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   ArbG Hagen, 16.05.2012 - 3 Ca 2597/11   

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ArbG Hagen, 16.05.2012 - 3 Ca 2597/11 (https://dejure.org/2012,18045)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 16.05.2012 - 3 Ca 2597/11 (https://dejure.org/2012,18045)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 3 Ca 2597/11 (https://dejure.org/2012,18045)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Außerordentliche Kündigung wegen beleidigender Äußerungen über Facebook

  • aufrecht.de

    Beleidigungen des Chefs wie "Drecksau", "Scheißhaufen", "Wixxer" oder "faules Schwein" rechtfertigen grundsätzlich die Kündigung - oder etwa doch nicht!?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung bei Beleidigung des Vorgesetzten über die Internet-Plattform "Facebook"; Fristlose Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung bei grober Beleidigung insbesondere des Arbeitgebers oder seiner Vertreter; Aussprechen pauschaler ...

  • rabüro.de

    Zur Kündigung wegen beleidigendem Postings auf Facebook

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Facebook kein "Freundeskreis”: Kündigung wegen Beleidigung des Vorgesetzten auf Facebook möglich

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Arbeitgeberbeleidigung auf Facebook

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beleidigung des Vorgesetzten auf facebook - Kündigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeberbeleidigung auf Facebook

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Beleidigung des Vorgesetzten auf Facebook-Pinnwand kann Kündigung rechtfertigen

  • wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Wer im Internet den Chef oder die Kollegen beleidigt fliegt!? - Nicht immer!

  • it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)

    Neues zu Facebook, Twitter & Co. am Arbeitsplatz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beleidigungen von Vorgesetzten auf Facebook-Seite können den Arbeitsplatz kosten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beleidigung des Chefs auf Facebook kann Kündigung rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht & Social Media

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Beleidigungen des Arbeitgebers auf Facebook - Arbeitnehmern droht Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund grober Beleidigungen des Vorgesetzten des Arbeitnehmers auf Facebook gerechtfertigt - Facebook-Pinnwand gehört nicht zum Privatbereich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.05.2012 - 3 Ca 2597/11
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass grobe Beleidigungen insbesondere des Arbeitgebers oder seiner Vertreter, oder auch von Arbeitskollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffene bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bedeuten und eine außerordentliche, fristlose Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung rechtfertigen können (siehe nur BAG, Urteil vom 17.08.1957 - 2 AZR 121/55 -, in: AP Nr. 1 zu § 124 a Gewerbeordnung; Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 -, in: DB 2003, 1797 f.; Urteil vom 24.11.2005 - 2 AZR 584/04 -, in: NZA 2005, 650 ff., juris Rdnr. 22; LAG Hamm, Urteil vom 30.06.04 - 18 Sa 836/04 - n.V.; Fischermeier in: Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften (kurz: KR/Fischermeier), 9. Aufl., § 626 BGB, Rdnr. 415 und KR/Griebeling, § 1 KSchG, Rdnr. 462).

    Es entspricht daneben ständige Rechtsprechung des BAG, dass diffamierende und ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen unter bestimmten Umständen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigen können (BAG, Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 -, n.v. unter II. 3. a) der Gründe; Urteil vom 10.10.02 - 2 AZR 418/01-, in: DB 2003, 1797 f. unter B. I. 3) c) aa) der Gründe, juris Rdnr. 22; siehe auch LAG Köln, Urteil vom 18.04.1997 - 11 Sa 995/96, in: LAGE 111 zu § 626 BGB; KR/Etzel, § 1 KSchG, Rdnr. 465).

    Der Arbeitnehmer darf in solchen Fällen nämlich regelmäßig darauf vertrauen, seine Äußerungen würden nicht nach außen getragen und der Betriebsfrieden nicht gestört bzw. das Vertrauensverhältnis der Arbeitsvertragsparteien nicht zerstört (BAG, Urteil vom 10.10.02 a.a.O.).

