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ArbG Hagen, 09.06.2005 - 3 Ca 708/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Entgeltfortzahlung, Folgeerkrankung, Darlegungs- und Beweislast.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht im erneuten Krankheitsfall des Arbeitnehmers aufgrund derselben Krankheit nicht über den Sechs-Wochen-Zeitraum hinaus; Anspruch auf Entgeltfortzahlung im erneuten Krankheitsfall des Arbeitnehmers aufgrund derselben Krankheit über ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 09.06.2005 - 3 Ca 708/04
- ArbG Hagen, 09.06.2005 - 3 Ca 706/04
- LAG Hamm, 18.01.2006 - 18 Sa 1418/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 86/85
Anspruch auf Lohnrückzahlung - Fortsetzungserkrankung - Krankenbezüge - …
Auszug aus ArbG Hagen, 09.06.2005 - 3 Ca 708/04
Die Kammer hat dabei nicht verkannt, dass für das Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 2 EFZG die Beklagte als Arbeitgeberin darlegungs- und beweispflichtig ist (siehe nur BAG, Urteil vom 04.12.1985 - 5 AZR 656/84 -, in: AP Nr. 42 zu § 63 HGB; Urteil vom 19.03.1986 - 5 AZR 86/85 -, in: AP Nr. 67 zu § 1 LFZG;… Schaub, 11. Auflage, Arbeitsrechtshandbuch, § 98, Rdnr. 73). - BAG, 04.12.1985 - 5 AZR 656/84
Fortsetzungskrankheit - Beweislast - Anscheinsbeweis
Auszug aus ArbG Hagen, 09.06.2005 - 3 Ca 708/04
Die Kammer hat dabei nicht verkannt, dass für das Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 2 EFZG die Beklagte als Arbeitgeberin darlegungs- und beweispflichtig ist (siehe nur BAG, Urteil vom 04.12.1985 - 5 AZR 656/84 -, in: AP Nr. 42 zu § 63 HGB; Urteil vom 19.03.1986 - 5 AZR 86/85 -, in: AP Nr. 67 zu § 1 LFZG;… Schaub, 11. Auflage, Arbeitsrechtshandbuch, § 98, Rdnr. 73).
- LAG Hamm, 18.01.2006 - 18 Sa 1418/05
Darlegungs- und Beweislast bei Fortsetzungserkrankung - Nichterweislichkeit der …
Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 09.06.2005 - 3 Ca 708/04 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie 1.835,75 EUR brutto nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 11.03.2004 zu zahlen.Die Beklagte beantragt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 09.06.2005 - 3 Ca 708/04 - zurückzuweisen.