Rechtsprechung
ArbG Wetzlar, 01.09.2009 - 3 Ca 211/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wetzlar, 01.09.2009 - 3 Ca 211/08
- LAG Hessen, 25.10.2010 - 7 Sa 1586/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von …
Auszug aus ArbG Wetzlar, 01.09.2009 - 3 Ca 211/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verstößt eine Ausschlussfrist von weniger als drei Monaten wegen unangemessener Benachteiligung gegen § 307 BGB (vergleiche BAG 31. August 2005, 5 AZR 545/04, AP Arbeitszeitgesetz § 6 Nr. 8). - BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 34/03
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Auszug aus ArbG Wetzlar, 01.09.2009 - 3 Ca 211/08
Dies stellt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vergleiche BAG, 14. Dezember 2004, 1 ABR 34/03, AP Nr. 42 zu § 80 BetrVG 1972 Überwachung) einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer dar.
- LAG Hessen, 25.10.2010 - 7 Sa 1586/09
Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung - Verletzung des …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 01. September 2009 - 3 Ca 211/08 - teilweise abgeändert.unter Abänderung des am 1. September 2009 verkündeten Teilurteils des Arbeitsgerichts Wetzlar zum Aktenzeichen 3 Ca 211/08 das Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 1. September 2009 - 3 Ca 211/08 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b ArbGG statthaft.