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   ArbG Herne, 07.07.2015 - 3 Ca 684/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22679
ArbG Herne, 07.07.2015 - 3 Ca 684/15 (https://dejure.org/2015,22679)
ArbG Herne, Entscheidung vom 07.07.2015 - 3 Ca 684/15 (https://dejure.org/2015,22679)
ArbG Herne, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 3 Ca 684/15 (https://dejure.org/2015,22679)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Mindestlohn: Anrechnung von Weihnachts- und Urlaubsgeld?

  • hensche.de

    Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Mindestlohn, Anrechnung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MiLoG § 1 Abs. 1; MiLoG § 1 Abs. 2
    Zulässigkeit der monatlich anteiligen Anrechnung von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld auf den Mindestlohnanspruch; Unwiderruflich geleistete Sonderzahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ?Wer den Cent nicht ehrt? ? Anrechnung eines monatlich gezahlten Weihnachts- und Urlaubsgelds auf den Mindestlohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anrechnung verstetigter Jahressonderzahlungen auf den Mindestlohn

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Monatlich anteilig ausgezahltes Weihnachts- und Urlaubsgeld ist auf den Mindestlohn anrechenbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgeld- und Weihnachtsgeldzahlungen auf Mindestlohnanspruch anrechenbar

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn: Anrechnung von Weihnachts- und Urlaubsgeld?

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Anrechnung von Vergütungsbestandteilen auf den Mindestlohn

  • lutzabel.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Anteilige Sonderzahlungen zählen zum Mindestlohn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Monatlich anteilig ausgezahltes Weihnachts- und Urlaubsgeld auf den Mindestlohn anrechenbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Monatlich anteilig ausgezahltes Weihnachts- und Urlaubsgeld ist auf den Mindestlohn anrechenbar

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Monatlich gezahltes Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Sonderzahlungen und Mindestlohn - Jeden Monat ein bisschen Weihnachten?

  • lutzabel.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Anteilige Sonderzahlungen zählen zum Mindestlohn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2015, 2209
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.04.2005 - C-341/02

    EIN MITGLIEDSTAAT IST NICHT VERPFLICHTET, BEI DER KONTROLLE DER ZAHLUNG DES

    Auszug aus ArbG Herne, 07.07.2015 - 3 Ca 684/15
    Gemäß der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 14.04.2005 (C-341/02 - Kommission/Deutschland) können Leistungen wie Weihnachtsgeld oder zusätzliches Urlaubsgeld dann als Bestandteil des Mindestlohns gewertet werden, wenn der Arbeitnehmer den auf die Entsendezeit entfallenen anteiligen Betrag jeweils dem für den Mindestlohn maßgeblichen Fälligkeitsdatum tatsächlich und unwiderruflich ausbezahlt erhält.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 2 Sa 2002/15

    Mindestlohn - Nachtarbeitszuschlag

    Besteht danach - ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen, ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rdnr. 39, zitiert nach Juris; so auch für die Anrechenbarkeit von Weihnachtsgeld/Sonderzahlungen Lembke, NZA 2016, 1, 7 Fußnote 88 m.w.N.; Arbeitsgericht Herne 07.07.2015 - 3 Ca 684/15 - zitiert nach Juris).

    Eine solche Regelung ist nach allgemeiner Meinung zulässig (vgl. nur Arbeitsgericht Herne, 07.07.2015 - 3 Ca 684/15 zitiert nach Juris = BeckRS 2015, 72022; Lembke, NZA 2016, 1, 8; Elking, AuA 2015, 668 f.; Boemke, JuS 2015, 385, 391; Däubler, NJW 2014, 1924, 1927; Lakies, AuR 2014, 360, 361; Schweibert/Leßmann, DB 2014, 1866, 1869; Ulber, RdA 2014, 176, 179).

  • LAG Hamm, 14.01.2016 - 18 Sa 1279/15

    Umfang des Anspruchs auf Zahlung des Mindestlohns

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 07.07.2015 - 3 Ca 684/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 07.07.2015 - 3 Ca 684/15 - abzuändern, soweit es die Klage abgewiesen hat, und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin über die ihr zugesprochenen 0, 02 EUR hinaus weitere 89, 76 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB aus 89, 87 EUR seit dem 01.02.2015 und aus 89, 78 EUR seit dem 01.03.2015 zu zahlen.

  • ArbG Stuttgart, 10.03.2016 - 11 Ca 6834/15

    Anrechenbarkeit von Vergütungsbestandteilen auf den Mindestlohn - Urlaubsgeld -

    Unabhängig von Streitpunkten im Einzelnen sind Einmalzahlungen wie etwa Weihnachts- und Urlaubsgeld jedenfalls dann nach so wie ersichtlich einhelliger Meinung als mindestlohnwirksam anzusehen, wenn sie als monatliche Zahlungen bzw. zu dem für den Mindestlohn relevanten Fälligkeitsdatum (vgl. hierzu § 2 I S. 1 Nr. 2 MiLoG) unwiderruflich als echte Entgeltbestandteile - unabhängig von sonstigen weiteren Voraussetzungen wie etwa tatsächlicher Urlaubsantritt, besondere Stichtagsklausel etc. - ausbezahlt werden, d.h. keine Sonderzahlungen im klassischen Sinne, die nicht die Arbeitsleistung vergüten sollen, darstellen (vgl. nur Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Auflage, § 1 MiLoG 460 § 1 Rz. 15; vgl. auch Arbeitsgericht Herne vom 07.07.2015 - 3 Ca 684/15; vgl. auch Sittard, NJW 2016, 264; vgl. auch LAG Hamm vom 14.01.2016 - 18 Sa 1279/15; für eine fehlende Anrechnungsmöglichkeit, soweit die Zahlung des Urlaubsgeldes bzw. Weihnachtsgeldes nicht der Vergütung der Arbeitsleistung dienen soll, d.h. an andere Zwecke wie etwa die tatsächliche Urlaubsnahme anknüpft, hingegen etwa LAG-Berlin Brandenburg vom 02.10.2015 - 9 Sa 570/15; vgl. auch Arbeitsgericht Bautzen vom 25.06.2015 - 1 Ca 1094/15; vgl. auch Düwell/Schubert, Mindestlohngesetz, § 1 Rz. 44).

    Die Zahlungen stellen daher auch bei einem Freiwilligkeitsvorbehalt einen festen Gehaltsbestandteil im maßgeblichen Fälligkeitszeitraum dar (selbst für den Fall der Rückzahlungsklausel von einer Mindestlohnrelevanz ausgehend, da die Klausel keine Wirksamkeit entfalte, Arbeitsgericht Herne vom 07.07.2015 - 3 Ca 684/15 unter Rz. 28 der Gründe).

  • ArbG Dresden, 09.02.2016 - 1 Ca 2744/15

    Mindestarbeitslohn: Anrechnung von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Zuschlägen

    Unerheblich ist hierbei, ob es sich bei Sonderzahlungen überhaupt auf den Mindestlohn anrechenbare Leistungen handelt (so etwa Arbeitsgericht Herne, Urteil vom 07.07.2015, 3 Ca 684/15, andere Ansicht etwa Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 02.10.2015, 9 Sa 570/15).
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