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   ArbG Ludwigshafen, 14.07.2005 - 3 Ca 3380/04   

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ArbG Ludwigshafen, 14.07.2005 - 3 Ca 3380/04 (https://dejure.org/2005,44516)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 14.07.2005 - 3 Ca 3380/04 (https://dejure.org/2005,44516)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 3 Ca 3380/04 (https://dejure.org/2005,44516)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2005 - 8 Sa 649/05

    Abmahnung

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 14.07.2005 - Az.: 3 Ca 3380/04 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Zu den Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes sowie den dort gestellten Anträgen wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 14.07.2005 - 3 Ca 3380/04 - gemäß §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 540 ZPO, ergänzt um das nachfolgend dargestellte Berufungsvorbringen, Bezug genommen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 14.07.2005 - Az.: 3 Ca 3380/04 - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, die der klägerischen Partei mit Schreiben vom 14.10.2004 erteilte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.

    Das Arbeitsgericht ist im angefochtenen Urteil vom 14.07.2005 - 3 Ca 3380/04 - zu Recht zur Auffassung gelangt, dass dem Kläger kein Anspruch auf Entnahme der mit Schreiben vom 14.10.2004 ihm gegenüber erteilten Abmahnung aus der Personalakte zusteht.

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