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   ArbG Hanau, 20.07.1995 - 3 Ca 412/94   

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ArbG Hanau, 20.07.1995 - 3 Ca 412/94 (https://dejure.org/1995,15784)
ArbG Hanau, Entscheidung vom 20.07.1995 - 3 Ca 412/94 (https://dejure.org/1995,15784)
ArbG Hanau, Entscheidung vom 20. Juli 1995 - 3 Ca 412/94 (https://dejure.org/1995,15784)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1996, 539
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 08.05.2003 - IV R 63/99

    Änderung von Urteilstatbestand und -begründung

    So sieht das Arbeitsgericht Hanau im Kammerwechsel des Vorsitzenden eine Verhinderung, die sogar dazu führt, dass der Tatbestandsberichtigungsantrag von den verbleibenden ehrenamtlichen Richtern zu bescheiden ist (Beschluss vom 20. Juli 1995 3 Ca 412/94, Betriebs-Berater --BB-- 1996, 539), während das Hessische FG die Mitwirkung eines Berufsrichters trotz Senatswechsels gefordert hat (Beschluss vom 28. Juli 1988 X 446-448/82, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1989, 29).
  • LAG Hamm, 11.03.2015 - 12 Ta 91/15

    Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter bei der Berichtigung des Tatbestandes

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Arbeitsgerichts Hanau (20.07.1995 - 3 Ca 412/94 -, juris) ist wegen der Gesetzesänderung überholt.
  • LAG Hessen, 12.08.2003 - 17 Ta 271/03

    Tatbestandsberichtigungsantrag; Besetzung des Spruchkörpers bei Verhinderung des

    Soweit die Beschwerdeführerin in der Beschwerdeschrift auf eine Stelle aus der Kommentarliteratur verweist (Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl. § 320 Rn18) so ist diese Auffassung unter Bezugnahme auf den Beschluss des Arbeitsgerichts Hanau vom 20. Juli 1995 (3 Ca 412/94, BB 1996, S. 539) mittlerweile aufgegeben worden (Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 320 Rn18).
  • BFH, 20.08.2003 - IV R 63/99
    So sieht das Arbeitsgericht Hanau im Kammerwechsel des Vorsitzenden eine Verhinderung, die sogar dazu führt, dass der Tatbestandsberichtigungsantrag von den verbleibenden ehrenamtlichen Richtern zu bescheiden ist (Beschluss vom 20. Juli 1995 3 Ca 412/94, Betriebs-Berater --BB-- 1996, 539), während das Hessische FG die Mitwirkung eines Berufsrichters trotz Senatswechsels gefordert hat (Beschluss vom 28. Juli 1988 X 446-448/82, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1989, 29).
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