Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 19.06.2008 - 3 Ca 2751/07 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 19.06.2008 - 3 Ca 2751/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2008 - 8 Ta 134/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2008 - 8 Ta 134/08
Zustellungsadressat eines Ordnungsgeldbeschlusses gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19.06.2008 - 3 Ca 2751/07 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.