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   ArbG Mainz, 02.10.2008 - 3 Ca 2563/07   

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ArbG Mainz, 02.10.2008 - 3 Ca 2563/07 (https://dejure.org/2008,41925)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 02.10.2008 - 3 Ca 2563/07 (https://dejure.org/2008,41925)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2009 - 3 Sa 609/08

    Anpassung der Betriebsrente - Berechnung der Eigenkapitalverzinsung

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil - 3 Ca 2563/07 -, das das Arbeitsgericht Mainz am 02.10.2008 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11.09.2008 erlassen hat, wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.

    Während des erstinstanzlichen Verfahrens hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers gemäß gerichtlichem "Teil-Vergleich" vom 10.4.2008 - 3 Ca 2563/07 - (Bl. 41 d.A.) eingesehen: - die vollständigen Jahresabschlüsse der Beklagten für die Wirtschaftsjahre (hier = Kalenderjahre; folgend: Jahre) von 2002 bis 2006 in der mit dem Abschlussprüfervermerk versehenen Ausfertigung, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie Lagebericht der Geschäftsführung.

    Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 11.09./02.10.2008 - 3 Ca 2563/07 - (dort S. 2 ff. = Bl. 133 ff. d.A.).

    Nach näherer Maßgabe des Urteils-Tenors - 3 Ca 2563/07 - (Bl. 133 d.A.) hat das Arbeitsgericht die Beklagte verurteilt, dem Kläger jeweils zu zahlen :.

    Gegen das am 07.10.2008 zugestellte Urteil vom 11.09./02.10.2008 - 3 Ca 2563/07 - hat die Beklagte am 16.10.2008 Berufung eingelegt und diese am 08.12.2008 (Montag) mit dem Schriftsatz vom 03.12.2008 (Bl. 153 ff. d.A.) begründet.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 02.10.2008 - 3 Ca 2563/07 - aufzuheben und die Klage kostenpflichtig abzuweisen.

    Die Erfüllung dieser prozessualen Obliegenheit (Erklärungs- bzw. Einlassungslast) ist dem Kläger auch möglich und zumutbar gewesen, denn ihm bzw. seinem Prozessbevollmächtigten haben - sieht man einmal von dem Jahr 2007 ab - insoweit alle relevanten Unterlagen vorgelegen (vgl. dazu den "Teil-Vergleich" vom 10.4.2008 - 3 Ca 2563/07 - Bl. 41 d.A. in Verbindung mit der S.1 des Schriftsatzes des Klägers vom 9.5.2008, Bl. 42 d.A.).

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