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   OVG Sachsen, 08.05.2008 - 3 D 33/07   

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OVG Sachsen, 08.05.2008 - 3 D 33/07 (https://dejure.org/2008,12616)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.05.2008 - 3 D 33/07 (https://dejure.org/2008,12616)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 3 D 33/07 (https://dejure.org/2008,12616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 140; SächsVerf Art 109 Abs. 4; WRV Art 139; EvKirV Art 21; SächsLadÖffG § 8 Abs. 1, § 8 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkbarkeit einer eigentlich für das gesamte Gemeindegebiet geltenden Freigabe der maximal vier verkaufsoffenen Sonntage auf bestimmte Ortsteile durch die Gemeinde; Möglichkeit zur Freigabe weiterer Sonntage für die Öffnung der Verkaufsstellen in denjenigen von der ...

  • Judicialis

    GG Art. 140; ; SächsVerf Art. 109 Abs. 4; ; WRV Art. 139; ; EvKirV Art. 21; ; SächsLadÖffG § 8 Abs. 1; ; SächsLadÖffG § 8 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonntagsschutz; Ladenöffnung; Beschränkung auf Ortsteile; Normenkontrolle; Kirchenvertrag; Antragsbefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Verordnung der Stadt Leipzig zur Ladenöffnung an Sonntagen ist unwirksam.

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 29.11.2007 - 3 BS 410/07

    Ladenöffnungszeiten

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.05.2008 - 3 D 33/07
    Zugleich hatte sie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, über den der Senat mit Beschluss vom 29.11.2007 (3 BS 410/07, SächsVBl. 2008, 71) dahin entschieden hat, dass § 1 Abschnitt I der Verordnung ab dem 10.12.2007 außer Vollzug gesetzt worden ist.

    Dem Senat liegen die Akten der Antragsgegnerin (eine Heftung) und die Verfahrensakten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes (3 BS 410/07) vor, welche Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1981 - 6 S 2371/80

    Ladenschlußregelungen anläßlich von Jahrmärkten

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.05.2008 - 3 D 33/07
    Ausgehend davon, dass es sich bei den Abweichungen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten, also auch bei den Abweichungen nach § 14 LadSchlG, um Ausnahmen handeln soll, enthält § 14 Abs. 2 Satz 1 LadSchlG also gewissermaßen die Ermächtigung zu einer "Rückausnahme" (vgl. VGH BW, Normenkontrollbeschl. v. 24.3.1981, GewArch 1981, 204).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99

    Klagebefugnis, subjektives öffentliches Recht, Kirche, Kirchengemeinde,

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.05.2008 - 3 D 33/07
    Es geht eben insoweit maßgeblich um den Schutz der christlich-religiösen Dimension der Sonn- und Feiertage (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 22.12.1999, NVwZ 2000, 948 zu Art. 7 bzw. Art. 23 der in Landesrecht transformierten Verträge zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Heiligen Stuhl bzw. der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 1 S 19.15

    Einstweilige Anordnung; Verordnung; Antragsbefugnis einer Gewerkschaft;

    Soweit eine ausgewählte Anlassveranstaltung indes eine Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags im gesamten Stadtgebiet nicht rechtfertigt und die örtliche Ordnungsbehörde aus diesem Grund die Sonntagsöffnung auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt, tritt jedenfalls - unabhängig von einer Zulässigkeit der Beschränkung (vgl. dazu § 14 Abs. 2 LadSchlG) - der vollständige Verbrauch des entsprechenden Sonntags in dem Sinne ein, dass dieser Sonntag für das gesamte Stadtgebiet angerechnet wird (vgl. zum Verbrauch verkaufsoffener Sonntage bei Beschränkung auf einzelne Ortsteile: Sächsisches OVG, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 D 33/07 -, juris, Rn. 29 ff.).

    Bei der hier inmitten stehenden Sonntagsöffnung in einem oder mehreren Stadtteilen der Stadt Potsdam übersieht die Antragsgegnerin, dass auch eine auf einen bestimmten Teil der Stadt begrenzte Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags Auswirkungen auf die anderen örtlichen Bereiche im Stadtgebiet hat und zu einer Öffentlichkeitswirkung sowie einer dem Sonntagsschutz abträglichen Ausstrahlungswirkung auch in diejenigen Bereiche der Stadt führt, in denen die Verkaufsstellen nicht geöffnet haben dürfen, z.B. bezogen auf Kundenströme, Verkehrsaufkommen im Straßenverkehr und im öffentlichen Personennahverkehr, Einsatz von Beschäftigten aus anderen Bereichen der Stadt mit den entsprechenden Folgen für gemeinsame Freizeitaktivitäten mit der Familie oder in den Vereinen (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 D 33/07 -, juris, Rn. 30).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09

    Unwirksamkeit der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur-und

    Mit dem Vorliegen der Antragsbefugnis der Antragstellerinnen aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG i.V.m. Art. 140 GG und Art. 139 WRV, Art. 5 Abs. 3 sowie Art. 9 Abs. 1 Verf M-V bedarf es keiner Erörterung der Frage, ob zusätzlich auch der in Landesrecht transformierte Staatskirchenvertrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit den Antragstellerinnen diesen eine Antragsbefugnis vermittelt (vgl. bejahend: OVG M-V, Beschl. v. 22.12.1999 - 2 M 99/99 -, NVwZ 2000, 948 ff.=NordÖR 2000, 64 a.A. offenbar Kronisch in: Litten/Wallerath, LVerf M-V, Art. 9 Rn. 16; vgl. zu den in Sachsen geschlossenen Verträgen SächsOVG, Urt. v. 08.05.2008 - 3 D 33/07 -, Beschl. v. 29.11.2007 - 3 DS 410/07, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 29.11.2007 - 3 BS 410/07
    Auf den Antrag der Antragstellerin wird § 1 Abschnitt 1 der Verordnung der Stadt Leipzig über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen und für das verlängerte Offenhalten an Werktagen im Jahr 2007 vom 20. September 2007, veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 18 vom 29. September 2007, ab Montag, dem 10. Dezember 2007 bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragstellerin - 3 D 33/07 - außer Vollzug gesetzt.

    Am 16.11.2007 hat die Antragstellerin einen Normenkontrollantrag gestellt, mit welchem sie begehrt zu erkennen, dass § 1 Abschnitt 1 der Verordnung unwirksam ist (3 D 33/07).

  • OVG Sachsen, 09.11.2009 - 3 B 455/09

    Zum vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Rechtsverordnung zur Ladenöffnung an vier

    Vielmehr erfolgt dies mit der spezifisch religionsfördernden Zielrichtung, dass der Staat den Sonntagsschutz sowie den Schutz der - kirchlichen - Feiertage zu Gunsten der evangelischen Landeskirchen garantiert (vgl. SächsOVG, Urt. v. 7.7.2009 - 3 C 30/08 - und SächsOVG, Beschl. v. 8.5.2008, SächsVBl. 2008, 272 im Anschluss an OVG M-V, Beschl. v. 22.12.1999, NVwZ 2000, 948 zu entsprechenden in Landesrecht transformierten Kirchenvertragsbestimmungen; Westphal, Die Garantie der Sonn- und Feiertage als Grundlage subjektiver Rechte, Diss., Tübingen 2003, S. 182 ff.).
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