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   RG, 31.08.1940 - 3 D 202/40   

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RG, 31.08.1940 - 3 D 202/40 (https://dejure.org/1940,364)
RG, Entscheidung vom 31.08.1940 - 3 D 202/40 (https://dejure.org/1940,364)
RG, Entscheidung vom 31. August 1940 - 3 D 202/40 (https://dejure.org/1940,364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zum Begriffe des Beamten i. S. des § 359 StGB. 2. Der Tatbestand der schweren Bestechlichkeit (§ 332 StGB.) ist schon dann erfüllt, wenn der Geschenkgeber in dem erkennbaren Sinne handelt, der Beamte werde der Rücksicht auf den Vorteil bei der Ausübung seines Ermessens Raum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 74, 251
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15

    Amtsträgerstellung (Voraussetzungen: selbstständige Wahrnehmung öffentlicher

    Ob die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung nach außen als Verwaltungshandeln in Erscheinung tritt oder in der Öffentlichkeit als solche bemerkbar ist, ist dagegen unerheblich (NK/Saliger, aaO § 11 Rn. 38); auch eine bloß beratende Tätigkeit bei der Beschaffung und Verwaltung der für eine Universitätsklinik benötigten Lebensmittel kann genügen (vgl. zu § 359 StGB aF: RG, Urteil vom 31. August 1940 - 3 D 202/40, RGSt 74, 251, 253; zustimmend LK/Hilgendorf, StGB, aaO § 11 Rn. 52).
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

    Die Feststellung dieser Unrechtsvereinbarung kann nicht ersetzt werden durch den allgemeinen Hinweis auf die innere Belastung, in der sich ein Ermessensbeamter befindet, dem ein Vorteil gewährt oder versprochen worden ist (zur Auslegung von RGSt 74, 251 und 77, 75).

    Es gehe deshalb nicht an, bereits in der Annahme des Vorteils durch einen Ermessensbeamten die pflichtwidrige Amtshandlung im Sinne des Gesetzes zu sehen; diese Ansicht vertrete aber die Strafkammer offenbar im Anschluß an die Entscheidungen des Reichsgerichts in RGSt 74, 251; 77, 75. Im übrigen gehöre es zum Wesen der Bestechlichkeit, daß der den Vorteil im voraus empfangende Beamte zu der Pflichtverletzung entschlossen sei.

    Das Reichsgericht sah sich von Anfang an und wiederholt gezwungen, zur Pflichtwidrigkeit der Entscheidung eines Ermessensbeamten Stellung zu nehmen, und zwar bemerkenswerterweise wie auch in RGSt 74, 251 häufig in Fällen der aktiven Bestechung.

    Es ist nun einzuräumen, daß die weiteren Sätze 2 und 3 aus RGSt 74, 251, für sich gesehen , zu Fehldeutungen Anlaß geben können.

    Dieser Hinweis auf § 331 StGB macht besonders deutlich, daß mit den angeführten, später in RGSt 74, 251 wiederholten Wendungen keinesfalls gesagt werden sollte, schon die Annahme oder das Fordern eines Vorteils rechtfertige die Verurteilung wegen schwerer Bestechlichkeit.

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Diese Angriffe beruhen auf der Kritik, die Eberhard Sch. in seiner Monographie "Die Bestechungstatbestände in der höchstrichterlichen Rechtsprechung von 1879-1959" und in der Abhandlung NJW 1960, 802 gegen die späteren Entscheidungen des Reichsgerichts in RGSt 74, 251 und 77, 75 entwickelt hat.

    Es trifft zu, daß die angeführten Sätze 2 und 3 aus RGSt 74, 251 und 77, 75 in den vorangegangenen Entscheidungen des Reichsgerichts nicht enthalten waren.

    Wie schön erwähnt, sagt nun allerdings das Urteil, der Angeklagte habe bereits durch das Fordern und Annehmen der Vorteile pflichtwidrig gehandelt; dazu werden die Sätze 2 und 3 aus der obigen Zusammenstellung nach RGSt 74, 251 angeführt, und noch bemerkt, es ei konkret festgestellt, daß der Angeklagte sich wegen der Vorteile seiner sachlichen Unbefangenheit begeben habe.

  • BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60

    Vorliegen schwerer Bestechlichkeit eines so genannten Ermessensbeamten -

    Sie entspricht nicht nur der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts, wie sie in RGSt 74, 251, 77, 75 zum Ausdruck gelangt ist.

    Von der früheren Rechtsprechung des Reichsgerichts weichen die Urteile RGSt 74, 251 und 77, 75 lediglich in der Begründung , nicht im Ergebnis ab, und zwar insofern, als hier ausgeführt wurde, der Beamte verstoße deshalb gegen seine Amtspflicht, weil er an die Entscheidung nicht unbefangen, sondern mit der inneren Belastung herangehe, die für ihn in dem gewährten oder erwarteten Vorteil liege, und durch eine solche Belastung sein Urteil regelmäßig getrübt werde.

