Rechtsprechung
ArbG Wuppertal, 20.11.2009 - 3 Ca 3369/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BAT-KF § 46 i. V. m. KZVK
Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 20.11.2009 - 3 Ca 3369/09
- LAG Düsseldorf, 15.06.2010 - 16 Sa 252/10
- BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 493/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
Auszug aus ArbG Wuppertal, 20.11.2009 - 3 Ca 3369/09
Wird die geschuldete Versorgung nicht auf dem vorgesehenen Durchführungsweg - hier durch die KZVK - abgewickelt, so hat der Arbeitgeber erforderlichenfalls selbst die Versicherungsleistung zu erbringen (BAG 07.03.1995, 3 AZR 282/94; BAG, 23.02.1988, 3 AZR 408/86; beide zitiert nach JURIS).Die Durchführungsform ist für dieses Anliegen nur Mittel zum Zweck (BAG 07.03.1995, 3 AZR 282/94, zitiert nach JURIS).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, gelten tarifvertragliche Ausschlussfristen nicht für Ansprüche der Arbeitnehmer auf Verschaffung einer Zusatzversorgung (BAG 12.06.2007, 3 AZR 186/06; BAG 07.03.1995, 3 AZR 282/94; BAG 03.04.1990, 1 AZR 131/89; alle zitiert nach Juris).
- BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86
Einstandspflicht des Arbeitgebers, der eine Zusatzversorgung durch eine …
Auszug aus ArbG Wuppertal, 20.11.2009 - 3 Ca 3369/09
Wird die geschuldete Versorgung nicht auf dem vorgesehenen Durchführungsweg - hier durch die KZVK - abgewickelt, so hat der Arbeitgeber erforderlichenfalls selbst die Versicherungsleistung zu erbringen (BAG 07.03.1995, 3 AZR 282/94; BAG, 23.02.1988, 3 AZR 408/86; beide zitiert nach JURIS). - BAG, 24.05.1974 - 3 AZR 422/73
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - …
Auszug aus ArbG Wuppertal, 20.11.2009 - 3 Ca 3369/09
Die Verschaffungsansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung haben ein solches Gewicht und ihr Verlust hat so schwerwiegende Dauerfolgen, dass sie von den Ausschlussfristen nicht erfasst werden (so schon BAG 24.05.1974, 3 AZR 422/73, zitiert nach Juris). - BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 131/89
Tarifvertrag: Beginn der Ausschlussfrist
Auszug aus ArbG Wuppertal, 20.11.2009 - 3 Ca 3369/09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, gelten tarifvertragliche Ausschlussfristen nicht für Ansprüche der Arbeitnehmer auf Verschaffung einer Zusatzversorgung (BAG 12.06.2007, 3 AZR 186/06; BAG 07.03.1995, 3 AZR 282/94; BAG 03.04.1990, 1 AZR 131/89; alle zitiert nach Juris). - BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung
Auszug aus ArbG Wuppertal, 20.11.2009 - 3 Ca 3369/09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, gelten tarifvertragliche Ausschlussfristen nicht für Ansprüche der Arbeitnehmer auf Verschaffung einer Zusatzversorgung (BAG 12.06.2007, 3 AZR 186/06; BAG 07.03.1995, 3 AZR 282/94; BAG 03.04.1990, 1 AZR 131/89; alle zitiert nach Juris).
- LAG Düsseldorf, 15.06.2010 - 16 Sa 252/10
Versicherungspflicht für Fachanleiter im Rahmen öffentlich geförderter Programme …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 20.11.2009 - 3 Ca 3369/09 - wird zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt, das am 20.11.2009 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal zum Az. 3 Ca 3369/09 abzuändern und die Klage abzuweisen.