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   ArbG Duisburg, 22.02.2008 - 3 Ca 2472/07   

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ArbG Duisburg, 22.02.2008 - 3 Ca 2472/07 (https://dejure.org/2008,41590)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 22.02.2008 - 3 Ca 2472/07 (https://dejure.org/2008,41590)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - 3 Ca 2472/07 (https://dejure.org/2008,41590)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 10 Sa 632/08
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 22.02.2008 - 3 Ca 2472/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 22.02.08 - 3 Ca 2472/07 - abzuändern und gemäß den erstinstanzlichen Schlussanträgen zu erkennen.

    Das beklagte Land beantragt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg - 3 Ca 2472/07 - zurückzuweisen.

  • ArbG Hamm, 18.08.2008 - 5 Ca 2426/07

    Personalgestellung - Gesetz zur Eingliederung der Versorungsämter in die

    An einer solchen rechtsgeschäftlichen - wenn auch "gebündelten" - Einzelmaßnahme fehlt es nach Auffassung der Kammer bis dato (aA wohl ArbG Duisburg vom 22.02.2008 - 3 Ca 2472/07, n.v.).

    Ein Mitbestimmungsrecht des Personalrates dürfte daher bei Personalgestellungen nicht mehr bestehen (LAG Köln vom 14.05.2008 - 3 SaGa 3/08, juris; ArbG Hamm vom 29.02.2008 - 2 Ca 2427/07 n.v.; ArbG Duisburg vom 22.02.2008 - 3 Ca 2472/07, n.v.).

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