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   ArbG Magdeburg, 26.10.2016 - 3 Ca 3220/15   

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ArbG Magdeburg, 26.10.2016 - 3 Ca 3220/15 (https://dejure.org/2016,55737)
ArbG Magdeburg, Entscheidung vom 26.10.2016 - 3 Ca 3220/15 (https://dejure.org/2016,55737)
ArbG Magdeburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 3 Ca 3220/15 (https://dejure.org/2016,55737)
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  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 26.10.2016 - 3 Ca 3220/15
    Zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehören alle Tätigkeiten, die für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich sind, soweit sie einem fremden Bedürfnis dienen und nicht zugleich ein eigenes Bedürfnis des Arbeitnehmers erfüllen, wie etwa das An- und Ablegen von vorgeschriebener Schutzkleidung oder vorgeschriebener uniformer Firmenbekleidung sowie die Entgegennahme, Abgabe und Herstellung der Einsatzfähigkeit von arbeitsnotwendigen Betriebsmitteln (vgl. etwa BAG 12.11.2013 - 1 ABR 59/12, BAGE 146, 271; 19.09.2012 - 5 AZR 678/11, BAGE 143, 107; 22.04.2009 - 5 AZR 292/08, DB 2009, 1602).

    Nur die Zeitspanne, die danach erforderlich ist, zählt zur Arbeitszeit (BAG 12.11.2013 a.a.O., BAG 19.09.2012 a.a.O.).

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 26.10.2016 - 3 Ca 3220/15
    Zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehören alle Tätigkeiten, die für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich sind, soweit sie einem fremden Bedürfnis dienen und nicht zugleich ein eigenes Bedürfnis des Arbeitnehmers erfüllen, wie etwa das An- und Ablegen von vorgeschriebener Schutzkleidung oder vorgeschriebener uniformer Firmenbekleidung sowie die Entgegennahme, Abgabe und Herstellung der Einsatzfähigkeit von arbeitsnotwendigen Betriebsmitteln (vgl. etwa BAG 12.11.2013 - 1 ABR 59/12, BAGE 146, 271; 19.09.2012 - 5 AZR 678/11, BAGE 143, 107; 22.04.2009 - 5 AZR 292/08, DB 2009, 1602).

    Nur die Zeitspanne, die danach erforderlich ist, zählt zur Arbeitszeit (BAG 12.11.2013 a.a.O., BAG 19.09.2012 a.a.O.).

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 26.10.2016 - 3 Ca 3220/15
    Zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehören alle Tätigkeiten, die für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich sind, soweit sie einem fremden Bedürfnis dienen und nicht zugleich ein eigenes Bedürfnis des Arbeitnehmers erfüllen, wie etwa das An- und Ablegen von vorgeschriebener Schutzkleidung oder vorgeschriebener uniformer Firmenbekleidung sowie die Entgegennahme, Abgabe und Herstellung der Einsatzfähigkeit von arbeitsnotwendigen Betriebsmitteln (vgl. etwa BAG 12.11.2013 - 1 ABR 59/12, BAGE 146, 271; 19.09.2012 - 5 AZR 678/11, BAGE 143, 107; 22.04.2009 - 5 AZR 292/08, DB 2009, 1602).
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus ArbG Magdeburg, 26.10.2016 - 3 Ca 3220/15
    Von den im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen des Arbeitgebers fehlt nur solchen Zahlungen die Erfüllungswirkung, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen (BAG 25.05.2016 - 5 AZR 135/16, ZIP 2016, 1940).
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