeitsgericht Solingen, dass die Arbeitnehmer, die im Frühjahr 2005 dem Betriebsübergang des Arbeitsverhältnisses w. der B.-H. AG auf die B. GmbH widersprochen hätten, diesen Widerspruch noch hätten ausüben können und die Arbeitsverhältnisse zur B.-H. AG fortbestehen würden (vgl. 3 Ca 2000/05 lev, 3 Ca 2001/05 lev, 3 Ca 2002/05 lev, u.a.).
  • ArbG Solingen, 30.01.2007 - 5 Ca 2692/05
    3 Ca 2002/05 lev.
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