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   ArbG Potsdam, 28.02.2012 - 3 Ca 2539/11   

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https://dejure.org/2012,33619
ArbG Potsdam, 28.02.2012 - 3 Ca 2539/11 (https://dejure.org/2012,33619)
ArbG Potsdam, Entscheidung vom 28.02.2012 - 3 Ca 2539/11 (https://dejure.org/2012,33619)
ArbG Potsdam, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 3 Ca 2539/11 (https://dejure.org/2012,33619)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 Abs 5 TV-L, § 29 Abs 3 TV-L, § 616 BGB
    Anordnung ärztlicher Untersuchung öffentlicher Dienst. Arbeitsbefreiung ohne Vergütungsfortzahlung zur Wahrnahme von Gerichtsterminen in eigener Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hamburg, 13.09.2007 - 8 Sa 35/07

    Zur Entschädigung wegen Verletzung des allgemeines Persönlichkeitsrechts durch

    Auszug aus ArbG Potsdam, 28.02.2012 - 3 Ca 2539/11
    Negative Bewertungen, für die keine oder vertretbare Tatsachengrundlage mitgeteilt wird oder die Mitteilung von Umständen, die erkennbar nicht mit der Leistungsfähigkeit im Zusammenhang stehen, haben zu unterbleiben und können eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers bedeuten (so ausdrücklich: LAG Hamburg vom 13.09.2007 - 8 Sa 35/07 -, BeckRS 2008, 56418).

    So wie ggf. das Persönlichkeitsrecht verletzende Mitteilungen an den (Amts-) Arzt u.U. Schadenersatzansprüche begründen können (so wiederum: LAG Hamburg vom 13.09.2007, a.a.O.) können nach Auffassung der Kammer Antworten auf "überschießend" gestellte Fragen durch den Arbeitgeber nicht verwertet werden.

  • ArbG Suhl, 19.03.2009 - 5 Ca 886/08
    Auszug aus ArbG Potsdam, 28.02.2012 - 3 Ca 2539/11
    Die Vorschrift des § 3 Abs. 5 TVG postuliert den Versuch einer Einigung auf einen Arzt nicht zur Wirksamkeitsvoraussetzung für die Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers, den Amtsarzt zu beauftragen, sondern es steht der Arbeitgeberseite das Untersuchungsrecht zu (so ausdrücklich: ArbG Suhl vom 19.03.2009 - 5 Ca 886/08 - BeckRS 2011, 65649).
  • BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 816/76

    Kommunaler Verwaltungsdienst - Ablegung der jeweiligen Verwaltungsprüfung -

    Auszug aus ArbG Potsdam, 28.02.2012 - 3 Ca 2539/11
    Der Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers als Grund für eine "gegebene Veranlassung" im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1 BAT wurde durch nachfolgende Entscheidungen bestätigt (vgl. z.B.: BAG vom 21.06.1978 - 4 AZR 816/76 - AP Nr. 3 zu § 25 BAT; BAG vom 28.02.1990 - 2 AZR 401/89 - NZA 1990, S. 727; BAG vom 15.07.1993 - 6 AZR 512/92, NZA 1994, S. 851).
  • BAG, 15.07.1993 - 6 AZR 512/92

    Feststellung der Dienstfähigkeit durch das Gesundheitsamt - Verwendung des

    Auszug aus ArbG Potsdam, 28.02.2012 - 3 Ca 2539/11
    Der Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers als Grund für eine "gegebene Veranlassung" im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1 BAT wurde durch nachfolgende Entscheidungen bestätigt (vgl. z.B.: BAG vom 21.06.1978 - 4 AZR 816/76 - AP Nr. 3 zu § 25 BAT; BAG vom 28.02.1990 - 2 AZR 401/89 - NZA 1990, S. 727; BAG vom 15.07.1993 - 6 AZR 512/92, NZA 1994, S. 851).
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus ArbG Potsdam, 28.02.2012 - 3 Ca 2539/11
    Der Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers als Grund für eine "gegebene Veranlassung" im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1 BAT wurde durch nachfolgende Entscheidungen bestätigt (vgl. z.B.: BAG vom 21.06.1978 - 4 AZR 816/76 - AP Nr. 3 zu § 25 BAT; BAG vom 28.02.1990 - 2 AZR 401/89 - NZA 1990, S. 727; BAG vom 15.07.1993 - 6 AZR 512/92, NZA 1994, S. 851).
  • BAG, 23.02.1967 - 2 AZR 124/66

    Anordnung einer Untersuchung - Sachlicher Grund - Fürsorgepflicht - Sonstiger

    Auszug aus ArbG Potsdam, 28.02.2012 - 3 Ca 2539/11
    Die zu dieser Bestimmung ergangene Rechtsprechung ist bereits mit einer Entscheidung vom 23.02.1967 vom Bundesarbeitsgericht dahin ausgelegt worden, dass der sachliche Grund für die Anordnung einer Untersuchung - unter anderem - sowohl in der Fürsorgepflicht für den Angestellten selbst und für die mit ihm arbeitenden Angestellten als auch im sonstigen Pflichtenkreis des Betriebes oder der Verwaltung liegen kann (so: BAG vom 23.02.1967 - 2 AZR 124/66 -, AP BAT § 7 Nr. 1; aber auch: BVerwG vom 05.11.2010 - 6 P 18.09 - PersR 2011, S. 38).
  • BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats;

    Auszug aus ArbG Potsdam, 28.02.2012 - 3 Ca 2539/11
    Die zu dieser Bestimmung ergangene Rechtsprechung ist bereits mit einer Entscheidung vom 23.02.1967 vom Bundesarbeitsgericht dahin ausgelegt worden, dass der sachliche Grund für die Anordnung einer Untersuchung - unter anderem - sowohl in der Fürsorgepflicht für den Angestellten selbst und für die mit ihm arbeitenden Angestellten als auch im sonstigen Pflichtenkreis des Betriebes oder der Verwaltung liegen kann (so: BAG vom 23.02.1967 - 2 AZR 124/66 -, AP BAT § 7 Nr. 1; aber auch: BVerwG vom 05.11.2010 - 6 P 18.09 - PersR 2011, S. 38).
  • LAG Berlin, 17.01.1983 - 9 Sa 95/82
    Auszug aus ArbG Potsdam, 28.02.2012 - 3 Ca 2539/11
    Eine - wie vorliegend - begründete Annahme, die Arbeitnehmerin werde infolge ihres Gesundheitszustandes nicht mehr in vollem Umfang beschäftigt werden können, rechtfertigt eine Verpflichtung nach § 3 Abs. 5 TV-L als sachlich gerechtfertigt (so vergleichbar: LAG Berlin vom 17.01.1983 - 9 Sa 95/82 - AP Nr. 9 zu § 1KSchG 1969 Krankheit).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 6 Sa 568/12

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung aufgrund krankheitsbedingter

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 28.02.2012 - 3 Ca 2539/11 - teilweise geändert.
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