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   ArbG Mainz, 27.05.2008 - 3 Ca 2652/07   

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ArbG Mainz, 27.05.2008 - 3 Ca 2652/07 (https://dejure.org/2008,39311)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 27.05.2008 - 3 Ca 2652/07 (https://dejure.org/2008,39311)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 3 Ca 2652/07 (https://dejure.org/2008,39311)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2008 - 5 Ta 222/08

    Beschwerde in einem Verfahren gilt bei getrennter Behandlung zweier

    Insbesondere kann in der Beschwerdeschrift vom 18.06.2008 im Parallelverfahren 3 Ca 2652/07 keine Erhebung der Beschwerde im hier maßgeblichen Verfahren gesehen werden.

    Das Arbeitsgericht Mainz hat die vom Kläger selbst auf der Rechtsantragsstelle getrennt erhobenen Verfahren 3 Ca 2652/07 und 3 Ca 2653/07 stets in jeder Hinsicht getrennt behandelt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2008 - 5 Ta 119/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 27.05.2008 - 3 Ca 2652/07 - wird aufgehoben.

    2. Dem Kläger wird für die Durchführung des Arbeitsrechtsstreits 3 Ca 2652/07 vor dem Arbeitsgericht Mainz Prozesskostenhilfe bewilligt unter Beiordnung von Rechtsanwalt D., Mainz, mit der Maßgabe, dass keine Ratenzahlungen zu erfolgen haben.

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