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ArbG Mainz, 14.12.2004 - 3 Ca 2262/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 14.12.2004 - 3 Ca 2262/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 9 Sa 210/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 9 Sa 210/05
Beschwerde des Arbeitnehmers und Kündigung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 14.12.2004, Az. 3 Ca 2262/04 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.unter Abänderung des am 14.12.2004 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Mainz, Az. 3 Ca 2262/04 festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche, fristlose, noch durch die (hilfsweise) ordentliche Kündigung vom 25.08.2004 - zugegangen am 26.08.2004 - aufgelöst worden ist,.