Rechtsprechung
   OVG Saarland, 23.07.2008 - 3 D 239/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11649
OVG Saarland, 23.07.2008 - 3 D 239/08 (https://dejure.org/2008,11649)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.07.2008 - 3 D 239/08 (https://dejure.org/2008,11649)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 3 D 239/08 (https://dejure.org/2008,11649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,11649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten einer Klage bei Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens nach Rücknahmefiktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Klage bei Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens nach Rücknahmefiktion; Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen Rechtszug als Ganzes; Fruchtlose Aufforderung zur Begründung eines Klagebegehrens als sachlich begründeter Anhaltspunkt für den ...

  • Judicialis

    VwGO § 92 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 92 Abs. 2
    Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten einer Klage bei Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens nach Rücknahmefiktion: Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Saarland, 23.07.2008 - 3 D 239/08
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg im Verständnis der letztgenannten Bestimmung bietet, ist im Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vgl. zum Beispiel Beschlüsse vom 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 - E 81, 347, und vom 4.2.1997 - 1 BvR 391/93 - NJW 1997, 2102, jeweils zitiert nach Juris, der der Senat folgt, davon auszugehen, dass mit dem Institut der Prozesskostenhilfe dem aus den Artikeln 3 GG und 20 GG abzuleitenden Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung von Rechtsschutz Rechnung getragen werden soll.
  • BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener

    Auszug aus OVG Saarland, 23.07.2008 - 3 D 239/08
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg im Verständnis der letztgenannten Bestimmung bietet, ist im Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vgl. zum Beispiel Beschlüsse vom 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 - E 81, 347, und vom 4.2.1997 - 1 BvR 391/93 - NJW 1997, 2102, jeweils zitiert nach Juris, der der Senat folgt, davon auszugehen, dass mit dem Institut der Prozesskostenhilfe dem aus den Artikeln 3 GG und 20 GG abzuleitenden Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung von Rechtsschutz Rechnung getragen werden soll.
  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

    Auszug aus OVG Saarland, 23.07.2008 - 3 D 239/08
    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls für vermögensrechtliche Streitigkeiten BVerwG, Beschluss vom 12.4.2001 - 8 B 2/01 - NVwZ 2001, 918, betreffend eine Klage gegen eine zu Lasten des Klägers angeordnete Erlösauskehr mit einem Streitwert von immerhin 950.000,-- DM.
  • VG Saarlouis, 03.03.2009 - 3 K 2108/07
    Die von der Klägerin gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 23.07.2008 - 3 D 239/08 - zurückgewiesen, wobei es abweichend vom erstinstanzlichen Beschluss die Auffassung vertrat, dem Verlangen der Klägerin nach Fortsetzung des Verfahrens könnten die Erfolgsaussichten nicht bereits mit der Begründung abgesprochen werden, die Klage gelte als zurückgenommen, in der Sache bestünden aber keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des mit der Klage angegriffenen Bescheides.

    Aus den vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes im Beschluss vom 23.07.2008 - 3 D 239/08 - dargelegten Gründen hat die Kammer den mit der Klage vom 25.07.2007 anhängig gewordenen Rechtsstreit in der Sache fortgeführt, so dass der Einstellungsbeschluss vom 20.11.2007 gegenstandslos ist.

    Hiervon ist auch das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 23.07.2008 - 3 D 239/08 - ausgegangen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2009 - 13 B 894/09

    Aufbereitung kritischer Medizinprodukte unter Berücksichtigung der Angaben des

    VG Arnsberg, Beschluss vom 19.11.2004 - 3 L 1444/04 - OVG Saarl., Beschluss vom 23.7.2008 - 3 D 239/08 -, jeweils juris; Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI zur "Infektionsprävention in der Zahnheilkunde - Anforderungen an die Hygiene" (Bundesgesundheitsblatt 2006, S. 375).
  • VG Saarlouis, 08.12.2008 - 11 K 102/08

    Entscheidung über einen Fortsetzungsantrag mittels eines Gerichtsbescheids

    BVerwG, Beschluss vom 12.04.2001 -8 B 2/01-, NVwZ 2001, 918, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; BVerwG, Beschluss vom 05.07.2000 -8 B 119/00-, NVwZ 2000, 1297, m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.07.2008 -3 D 239/08-, m.w.N.; vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 08.02.1999 -3 Q 19/99-, juris-Rdnr. 9 ff.
  • OVG Sachsen, 08.06.2015 - 1 A 73/15

    Betreibensaufforderung; fiktive Klagerücknahme

    Sachlich begründete Zweifel am Rechtsschutzinteresse des Klägers konnte das Verwaltungsgericht ferner am 21. Februar 2011 deshalb nicht haben, weil ihm zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal der Verwaltungsvorgang der Beklagten vorlag und es damit nicht über die notwendige Tatsachengrundlage verfügte, um aus dem fallbezogenen Verhalten des Klägers einen Schluss auf ein möglicherweise nicht mehr vorhandenes Rechtsschutzinteresses zu ziehen (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 23. Juli - 3 D 239/08 -, juris Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 M 46.12

    PKH-Beschwerde; rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss

    Dies ist für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ebenfalls erforderlich, weil diese grundsätzlich nur für den Rechtszug als Ganzes und nicht für einzelne Verfahrensabschnitte gewährt werden kann und daher bei der prognostischen Beurteilung der Erfolgsaussichten nicht lediglich der Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens, sondern das gesamte Klageverfahren in den Blick zu nehmen ist (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 3 D 239/08 -, juris Rn. 20 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht