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   ArbG Freiburg, 21.10.2008 - 3 Ca 291/08   

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ArbG Freiburg, 21.10.2008 - 3 Ca 291/08 (https://dejure.org/2008,36083)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 21.10.2008 - 3 Ca 291/08 (https://dejure.org/2008,36083)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - 3 Ca 291/08 (https://dejure.org/2008,36083)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus ArbG Freiburg, 21.10.2008 - 3 Ca 291/08
    Diese Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Bezugnahmen im Arbeitsvertrag auf anderweite normative Regelungen - hier auf die benannte Vergütungsgruppe des BAT - in der Regel dynamisch zu verstehen sind, und zwar auch dann, wenn - wie hier - nur ein Teil des Tarifvertrages in Bezug genommen worden ist ( BAG 13.11.2002 - 4 AZR 351/01 - DB 2003, 1001; 09.11.2005 - 5 AZR 128/05 - BB 2006, 386 [BAG 09.11.2005 - 5 AZR 128/05] ).

    Die Einmalzahlungen stellen Vergütungsbestandteile dar, die an Stelle einer (prozentualen) Erhöhung eine pauschale Erhöhung bewirken ( BAG 9, 11.2005 - 5 AZR 128/05 - NZA 2006, 202 [BAG 09.11.2005 - 5 AZR 128/05] ).

  • LAG Niedersachsen, 30.01.2008 - 2 Sa 1267/07
    Auszug aus ArbG Freiburg, 21.10.2008 - 3 Ca 291/08
    Ein Tarifwechsel setzt voraus, dass überhaupt zwei Tarifverträge nebeneinander bestehen und der Arbeitgeber durch unternehmerische Veränderungen aus dem Anwendungsbereich des alten Tarifvertrages herauswächst und ein neuer Tarifvertrag zur Geltung kommen würde ( LAG Niedersachsen 30.01.2008 - 2 Sa 1267/07 - n.v.).

    Gerade der Wille der Tarifvertragsparteien, eine gleitende Übergangslösung zu finden, spricht dafür, dass das Tarifwerk des TV-L nebst der ergänzenden Tarifverträge ersetzende Funktion haben soll (ebenso Möller/Welkoborsky, NZA 2006, 1382, 1385; Fieberg, NZA 2005, 1226, 1227; LAG Niedersachsen 30 01.2008 - 2 Sa 1267/07 - n.v.; LAG Hamm 03.05.2007 - 11 Sa 2041/06 - n.v.; Arbeitsgericht Bielefeld 09.10 2007 - 3 Ca 2008/07 - n.v.).

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01

    Vertragsauslegung

    Auszug aus ArbG Freiburg, 21.10.2008 - 3 Ca 291/08
    Diese Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Bezugnahmen im Arbeitsvertrag auf anderweite normative Regelungen - hier auf die benannte Vergütungsgruppe des BAT - in der Regel dynamisch zu verstehen sind, und zwar auch dann, wenn - wie hier - nur ein Teil des Tarifvertrages in Bezug genommen worden ist ( BAG 13.11.2002 - 4 AZR 351/01 - DB 2003, 1001; 09.11.2005 - 5 AZR 128/05 - BB 2006, 386 [BAG 09.11.2005 - 5 AZR 128/05] ).

    Es ist anerkannt, dass auch tatsächliches Verhalten der Parteien Indiz für ihren wirklichen Willen sein kann ( BAG 13.11.2002 - 4 AZR 351/01 - DB 2003, 1001).

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus ArbG Freiburg, 21.10.2008 - 3 Ca 291/08
    Die Wirkung einer Willenserklärung oder eines bestimmten Verhaltens tritt im Rechtsverkehr schon dann ein, wenn der Erklärende aus der Sicht des Erklärungsempfängers einen auf einen bestimmten Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat ( BAG 28.06.2006 - 10 AZR 385/05 - NZA 2006, 1174 [BAG 28.06.2006 - 10 AZR 385/05] ).

