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ArbG Duisburg, 08.06.2005 - 3 Ca 2085/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 08.06.2005 - 3 Ca 2085/04
- LAG Düsseldorf, 18.11.2005 - 16 Ta 603/05
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 18.11.2005 - 16 Ta 603/05
Keine Einigungsgebühr des beigeordneten Verkehrsanwalts
Auf die befristete Beschwerde des Bezirksrevisors vom 22.09.2005 wird der (richterliche) Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 08.06.2005 - 3 Ca 2085/04 - aufgehoben und der Vergütungsfestsetzungs-Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg/Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Fassung der Teilabänderung vom 17.05.2005 - 3 Ca 2085/04 - (269,12 EUR) wieder hergestellt.