Rechtsprechung
ArbG Wesel, 05.08.2009 - 3 Ca 746/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,61397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 05.08.2009 - 3 Ca 746/09
- LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09
Unbestimmte Vergütungsklausel zur Rufbereitschaft "im üblichen Rahmen"
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 05.08.2009 - 3 Ca 746/09 - teilweise abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.268,35 EUR (in Worten: einundzwanzigtausendzweihundertachtundsechzig 35/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2009 zu zahlen.Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Wesel vom 5. August 2009 - 3 Ca 746/09 - 1.die Beklagte zu verurteilen, an ihn 21.268,35 EUR brutto zu zahlen zzgl.