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ArbG Detmold, 03.11.2005 - 3 Ca 630/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung; Beharrliche Arbeitsverweigerung als wichtiger Grund bei einer außerordentlichen Kündigung; Interessenabwägung vor dem Ausspruch einer Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 03.11.2005 - 3 Ca 630/05
- LAG Hamm, 11.05.2006 - 16 Sa 2151/05
- BAG, 28.06.2007 - 2 AZR 873/06
- BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 11.05.2006 - 16 Sa 2151/05
Klagefrist
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 03.11.2005 - 3 Ca 630/05 - wird insoweit als unzulässig verworfen, als sie sich gegen die Abweisung der Klage in Höhe von 526, 00 EUR netto richtet.das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 03.11.2005 - 3 Ca 630/05 - wie folgt abzuändern:.