Rechtsprechung
ArbG Bochum, 31.03.2011 - 3 Ca 2843/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung bzgl. Verzugs der Annahme der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers; Beeinträchtigung der Arbeitsleistung durch Tragen eines Kopftuchs hinsichtlich Dienstvereinbarung eines Krankenhauses mit kirchlichem Träger zur Berufskleidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 31.03.2011 - 3 Ca 2843/10
- LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11
- BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12
- LAG Hamm, 08.05.2015 - 18 Sa 1727/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- ArbG Köln, 06.03.2008 - 19 Ca 7222/07
Kopftuchverbot am Arbeitsplatz
Auszug aus ArbG Bochum, 31.03.2011 - 3 Ca 2843/10
Daher kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer das Tragen eines Kopftuches grundsätzlich nicht durch Ausübung seines Weisungsrechtes untersagen (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.2001 - 2 AZR 472/01 - Juris, m.w.N.; Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 06.03.2008 - 19 Ca 7222/07 - Juris).Ein kirchlicher Arbeitgeber kann nur von den Arbeitnehmern, die im Tendenzbereich tätig sind, die Einhaltung der wesentlichen kirchlichen Grundsätze verlangen (vgl. Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 06.03.2008 - a.a.O.).
Die Beklagte hat keine bestimmte Religion zur Voraussetzung der Einstellung gemacht und muss sich deshalb auch in ihrem weiteren Verhalten an der Einstellungsentscheidung messen lassen (vgl. Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 06.03.2008, a.a.O.).
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01
Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs
Auszug aus ArbG Bochum, 31.03.2011 - 3 Ca 2843/10
Auch hat die Beklagte hat keinerlei Umstände vorgetragen, aus denen zu schließen wäre, dass sie mit erheblichen wirtschaftlichen oder sonstigen Beeinträchtigungen, z.B. Patientenbeschwerden, rechnet, wenn die Klägerin während ihrer Arbeit ein Kopftuch trägt (vgl. auch BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01 - Juris).Daher kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer das Tragen eines Kopftuches grundsätzlich nicht durch Ausübung seines Weisungsrechtes untersagen (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.2001 - 2 AZR 472/01 - Juris, m.w.N.; Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 06.03.2008 - 19 Ca 7222/07 - Juris).
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch im Rahmen von kollektivrechtlichen Vereinbarungen der Grundrechtsschutz des einzelnen Arbeitnehmers beachtet werden muss (vgl. Preis, Anmerkung zum Urteil des BAG vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01 - RdA, 2003, 240 ff).
- BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83
Loyalitätspflicht
Auszug aus ArbG Bochum, 31.03.2011 - 3 Ca 2843/10
Wobei die Kammer an dieser Stelle nicht verkennt, dass die Beklagte als kirchliche Einrichtung selbst entscheidet, ob durch eine bestimmte Verhaltensweise ihre Glaubwürdigkeit und ihr Verkündungsauftrag berührt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84 - Juris). - ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08
Entfernung einer Abmahnung aus einer Personalakte einer angestellten …
Auszug aus ArbG Bochum, 31.03.2011 - 3 Ca 2843/10
Denn auch wenn sich eine kirchliche Einrichtung auf das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen beruft, ist eine Interessenabwägung im Einzelfall zwischen eben diesem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und andererseits auch den grundrechtlichen Positionen des betroffenen Arbeitnehmers vorzunehmen (vgl. ausführlich Arbeitsgericht Paderborn, Urteil vom 16.05.2008 - 2 Ca 118/08 - Juris, m.w.N.).
- LAG Hamm, 08.05.2015 - 18 Sa 1727/14
Zulässigkeit eines Kopftuchverbots für eine Krankenschwester im Dienst der …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 31.03.2011 - 3 Ca 2843/10 - abgeändert.Die Beklagte beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Bochum vom 31.03.2011, Az.: 3 Ca 2843/10, die Klage abzuweisen.
- LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11
Untersagung des Tragens eines islamischen Kopftuchs in einer Krankenanstalt in …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 31.03.2011 - 3 Ca 2843/10 - abgeändert.Die Beklagte beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Bochum vom 31.03.2011, Az.: 3 Ca 2843/10, die Klage abzuweisen.