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ArbG Kassel, 30.04.2013 - 3 Ca 510/12 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 30.04.2013 - 3 Ca 510/12
- LAG Hessen, 25.09.2013 - 2 Sa 666/13
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 25.09.2013 - 2 Sa 666/13
Ausschlussfrist - schriftliche Geltendmachung - Entstehen des Anspruchs
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 30. April 2013 - Aktenzeichen 3 Ca 510/12 - abgeändert und die Klage abgewiesen.Das Arbeitsgericht Kassel hat mit einem am 30. April 2013 verkündeten Urteil - 3 Ca 510/12 (Bl. 58 - 66 d. A.) - der Klage stattgegeben.
das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 30. April 2013 - 3 Ca 510/12 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 30. April 2013 - 3 Ca 510/12 - ist gem. §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b ArbGG als Berufung nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt sowie begründet worden, §§ 66 Abs. 1 ArbGG; 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.