Rechtsprechung
ArbG Düsseldorf, 20.02.2013 - 3 Ca 5067/12 |
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 20.02.2013 - 3 Ca 5067/12
- LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 451/13
- BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 451/13
Kriterien für die Höhe des Ruhegeldes auf Grund einer Versorgungszusage
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.02.2013 - AZ: 3 Ca 5067/12 - wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.02.2013 - 3 Ca 5067/12 - abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, an ihn bei Eintritt des Versorgungsfalls eine Betriebsrente zu zahlen, bei deren Berechnung die Dauer der Freistellungsphase während der Altersteilzeit in vollem Umfang zur Betriebszugehörigkeit zählt und deren Berechnung die Versorgungsgruppe 14, hilfsweise 13, 12, 11, 10, 9 nach der Tabelle in § 7 Abs. 1 der Versorgungsordnung der E. D. AG und der E.-C. Unterstützungskasse GmbH in der Fassung vom 26. November 1992 sowie die Rententabelle des Jahres 1999 gemäß § 9 der vorgenannten Versorgungsordnung zugrunde zu legen ist.
Hilfsweise beantragt der Kläger, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.02.2013 - 3 Ca 5067/12 - teilweise abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, an ihn bei Eintritt des Versorgungsfalls eine Betriebsrente zu zahlen, bei deren Berechnung ab dem 01.07.1993 die Versorgungsgruppe 14, hilfsweise 13, 12, 11, 10, 9 nach der Tabelle in § 7 Abs. 1 der Versorgungsordnung der E. D. AG und der E.-C. Unterstützungskasse GmbH in der Fassung vom 26. November 1992 sowie die Rententabelle des Jahres 1999 gemäß § 9 der vorgenannten Versorgungsordnung zugrunde zu legen ist.
- BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Februar 2013 - 3 Ca 5067/12 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:. - ArbG Düsseldorf, 04.03.2012 - 12 Ca 5349/12
Unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten in einer betrieblichen …
Die Unterschiede zwischen den Regelungen des Lohnrahmenabkommen und des Gehaltsrahmenabkommens über die Entgeltstruktur und die Entgeltfindung rechtfertigen nach Auffassung der Kammer eine unterschiedliche Behandlung bei der betrieblichen Altersversorgung (so auch Arbeitsgericht Düsseldorf vom 16.1.2013 - 3 Ca 5067/12).