    Es ist von dem allgemeinen Erfahrungssatz auszugehen, dass derartige begünstigende Leistungen allgemein bekannt werden ( BAG 28.06.2006 -10 AZR 385/05 - a.a.O.).

  • LAG Hamm, 03.05.2007 - 11 Sa 2041/06

    Einmalzahlung öffentlicher Dienst

    Auszug aus ArbG Freiburg, 21.10.2008 - 3 Ca 291/08
    Gerade der Wille der Tarifvertragsparteien, eine gleitende Übergangslösung zu finden, spricht dafür, dass das Tarifwerk des TV-L nebst der ergänzenden Tarifverträge ersetzende Funktion haben soll (ebenso Möller/Welkoborsky, NZA 2006, 1382, 1385; Fieberg, NZA 2005, 1226, 1227; LAG Niedersachsen 30 01.2008 - 2 Sa 1267/07 - n.v.; LAG Hamm 03.05.2007 - 11 Sa 2041/06 - n.v.; Arbeitsgericht Bielefeld 09.10 2007 - 3 Ca 2008/07 - n.v.).
  • ArbG Bielefeld, 09.10.2007 - 3 Ca 2008/07

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf eine tarifliche Vergütungsgruppe, Auslegung,

    Auszug aus ArbG Freiburg, 21.10.2008 - 3 Ca 291/08
    Gerade der Wille der Tarifvertragsparteien, eine gleitende Übergangslösung zu finden, spricht dafür, dass das Tarifwerk des TV-L nebst der ergänzenden Tarifverträge ersetzende Funktion haben soll (ebenso Möller/Welkoborsky, NZA 2006, 1382, 1385; Fieberg, NZA 2005, 1226, 1227; LAG Niedersachsen 30 01.2008 - 2 Sa 1267/07 - n.v.; LAG Hamm 03.05.2007 - 11 Sa 2041/06 - n.v.; Arbeitsgericht Bielefeld 09.10 2007 - 3 Ca 2008/07 - n.v.).
  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 622/03

    Anspruch auf Tariflohnerhöhung

    Auszug aus ArbG Freiburg, 21.10.2008 - 3 Ca 291/08
    Soweit das Bundesarbeitsgericht dies damit begründet hat, ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber wolle sich nicht für die Zukunft der Regelungsmacht der Verbände unterwerfen, weshalb er bislang ja auch keinem Verband beigetreten sei ( BAG 3, 11.2004 - 5 AZR 622/03 - AP BGB § 611 Lohnanspruch Nr. 28), trifft dieses Argument den vorliegenden Rechtsstreit nicht.
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 591/02

    Annahmeverzug - Leistungswille - Weihnachtsgeld

    Auszug aus ArbG Freiburg, 21.10.2008 - 3 Ca 291/08
    Eine ausschließlich individuelle Vereinbarung reicht deshalb zur Begründung einer betrieblichen Übung nicht aus ( BAG 24.09.2003 - 5 AZR 591/02 -NZA 2003, 1387).
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Freiburg, 21.10.2008 - 3 Ca 291/08
    Die Parteien sind nicht gehindert, nur auf einen Teil eines Tarifvertrags Bezug zu nehmen ( BAG 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - NZA 2006, 923 [BAG 17.01.2006 - 9 AZR 41/05] ).
  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 21. Oktober 2008 - 3 Ca 291/08 - teilweise abgeändert und die Klage hinsichtlich des Antrags zu 2. abgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 11 Sa 87/08

    Zeitdynamische Bezugnahme auf BAT führt wegen Tarifsukzession zu TV-L

    Die Berufung des Klägers, soweit nicht teilweise zurückgenommen, und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 21.10.2008 - Az. 3 Ca 291/08 - werden zurückgewiesen.

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Az. 3 Ca 291/08, verkündet am 21.10.2008, aufgehoben und die Klage abgewiesen.

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