Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 14.07.2005 - 3 Ca 3380/04 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 14.07.2005 - 3 Ca 3380/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2005 - 8 Sa 649/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2005 - 8 Sa 649/05
Abmahnung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 14.07.2005 - Az.: 3 Ca 3380/04 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Zu den Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes sowie den dort gestellten Anträgen wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 14.07.2005 - 3 Ca 3380/04 - gemäß §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 540 ZPO, ergänzt um das nachfolgend dargestellte Berufungsvorbringen, Bezug genommen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 14.07.2005 - Az.: 3 Ca 3380/04 - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, die der klägerischen Partei mit Schreiben vom 14.10.2004 erteilte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.
Das Arbeitsgericht ist im angefochtenen Urteil vom 14.07.2005 - 3 Ca 3380/04 - zu Recht zur Auffassung gelangt, dass dem Kläger kein Anspruch auf Entnahme der mit Schreiben vom 14.10.2004 ihm gegenüber erteilten Abmahnung aus der Personalakte zusteht.