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ArbG Trier, 13.07.2004 - 3 Ca 599/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 13.07.2004 - 3 Ca 599/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 4 Sa 653/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2004 - 4 Sa 653/04
Außerordentliche Arbeitnehmerkündigung: Abmahnungserfordernis
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 13.07.2004 - 3 Ca 599/04 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.unter Aufhebung des am 13.07.2004 verkündeten und am 28.07.2004 zugestellte Urteil des Arbeitsgericht Trier - Az.: 3 Ca 599/04 - wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger EUR 15.289,80 zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB liegenden Zinsen hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen.