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ArbG Darmstadt, 13.11.2007 - 3 Ca 7/07 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 13.11.2007 - 3 Ca 7/07
- LAG Hessen, 16.06.2008 - 20 Ta 71/08
Wird zitiert von ... (2)
- LAG München, 21.09.2009 - 11 Ta 251/09
Prozesskostenhilfe
Vor Erhebung der Klage war zwischen den Parteien bereits ein Rechtsstreit unter dem Az.: 3 Ca 7/07, betreffend eine fristlose Arbeitgeberkündigung vom 21. Dezember 2006 sowie eine ordentliche Arbeitgeberkündigung vom 30. Januar 2007, anhängig.Mit Beschluss vom 06. April 2009, der dem Kläger am 14. April 2009 zugegangen ist, wurde im bezeichneten Kündigungsschutzverfahren (Az. 3 Ca 7/07) Termin zur Verhandlung vor der Kammer auf den 29. April 2009 bestimmt.
- LAG Hessen, 16.06.2008 - 20 Ta 71/08
Arbeitnehmerbegriff, Rechtswegbeschwerde, unerlaubte Handlung
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 13. November 2007 - 3 Ca 7/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.