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ArbG Mainz, 27.05.2008 - 3 Ca 2652/07 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 27.05.2008 - 3 Ca 2652/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2008 - 5 Ta 119/08
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2008 - 5 Ta 222/08
Beschwerde in einem Verfahren gilt bei getrennter Behandlung zweier …
Insbesondere kann in der Beschwerdeschrift vom 18.06.2008 im Parallelverfahren 3 Ca 2652/07 keine Erhebung der Beschwerde im hier maßgeblichen Verfahren gesehen werden.Das Arbeitsgericht Mainz hat die vom Kläger selbst auf der Rechtsantragsstelle getrennt erhobenen Verfahren 3 Ca 2652/07 und 3 Ca 2653/07 stets in jeder Hinsicht getrennt behandelt.
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2008 - 5 Ta 119/08
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 27.05.2008 - 3 Ca 2652/07 - wird aufgehoben.2. Dem Kläger wird für die Durchführung des Arbeitsrechtsstreits 3 Ca 2652/07 vor dem Arbeitsgericht Mainz Prozesskostenhilfe bewilligt unter Beiordnung von Rechtsanwalt D., Mainz, mit der Maßgabe, dass keine Ratenzahlungen zu erfolgen haben.