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   OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 3 D 97/00   

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OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 3 D 97/00 (https://dejure.org/2003,29033)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2003 - 3 D 97/00 (https://dejure.org/2003,29033)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2003 - 3 D 97/00 (https://dejure.org/2003,29033)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 11.12.2002 - 4 BN 16.02

    Normenkontrolle; Rechtsmittel; "Doppelfehler"; Nichtigkeit; Unwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 3 D 97/00
    Diese Fallgestaltung wird von der sog. internen Unbeachtlichkeitsklausel des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2. Halbsatz, BauGB nicht erfasst; denn danach ist allein unbeachtlich, dass die Gemeinde das "falsche" Beteiligungsverfahren gewählt hat, während die völlige Unterlassung einer notwendigen Beteiligung erheblich bleibt ( BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 4 BN 16.02 - ).

    Verfahrensfehler können hingegen immer in einem ergänzenden Verfahren ausgeräumt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 4 BN 16.02 - ).

    Von dieser Befugnis muss der Senat nach Ermittlung der drei dargelegten Mängel auch in Würdigung der im Interesse des Rechtsfriedens wünschenswerten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 4 BN 16.02 - ) noch umfassenderen Prüfung des angegriffenen Planes angesichts des Gebots gleichmäßiger Erfüllung seines Rechtsprechungsauftrags in zahlreichen weiteren, nicht weniger dringlichen Streitigkeiten Gebrauch machen.

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 3 D 97/00
    Soweit in dem Abwägungsprotokoll auf die Einhaltung des "Immissionsrichtwerts der TA Lärm von 55 dB(A) tags" und des "schalltechnischen Orientierungswerts von 55 dB(A) tags für städtebauliche Planungen der DIN 18005 für das angrenzende Wohngebiet bei voller Produktion und Betrieb" verwiesen wird, folgt hieraus nicht ohne weiteres die Zumutbarkeit der Lärmbelastung in dem (faktischen) Wohngebiet (auf die von der Antragsgegnerin erwähnte geplante Ausweisung als Mischgebiet im Entwurf des Flächennutzungsplans kommt es nicht an), in dem auch das Grundstück der Antragsteller liegt, denn weder die - auf Grund von § 48 BImSchG als Verwaltungsvorschrift erlassene - Technische Anleitung Lärm (TA Lärm) noch die DIN 18005 ("Schallschutz im Städtebau") sind für die Träger der Bauleitplanung verbindliche Grenzwertbestimmungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 N 6/88 - NVwZ 1991, 881, 883; Gierke, in: Kohlhammer-Kommentar zum BauGB , Stand September 2002, Rn. 622 und 635 zu § 1).

    Im Rahmen dieser Bewertung kann auch die DIN 18005 als "Orientierungshilfe" herangezogen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 3 D 97/00
    Wenn einem Normenkontrollantrag - sei es in Gestalt eines Ausspruchs nach § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO , sei es durch den in Satz 4 dieser Vorschrift vorgesehenen Ausspruch - auch nur wegen eines Mangels stattgegeben werden muss, ist das Oberverwaltungsgericht befugt, davon abzusehen, die angegriffene Satzung auf ihr etwa anhaftende weitere Mängel zu prüfen ( BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 4 BN 21.01 - NVwZ 2002, 83, 84 [BVerwG 20.06.2001 - 4 BN 21.01] ).

    Maßgeblich ist, dass die Antragsteller mit der im Tenor enthaltenen allgemein verbindlichen Feststellung, dass der angegriffene Bebauungsplan zu keinem Zeitpunkt Bestandteil der Rechtsordnung war, ihr prozessuales Ziel insoweit erreicht haben, als sie durch den Ausspruch des Normenkontrollgerichts eine verbindliche Feststellung über die "wahre Rechtslage" erhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 4 BN 21.01 - NVwZ 2002, 83).

  • BVerwG, 16.03.2000 - 4 BN 6.00

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Ergänzemdem Verfahrens

    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 3 D 97/00
    Ein in diesem Sinne behebbarer Mangel liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann nicht vor, wenn der festgestellte Fehler so schwer wiegt, dass er den Kern der Abwägungsentscheidung betrifft ( BVerwG, Beschluss vom 16. März 2000 - 4 BN 6.00 - ZfBR 2000, 353, 354, und vom 10. November 1998 - 4 BN 45.98 - NVwZ 1999, 420).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.1996 - 7a D 122/94

    Bauleitplanung: Ausfertigung und Bekanntmachung von Bebauunsplänen in

    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 3 D 97/00
    Die Abstandsleitlinie enthält demnach lediglich Empfehlungen, deren Unterschreitung im Einzelfall bei sachgerechter Abwägung möglich ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17. Oktober 1996 - 7 a D 122/94.NE -, NWVBl. 1997, 210, 213; Gierke, in: Kohlhammer-Kommentar zum BauGB , Stand September 2002, Rn. 625 zu § 1).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 45.98

    Bebauungsplan; Mängel der Satzung; Abwägungsfehler; ergänzendes Verfahren.

