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   ArbG Wuppertal, 20.11.2009 - 3 Ca 3369/09   

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https://dejure.org/2009,45574
ArbG Wuppertal, 20.11.2009 - 3 Ca 3369/09 (https://dejure.org/2009,45574)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 20.11.2009 - 3 Ca 3369/09 (https://dejure.org/2009,45574)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 20. November 2009 - 3 Ca 3369/09 (https://dejure.org/2009,45574)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 20.11.2009 - 3 Ca 3369/09
    Wird die geschuldete Versorgung nicht auf dem vorgesehenen Durchführungsweg - hier durch die KZVK - abgewickelt, so hat der Arbeitgeber erforderlichenfalls selbst die Versicherungsleistung zu erbringen (BAG 07.03.1995, 3 AZR 282/94; BAG, 23.02.1988, 3 AZR 408/86; beide zitiert nach JURIS).

    Die Durchführungsform ist für dieses Anliegen nur Mittel zum Zweck (BAG 07.03.1995, 3 AZR 282/94, zitiert nach JURIS).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, gelten tarifvertragliche Ausschlussfristen nicht für Ansprüche der Arbeitnehmer auf Verschaffung einer Zusatzversorgung (BAG 12.06.2007, 3 AZR 186/06; BAG 07.03.1995, 3 AZR 282/94; BAG 03.04.1990, 1 AZR 131/89; alle zitiert nach Juris).

  • BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86

    Einstandspflicht des Arbeitgebers, der eine Zusatzversorgung durch eine

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 20.11.2009 - 3 Ca 3369/09
    Wird die geschuldete Versorgung nicht auf dem vorgesehenen Durchführungsweg - hier durch die KZVK - abgewickelt, so hat der Arbeitgeber erforderlichenfalls selbst die Versicherungsleistung zu erbringen (BAG 07.03.1995, 3 AZR 282/94; BAG, 23.02.1988, 3 AZR 408/86; beide zitiert nach JURIS).
  • BAG, 24.05.1974 - 3 AZR 422/73

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 20.11.2009 - 3 Ca 3369/09
    Die Verschaffungsansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung haben ein solches Gewicht und ihr Verlust hat so schwerwiegende Dauerfolgen, dass sie von den Ausschlussfristen nicht erfasst werden (so schon BAG 24.05.1974, 3 AZR 422/73, zitiert nach Juris).
  • BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 131/89

    Tarifvertrag: Beginn der Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 20.11.2009 - 3 Ca 3369/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, gelten tarifvertragliche Ausschlussfristen nicht für Ansprüche der Arbeitnehmer auf Verschaffung einer Zusatzversorgung (BAG 12.06.2007, 3 AZR 186/06; BAG 07.03.1995, 3 AZR 282/94; BAG 03.04.1990, 1 AZR 131/89; alle zitiert nach Juris).
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 20.11.2009 - 3 Ca 3369/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, gelten tarifvertragliche Ausschlussfristen nicht für Ansprüche der Arbeitnehmer auf Verschaffung einer Zusatzversorgung (BAG 12.06.2007, 3 AZR 186/06; BAG 07.03.1995, 3 AZR 282/94; BAG 03.04.1990, 1 AZR 131/89; alle zitiert nach Juris).
  • LAG Düsseldorf, 15.06.2010 - 16 Sa 252/10

    Versicherungspflicht für Fachanleiter im Rahmen öffentlich geförderter Programme

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 20.11.2009 - 3 Ca 3369/09 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das am 20.11.2009 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal zum Az. 3 Ca 3369/09 abzuändern und die Klage abzuweisen.

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