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   ArbG Bayreuth, 30.01.2002 - 3 Ca 997/01 H   

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https://dejure.org/2002,15819
ArbG Bayreuth, 30.01.2002 - 3 Ca 997/01 H (https://dejure.org/2002,15819)
ArbG Bayreuth, Entscheidung vom 30.01.2002 - 3 Ca 997/01 H (https://dejure.org/2002,15819)
ArbG Bayreuth, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 3 Ca 997/01 H (https://dejure.org/2002,15819)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer Forderung als Insolvenzforderung ; Schadensersatzanspruch wegen rückständiger Arbeitsvergütung; Mehrmonatiger Gehaltsrückstand als wichtiger Grund für eine fristlose Eigenkündigung des Arbeitnehmers; Entbehrlichkeit einer Abmahnung des Arbeitgebers ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Außerordentliche Kündigung bei bevorstehender Masseunzulänglichkeit

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch bei mehrmonatigen Gehaltsrückständen als Insolvenzforderung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • ArbG Herford, 26.02.2004 - 1 Ca 1686/03

    Schadensersatzforderungen des Arbeitnehmers nach fristloser Kündigung wegen

    Ansprüche aus § 628 Abs. 2 BGB werden durch ein Insolvenzverfahren nicht ausgeschlossen (BAG vom 22.10.1998, 8 AZR 73/98 und 8 AZR 688/97, ZInsO 98, 301-302; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.03.2003, 6 SA 25/03, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht, jeweils zur ehem. KO; ArbG Bayreuth vom 30.01.2002, 3 Ca 997/01, DZWIR 2002, 282 zur InsO).

    Dieser Zeitraum ist nicht unter Berücksichtigung von § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO auf drei Monate zu beschränken (ArbG Bayreuth vom 30.01.2002, 3 Ca 997/01, DZWIR 2002, 282).

    Die Festsetzung des Streitwertes beruht darauf, dass nach den unbestrittenen Angaben des Beklagten mit einer Quote von weniger als 10 % zu rechnen ist (vgl. ArbG Bayreuth vom 30.01.2002, 3 Ca 997/01, DZWIR 2002, 282).

  • ArbG Herford, 15.07.2005 - 1 Ca 2013/04

    Feststellung Insolvenzforderung

    Ansprüche aus § 628 Abs. 2 BGB werden durch ein Insolvenzverfahren nicht ausgeschlossen (BAG vom 22.10.1998, 8 AZR 73/98 und 8 AZR 688/97, ZInsO 98, 301-302; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.03.2003, 6 SA 25/03, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht, jeweils zur ehem. KO; ArbG Bayreuth vom 30.01.2002, 3 Ca 997/01, DZWIR 2002, 282 zur InsO).

    Dieser Zeitraum ist nicht unter Berücksichtigung von § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO auf drei Monate zu beschränken (ArbG Bayreuth vom 30.01.2002, 3 Ca 997/01, DZWIR 2002, 282).

    Danach war der im Tenor genannte Betrag in Ansatz zu bringen, da nach den unbestrittenen Angaben des Beklagten mit einer Quote von weniger als 10 % zu rechnen ist (vgl. ArbG Bayreuth vom 30.01.2002, 3 Ca 997/01, DZWIR 2002, 282).

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