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   ArbG Mainz, 07.07.2004 - 3 Ca 830/04   

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https://dejure.org/2004,53479
ArbG Mainz, 07.07.2004 - 3 Ca 830/04 (https://dejure.org/2004,53479)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 07.07.2004 - 3 Ca 830/04 (https://dejure.org/2004,53479)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 3 Ca 830/04 (https://dejure.org/2004,53479)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2004 - 5 Ta 169/04

    Gegenstandswert: Vorliegen einer Bestandsstreitigkeit; mehrere Ansprüche

    Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des ArbG Mainz vom 07.07.2004 - 3 Ca 830/04 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    In dem erstinstanzlichen Erkenntnisverfahren - 3 Ca 830/04 - klagte der Kläger nach näherer Maßgabe seines jeweiligen schriftsätzlichen Vorbringens mit folgenden (- abgekürzt wiedergegebenen -) Klageanträgen:.

    Im Gütetermin vom 29.04.2004 - 3 Ca 830/04 - schlossen die Parteien den aus Seite 2 der Sitzungsniederschrift vom 29.04.2004 ersichtlichen Vergleich (s. Bl. 40 d.A.).

    Der Wertfestsetzungsbeschluss vom 07.07.2004 - 3 Ca 830/04 - wurde den Prozessbevollmächtigten des Klägers am 13.07.2004 zugestellt.

    Mit dem Schriftsatz vom 14.07.2004 - per Telefax am 14.07.2004 bei dem Arbeitsgericht Mainz eingegangen - legten die Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss vom 07.07.2004 - 3 Ca 830/04 - Beschwerde ein.

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