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ArbG Mainz, 21.09.2007 - 3 Ca 3566/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 21.09.2007 - 3 Ca 3566/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 9 Sa 652/07
- BAG, 30.10.2008 - 8 AZN 494/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 9 Sa 652/07
Haftung des Arbeitnehmers - Buchhaltungsfehler
Die Berufungen der Klägerin (Widerbeklagten) und des Drittwiderbeklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 21.09.2007 - Az.: 3 Ca 3566/03 - werden zurückgewiesen.Zur weiteren Darstellung des unstreitigen Sachverhalts sowie des streitigen Vorbringens erster Instanz wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den ausführlichen Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 21.09.2007 - 3 Ca 3566/03 (Bl. 1258 ff. d. A.).
das Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 21.09.2007 - Az: 3 Ca 3566/03 - abzuändern und die Klage abzuweisen.