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ArbG Bonn, 03.03.2016 - 3 Ca 2219/15 |
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Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 03.03.2016 - 3 Ca 2219/15
- LAG Köln, 19.05.2017 - 10 Sa 391/16
- LAG Köln, 23.06.2017 - 10 Sa 391/16
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Köln, 23.06.2017 - 10 Sa 391/16
Auslegung einer Versorgungsordnung hinsichtlich der Berücksichtigung von …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 03.03.2016 - 3 Ca 2219/15 - wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Bonn hat durch Urteil vom 03.03.2016 - 3 Ca 2219/15 - die Klage teilweise - soweit berufungsrelevant - für begründet gehalten, da eine Kürzung wegen der Altersteilzeit des Klägers nicht hätte vorgenommen werden dürfen.
Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 03.03.2016 - Aktenzeichen: 3 Ca 2219/15 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
- LAG Düsseldorf, 19.09.2018 - 12 Sa 315/18
Betriebsrente; Altersteilzeit; Teilzeitfaktor; Verzugspauschale
Dies habe das Arbeitsgericht Bonn (03.03.2016 - 3 Ca 2219/15) für die hier betroffene Versorgungsordnung bereits zutreffend festgestellt. - ArbG Mönchengladbach, 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17
Im Einzelfall kann die Auslegung einer Versorgungsordnung dazu führen, dass die …
Dies habe das Arbeitsgericht Bonn (3. März 2016 - 3 Ca 2219/15) für die hier betroffene Versorgungsordnung bereits zutreffend festgestellt.