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   ArbG Hagen, 09.06.2005 - 3 Ca 708/04   

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https://dejure.org/2005,29343
ArbG Hagen, 09.06.2005 - 3 Ca 708/04 (https://dejure.org/2005,29343)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 09.06.2005 - 3 Ca 708/04 (https://dejure.org/2005,29343)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 3 Ca 708/04 (https://dejure.org/2005,29343)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Entgeltfortzahlung, Folgeerkrankung, Darlegungs- und Beweislast.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht im erneuten Krankheitsfall des Arbeitnehmers aufgrund derselben Krankheit nicht über den Sechs-Wochen-Zeitraum hinaus; Anspruch auf Entgeltfortzahlung im erneuten Krankheitsfall des Arbeitnehmers aufgrund derselben Krankheit über ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 86/85

    Anspruch auf Lohnrückzahlung - Fortsetzungserkrankung - Krankenbezüge -

    Auszug aus ArbG Hagen, 09.06.2005 - 3 Ca 708/04
    Die Kammer hat dabei nicht verkannt, dass für das Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 2 EFZG die Beklagte als Arbeitgeberin darlegungs- und beweispflichtig ist (siehe nur BAG, Urteil vom 04.12.1985 - 5 AZR 656/84 -, in: AP Nr. 42 zu § 63 HGB; Urteil vom 19.03.1986 - 5 AZR 86/85 -, in: AP Nr. 67 zu § 1 LFZG; Schaub, 11. Auflage, Arbeitsrechtshandbuch, § 98, Rdnr. 73).
  • BAG, 04.12.1985 - 5 AZR 656/84

    Fortsetzungskrankheit - Beweislast - Anscheinsbeweis

    Auszug aus ArbG Hagen, 09.06.2005 - 3 Ca 708/04
    Die Kammer hat dabei nicht verkannt, dass für das Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 2 EFZG die Beklagte als Arbeitgeberin darlegungs- und beweispflichtig ist (siehe nur BAG, Urteil vom 04.12.1985 - 5 AZR 656/84 -, in: AP Nr. 42 zu § 63 HGB; Urteil vom 19.03.1986 - 5 AZR 86/85 -, in: AP Nr. 67 zu § 1 LFZG; Schaub, 11. Auflage, Arbeitsrechtshandbuch, § 98, Rdnr. 73).
  • LAG Hamm, 18.01.2006 - 18 Sa 1418/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Fortsetzungserkrankung - Nichterweislichkeit der

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 09.06.2005 - 3 Ca 708/04 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie 1.835,75 EUR brutto nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 11.03.2004 zu zahlen.

    Die Beklagte beantragt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 09.06.2005 - 3 Ca 708/04 - zurückzuweisen.

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