    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 3 D 97/00
    Ein in diesem Sinne behebbarer Mangel liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann nicht vor, wenn der festgestellte Fehler so schwer wiegt, dass er den Kern der Abwägungsentscheidung betrifft ( BVerwG, Beschluss vom 16. März 2000 - 4 BN 6.00 - ZfBR 2000, 353, 354, und vom 10. November 1998 - 4 BN 45.98 - NVwZ 1999, 420).
  • VGH Bayern, 24.07.2001 - 1 N 00.1574

    Bauleitplanung: Durchführungsvertrag als Voraussetzung für einen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 3 D 97/00
    Die Wirksamkeit des Durchführungsvertrages setzt voraus, dass die Gemeindevertretung ihre Genehmigung erteilt hat, da es sich wegen des planerischen Charakters nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt (vgl. VGH München, Urteil vom 24. Juli 2001 - 1 N 00.1574 - NVwZ-RR 2002, 260).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 3 D 97/00
    Dass die durch die Planung ermöglichte Nutzung der im Plangebiet liegenden Grundstücke als Produktionsstätte für Fertigdächer in Holzbauweise die Nutzung benachbarter Wohngrundstücke durch (Lärm-)Einwirkungen beeinträchtigen kann und die Lärmbelästigungen auch nicht offensichtlich nur als geringfügig einzustufen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - und vom 28. November 1995 - BVerwG 4 NB 38.94 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63 und 109), ist anzunehmen.
  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 3 D 97/00
    - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 [BVerwG 24.09.1998 - 4 CN 2/98] ; Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 4 BN 59.00 - NVwZ 2001, 431).
  • OVG Brandenburg, 19.08.1999 - 2 D 34/98
    Auszug aus OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 3 D 97/00
    Die nach § 4 Nr. 2 BekanntmV 1994 erforderliche Bezeichnung darf durch die zusätzliche Bezeichnung nicht optisch in den Hintergrund gedrängt werden; vielmehr muss die vorgeschriebene Bezeichnung als Amtsblatt im Erscheinungsbild eine bestimmende Wirkung haben, so dass der Titel des Amtsblattes ungeachtet der zusätzlichen Bezeichnung keinen Zweifel an der "amtlichen Funktion" des Amtsblattes zulässt (so schon Urteil des 2. Senats des erkennenden Gerichts vom 19. August 1999 - 2 D 34/98.NE - LKV 2001, 36, 39).
  • OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

  • OVG Brandenburg, 19.08.1999 - 2 D 17/98
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

  • OVG Brandenburg, 28.06.2000 - 2 A 45/00

    Bezeichnung des amtlichen Verkündungsblatts einer Stadt als "Amtsblatt Stadt ";

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 7.08

    Bebauungsplan; Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen

    Auf Antrag der Antragsteller des Parallelverfahrens OVG 2 A 9.08 stellte das frühere Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg durch Normenkontrollurteil vom 30. April 2003 (3 D 97/00.NE) fest, dass die 1. Änderung und Ergänzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "ehemalige Milchviehanlage" der Gemeinde Brusendorf bis zur Behebung der Ausfertigungs-, Bekanntmachungs- und Beteiligungsmängel unwirksam ist.

    Der Beschluss, "gemäß § 214 Abs. 4 BauGB den mit förmlichen Mängeln behafteten vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Ehemalige Milchviehanlage" 1. Änderung und Ergänzung rückwirkend zum Zeitpunkt des ursprünglichen Inkrafttretens in Kraft zu setzen", lässt jedenfalls nicht hinreichend erkennen, ob hinsichtlich des Zeitpunkts des "ursprünglichen Inkrafttretens" auf die Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der Satzung zur 1. Änderung und Ergänzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Ehemalige Milchviehanlage" der (früheren) Gemeinde Brusendorf durch das Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen im "Amtsblatt für das Amt Mittenwalde" vom 26. Januar 2000 oder auf die - nach der durch das Normenkontrollurteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 30. Mai 2003 (3 D 97/00.NE) erforderlich gewordenen Überarbeitung erfolgte - Bekanntmachung des Beschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Ehemalige Milchviehanlage" - 1. Änderung und Ergänzung der Stadt Mittenwalde im Amtsblatt für die Stadt Mittenwalde vom 19. Oktober 2006 abzustellen ist.

