Rechtsprechung
ArbG Köln, 14.03.2007 - 3 Ca 4619/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Köln, 25.01.2007 - 3 Ca 4619/06
- ArbG Köln, 14.03.2007 - 3 Ca 4619/06
- LAG Köln, 17.09.2007 - 2 Sa 832/07
- BAG, 15.04.2008 - 9 AZN 1413/07
Wird zitiert von ...
- BAG, 15.04.2008 - 9 AZN 1413/07
Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs mit dem Ende des Übertragungszeitraums - …
Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. September 2007 - 2 Sa 832/07 - zugelassen, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung des Klägers gegen das klageabweisende Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14. März 2007 - 3 Ca 4619/06 - hinsichtlich der Urlaubsabgeltung in Höhe von 1.650, 48 Euro zurückgewiesen hat.
Rechtsprechung
ArbG Köln, 25.01.2007 - 3 Ca 4619/06 |
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Verfahrensgang
- ArbG Köln, 25.01.2007 - 3 Ca 4619/06
- ArbG Köln, 14.03.2007 - 3 Ca 4619/06
- LAG Köln, 17.09.2007 - 2 Sa 832/07
- BAG, 15.04.2008 - 9 AZN 1413/07
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 17.09.2007 - 2 Sa 832/07
Urlaubsabgeltung; Dauererkrankung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.01.2007 - 3 Ca 4619/06 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.03.2007 - 3 Ca 4619/06 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 1.650,48 EUR brutto zu zahlen, sowie weiterhin die Beklagte zu verurteilen, ihm die vorgerichtliche volle Geschäftsgebühr in Höhe von 308, 21 EUR zu zahlen.