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ArbG Mainz, 08.11.2012 - 3 Ca 752/12 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 08.11.2012 - 3 Ca 752/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 27/13
- BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 27/13
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Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 08.11.2012 - 3 Ca 752/12 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.Das Arbeitsgericht Mainz hat die Beklagte daraufhin durch Urteil vom 08.11.2012 - 3 Ca 752/12 - verurteilt, an den Kläger 6.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 31.01.2012 zu zahlen.