  • BGH, 02.06.1959 - 1 StR 50/59

    Rechtsmittel

    Nach übereinstimmender Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 74, 251, 255, 256; 77, 75, 78)und des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHSt 11, 125, 129 [BGH 19.12.1957 - 4 StR 485/57]/130; 3, 143, 146; 5 StR 108/58 vom 10. Juni 1958; 1 StR 150/58 vom 8. Juli 1958) verletzt aber ein Beamter, der seine Entschlüsse nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat, schon dann seine Amtspflicht, wenn er eine Amtshandlung unter dem Einfluß eines gewährten oder in Aussicht stehenden persönlichen Vorteils vornimmt; denn das Bewußtsein eines mit der Amtshandlung verbundenen persönlichen Vorteils nimmt ihm die innere Unbefangenheit und trübt regelmäßig sein Urteilsvermögen.

    Wer also einem Beamten einen Vorteil verspricht in dem erkennbaren Sinne, der Empfänger solle, sich hierdurch bestimmen lassen, sein, Ermessen zugunsten des Versprechenden auszuüben, mutet dem Beamten eine pflichtwidrige Handlung zu (u.a. RGSt 74, 251, 255).

  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 913/51

    Rechtsmittel

    Mitwirkung bei der Bearbeitung der Gesuche der Postbediensteten um Vorschussgewährung ist als Mitwirkung bei der Verwaltung staatlichen Vermögens eine aus der Staatshoheit abgeleitete und staatlichen Zwecken dienende Tätigkeit (im Anschluss an RGSt 74, 251).

    Hierbei ist jedoch nicht beachte dass die Verwaltung staatlichen Vermögens immer als Ausflus der Staatshoheit zu betrachten ist (RGSt 74, 251 [253]) und dass die Mitwirkung des Angeklagten bei der Behandlung der von Angehörigen der Postverwaltung gestellten Gesuche um Vorschussgewährung einen Teil dieser Verwaltungsarbeit ausgemacht hat.

  • BGH, 10.09.1953 - 2 StR 185/53

    Rechtsmittel

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts, dass ein zu Ermessensentscheidungen berufener Beamter eine Pflichtwidrigkeit begeht, wenn er vor der Entscheidung Vorteile annimmt, weil er dann bei seiner Ermessensentscheidung unfrei ist und an sie mit einer inneren Belastung herangeht, so dass die Entscheidung insoweit fehlerhaft ist, als bei Ausübung des Ermessens sachfremde Gesichtspunkte mitgewirkt haben, selbst wenn die Entscheidung im Ergebnis nicht zu beanstanden ist (RGSt 74, 251, 255; 77, 75, 78).

    Diese Zweckbestimmung genügt für die Verurteilung wegen Bestechung (RGSt 74, 251).

  • BGH, 22.06.1954 - 1 StR 451/53

    Rechtsmittel

    Er liegt vor, wenn der Geschenkgeber in der Erwartung handelt, der Beamte werde der Rücksicht auf den Vorteil bei Ausübung des Ermessens Raum geben, und der Beamte dies erkennt und den Vorteil gleichwohl annimmt (RGSt 74, 251, BGH NJW 1953, 1401).
  • BGH, 08.11.1951 - 3 StR 822/51

    Rechtsmittel

    Eine Verletzung der Dienstpflicht kann darin liegen, dass er bei der nach pflichtmässigem Ermessen zu treffenden Entscheidung sich von anderen als sachlichen Erwägungen hat leiten lassen und bei seiner Entschliessung durch die von L. erlangten oder zugesagten Vorteile beeinflusst worden ist (RGSt 56, 366; 74, 251[255]).
  • BGH, 07.12.1956 - 2 StR 381/56

    Rechtsmittel

    Es genügt, daß er wußte, der Angeklagte habe im Rahmen seiner Amtsgeschäfte zu handeln und lasse sich durch die gewährten Vorteile beeinflussen (RGSt 74, 251; 77, 75; DR 43, 77 Nr. 9).
  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 374/60

    Tatbestandsvoraussetzung der Willensübereinstimmung zwischen Geber und Empfänger

  • BGH, 22.07.1954 - 4 StR 703/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.10.1959 - 1 StR 354/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.02.1956 - 3 StR 344/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.04.1953 - 2 StR 780/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.12.1952 - 3 StR 684/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.03.1961 - 1 StR 552/60

    Nachprüfbarkeit einer pflichtgemäßen Ermessensentscheidung in der Revision -

  • BGH, 07.12.1960 - 2 StR 325/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.11.1960 - 1 StR 474/60

    Bestimmung der Voraussetzungen für die Annahme einer Bestechung

  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 310/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.03.1963 - 1 StR 539/62

    Pflichtwidrige Handlung eines Beamten auf Grund einer ihm versprochenen

  • BDH, 05.05.1960 - I D 33/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.12.1958 - 5 StR 348/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.10.1958 - 1 StR 396/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.11.1960 - 2 StR 483/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 10.06.1959 - 2 StR 138/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.07.1953 - 4 StR 153/53

    Rechtsmittel

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