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   ArbG Trier, 23.05.2006 - 3 Ca 382/06   

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ArbG Trier, 23.05.2006 - 3 Ca 382/06 (https://dejure.org/2006,38680)
ArbG Trier, Entscheidung vom 23.05.2006 - 3 Ca 382/06 (https://dejure.org/2006,38680)
ArbG Trier, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 3 Ca 382/06 (https://dejure.org/2006,38680)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2008 - 2 Sa 357/07

    Beweiswürdigung - Zugang einer Kündigung

    Wie sich aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Trier im Verfahren 3 Ca 382/06 ergebe, sei das ursprüngliche Kündigungsschreiben unstreitig dem Kläger erst am 15.02.2006 übergeben worden.

    Er habe im Verfahren 3 Ca 382/06 ausdrücklich eingeräumt, dass ihm am Nachmittag des 10.02.2006 eine Fotokopie des Kündigungsschreibens vom 30.01.2006 übergeben wurde.

    Die Verfahrensakten 3 Ca 382/06 des Arbeitsgerichts Trier (4 Sa 587/06 des Landesarbeitsgerichts Rheinland Pfalz) waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Im Kündigungsrechtsstreit 3 Ca 382/06 war aufgrund des vom Kläger gestellten Antrags Streitgegenstand die Feststellung, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 30.01.2006 nicht zum 28.02.2006 aufgelöst worden ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2006 - 4 Sa 587/06

    Ordentliche Arbeitgeberkündigung: Rechtswirksamkeit bei Berufung auf verspäteten

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 23.05.2006 - 3 Ca 382/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 23.05.2006 (Az: 3 Ca 382/06) abzuändern und die Klage abzuweisen.

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