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   ArbG Mainz, 03.06.2008 - 3 Ca 2223/07   

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ArbG Mainz, 03.06.2008 - 3 Ca 2223/07 (https://dejure.org/2008,39816)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 03.06.2008 - 3 Ca 2223/07 (https://dejure.org/2008,39816)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - 3 Ca 2223/07 (https://dejure.org/2008,39816)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2008 - 9 Sa 373/08

    Kostentragungspflicht bei Geltendmachung der Verjährung tariflicher

    Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 03. Juni 2008, 3 Ca 2223/07.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 03.06.2008, Az.: 3 Ca 2223/07.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 03.06.2008, Az.: 3 Ca 2223/07 die Klage insoweit abzuweisen, als der Anspruch auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe I b BAT bereits für den Zeitraum 01.07.2003 bis 31.12.2003 festgestellt worden ist.

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