    Diesen Schutz der Privatsphäre und auch der Meinungsfreiheit kann jedoch nicht der Arbeitnehmer für sich in Anspruch nehmen, der selbst die Vertraulichkeit aufhebt, so dass die Gelegenheit für Dritte, seine Äußerungen wahrzunehmen, ihm zurechenbar wird (BAG, Urteil vom 10.10.2002 a.a.O., juris Rdnr. 26).

    Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit hat regelmäßig zurückzutreten, wenn sich die beleidigende Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als eine Formalbeleidigung oder eine Schmähung darstellt (BAG, Urteil vom 10.10.2002, a.a.O., juris Rdnr. 23; Urteil vom 24.11.2005, a.a.O., NZA 2005, 650 ff., juris Rdnr. 27).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.05.2012 - 3 Ca 2597/11
    Die Darlegungs- und Beweislast für eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats vor Kündigungsausspruch trifft den Arbeitgeber jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates (mit Nichtwissen) bestreitet (siehe nur BAG, Urteil vom 20.01.2000 - 2 AZR 368/99 -, in: NZA 2000, S. 768 ff. (769); Urteil vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 -, in: DB 2000, 1524; weitergehend BAG, Urteil vom 23.06.05 - 2 AZR 193/04 -, in: NZA 2005, 1233 ff).

    Hat sich der Arbeitgeber substantiiert und vollständig zur Betriebsratsanhörung geäußert, ist es aus Gründen einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast dann Sache des Arbeitnehmers, konkret zu beanstanden, in welchen Punkten er die Betriebsratsanhörung für fehlerhaft hält (BAG a.a.O., NZA 2000, S. 769; NZA 2005, 1233 ff. (1234)).

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.05.2012 - 3 Ca 2597/11
    Sie trifft die Darlegungs- und Beweislast auch für diejenigen Tatsachen, die einen vom Gekündigten behaupteten Rechtfertigungsgrund ausschließen (BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87 - AP BGB § 626 Nr. 97; Urteil v. 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 -, in: NZA 2004, 564 ff. unter II. 2. b) aa) der Gründe; KR/Fischermeier, § 626 BGB, Rdnr. 382).

    Allerdings hat hierzu der Arbeitnehmer seinerseits nach § 138 Abs. 2 ZPO substantiiert vorzutragen (BAG NZA 2004, 564 ff. a. a. O.; KR/Fischermeier, § 626 BGB, Rdnr. 382).

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.05.2012 - 3 Ca 2597/11
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass grobe Beleidigungen insbesondere des Arbeitgebers oder seiner Vertreter, oder auch von Arbeitskollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffene bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bedeuten und eine außerordentliche, fristlose Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung rechtfertigen können (siehe nur BAG, Urteil vom 17.08.1957 - 2 AZR 121/55 -, in: AP Nr. 1 zu § 124 a Gewerbeordnung; Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 -, in: DB 2003, 1797 f.; Urteil vom 24.11.2005 - 2 AZR 584/04 -, in: NZA 2005, 650 ff., juris Rdnr. 22; LAG Hamm, Urteil vom 30.06.04 - 18 Sa 836/04 - n.V.; Fischermeier in: Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften (kurz: KR/Fischermeier), 9. Aufl., § 626 BGB, Rdnr. 415 und KR/Griebeling, § 1 KSchG, Rdnr. 462).

    Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit hat regelmäßig zurückzutreten, wenn sich die beleidigende Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als eine Formalbeleidigung oder eine Schmähung darstellt (BAG, Urteil vom 10.10.2002, a.a.O., juris Rdnr. 23; Urteil vom 24.11.2005, a.a.O., NZA 2005, 650 ff., juris Rdnr. 27).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.05.2012 - 3 Ca 2597/11
    Zwar ist anerkannt, dass es einer Abmahnung vor Kündigungsausspruch in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht bedarf, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwerwiegende Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 -, in: NZA 2009, 1198 ff., juris Rdnr. 33; Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, a.a.O., juris Rdnr. 37; Urteil vom 09.06.2011 - 2 AZR 381/10 - a.a.O, juris Rdnr. 18).

    Dies gilt grundsätzlich auch bei Störungen im Vertrauensbereich (BAG, Urteil vom 23.06.2009 a.a.O., juris Rdnr. 33; Urteil vom 09.06.2011 a.a.O., juris Rdnr. 18).

  • LAG Köln, 18.04.1997 - 11 Sa 995/96

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen der Behauptung des Arbeitnehmers nicht zur

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.05.2012 - 3 Ca 2597/11
    In minderschweren Fällen kann nur eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein (KR/Griebeling, § 1 KSchG, Rdnr. 463) oder eine Abmahnung (LAG Köln, Urteil vom 18.04.1997 - 11 Sa 995/96 -, in: LAGE Nr. 111 zu § 626 BGB).

    Es entspricht daneben ständige Rechtsprechung des BAG, dass diffamierende und ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen unter bestimmten Umständen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigen können (BAG, Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 -, n.v. unter II. 3. a) der Gründe; Urteil vom 10.10.02 - 2 AZR 418/01-, in: DB 2003, 1797 f. unter B. I. 3) c) aa) der Gründe, juris Rdnr. 22; siehe auch LAG Köln, Urteil vom 18.04.1997 - 11 Sa 995/96, in: LAGE 111 zu § 626 BGB; KR/Etzel, § 1 KSchG, Rdnr. 465).

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.05.2012 - 3 Ca 2597/11
    Die Darlegungs- und Beweislast für eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats vor Kündigungsausspruch trifft den Arbeitgeber jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates (mit Nichtwissen) bestreitet (siehe nur BAG, Urteil vom 20.01.2000 - 2 AZR 368/99 -, in: NZA 2000, S. 768 ff. (769); Urteil vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 -, in: DB 2000, 1524; weitergehend BAG, Urteil vom 23.06.05 - 2 AZR 193/04 -, in: NZA 2005, 1233 ff).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.05.2012 - 3 Ca 2597/11
    Die Darlegungs- und Beweislast für eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats vor Kündigungsausspruch trifft den Arbeitgeber jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates (mit Nichtwissen) bestreitet (siehe nur BAG, Urteil vom 20.01.2000 - 2 AZR 368/99 -, in: NZA 2000, S. 768 ff. (769); Urteil vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 -, in: DB 2000, 1524; weitergehend BAG, Urteil vom 23.06.05 - 2 AZR 193/04 -, in: NZA 2005, 1233 ff).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.05.2012 - 3 Ca 2597/11
    Vielmehr muss sich aus der Mitteilung für den Arbeitgeber eindeutig ergeben, dass der Betriebsrat eine weitere Erörterung des Falles nicht mehr wünscht (BAG, Urteil vom 24.06.2004 - 2 AZR 461/03 -, in: NZA 2004, 1330 ff. (1332); APS/Koch a.a.O., § 102 BetrVG, Rdnr. 135).
  • BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.05.2012 - 3 Ca 2597/11
    Für eine grobe Beleidigung als Kündigungsgrund kommt es letztlich nicht auf die strafrechtliche Wertung an, sondern auf den mit der Pflichtverletzung einhergehenden Vertrauensbruch und damit die Zumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses (BAG, Urteil vom 22.12.1956 - 3 AZR 91/56 - AP Nr. 13 zu § 626 BGB; Staudinger/Preis, BGB, Neubearbeitung 2011, § 626 BGB, Rdnr. 162; Münchener Kommentar BGB/Henssler, 5. Aufl., 2009, § 626 BGB, Rdnr. 181).
  • BAG, 18.07.1957 - 2 AZR 121/55

    Wichtiger Grund - Erscheinungsformen - Grobe Beleidigung

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • LAG Hamm, 30.06.2004 - 18 Sa 836/04

    Fristlose Kündigung, schwere Beleidigung des Vorgesetzten auf einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2011 - 2 Sa 232/11

    Außerordentliche Kündigung - grobe Beleidigung des Vorgesetzten

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