    Hierzu hat bereits das frühere OVG für das Land Brandenburg in seinem - die Vorgängerfassung des Bebauungsplans betreffenden - Normenkontrollurteil vom 30. Mai 2003 (3 D 97/00.NE) ausgeführt, dass ein Abwägungsergebnis, das zur Zulässigkeit des Betriebs der Beigeladenen führt, durchaus denkbar ist, weil der u.a. in § 50 BImSchG bestimmte Trennungsgrundsatz keine absolute Geltung beanspruchen und auch aus der Unterschreitung der Richtwerte der Abstandsleitlinie nicht ohne weiteres geschlossen werden kann, dass der Plangeber die privaten Belange der Antragsteller nicht mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt hat.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 9.08

    Bebauungsplan: Bestimmtheit von immissionswirksamen flächenbezogenen

    Auf Antrag der Antragsteller des vorliegenden Verfahrens stellte das frühere Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg durch Normenkontrollurteil vom 30. April 2003 (3 D 97/00.NE) fest, dass die 1. Änderung und Ergänzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "ehemalige Milchviehanlage" der Gemeinde Brusendorf bis zur Behebung der Ausfertigungs-, Bekanntmachungs- und Beteiligungsmängel unwirksam ist.

    Der Beschluss, "gemäß § 214 Abs. 4 BauGB den mit förmlichen Mängeln behafteten vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Ehemalige Milchviehanlage" 1. Änderung und Ergänzung rückwirkend zum Zeitpunkt des ursprünglichen Inkrafttretens in Kraft zu setzen", lässt jedenfalls nicht hinreichend erkennen, ob hinsichtlich des Zeitpunkts des "ursprünglichen Inkrafttretens" auf die Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der Satzung zur 1. Änderung und Ergänzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Ehemalige Milchviehanlage" der (früheren) Gemeinde Brusendorf durch das Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen im "Amtsblatt für das Amt M." vom 26. Januar 2000 oder auf die - nach der durch das Normenkontrollurteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 30. Mai 2003 (3 D 97/00.NE) erforderlich gewordenen Überarbeitung erfolgte - Bekanntmachung des Beschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Ehemalige Milchviehanlage" - 1. Änderung und Ergänzung der Stadt M. im Amtsblatt für die Stadt M. vom 19. Oktober 2006 abzustellen ist.

    Hierzu hat bereits das frühere OVG für das Land Brandenburg in seinem - die Vorgängerfassung des Bebauungsplans betreffenden - Normenkontrollurteil vom 30. Mai 2003 (3 D 97/00.NE) ausgeführt, dass ein Abwägungsergebnis, das zur Zulässigkeit des Betriebs der Beigeladenen führt, durchaus denkbar ist, weil der u.a. in § 50 BImSchG bestimmte Trennungsgrundsatz keine absolute Geltung beanspruchen und auch aus der Unterschreitung der Richtwerte der Abstandsleitlinie nicht ohne weiteres geschlossen werden kann, dass der Plangeber die privaten Belange der Antragsteller nicht mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt hat.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 10 S 17.08

    Baurechtlicher Nachbarschutz: Gebietserhaltungsanspruch bei Bauvorhaben in einem

    Nachdem der zunächst im Jahr 2003 in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebauungsplan wegen Ausfertigungs- und Bekanntmachungs- und Beteiligungsmängeln für unwirksam erklärt worden war (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 30. April 2003 - 3 D 97/00.NE -), trat am 17. August 2006 der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Ehemalige Milchviehanlage 1. Änderung und Ergänzung" in Kraft.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 14.05

    Auswirkungen eines Verstoßes gegen kommunale Bekanntmachungsvorschrift; Umdeutung

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin ist der Vermerk über die Bekanntmachungsanordnung nicht schon im Hinblick auf die bereits (bundes-) gesetzlich geregelte Ersatzverkündung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB entbehrlich, da das Baugesetzbuch hinsichtlich der Bekanntmachungsanforderungen nicht abschließend ist, sondern sich die Form der "ortsüblichen" Bekanntmachung gerade nach dem jeweiligen Landesrecht, hier mithin nach der Bekanntmachungsverordnung richtet (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 30. April 2003 - 3 D 97/00.NE - S. 21 des Entscheidungsabdrucks, zu § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB; Krautzberger/Schliepkorte, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1. Juli 2006, § 10 Rn. 117; Löhr, a.a.O., Rn. 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2007 - 10 A 9.05

    Normenkontrolle; Regionalplan; unterbliebene Ausfertigung; Unbeachtlichkeit

    Mangels ordnungsgemäßer Ausfertigung fehlt es ferner auch an einer wirksamen Bekanntmachung des Regionalplans, da die Bekanntmachung das Vorliegen einer veröffentlichungsfähigen Satzungsurkunde voraussetzt (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 30. April 2003 - 3 D 97/00.NE -, EA S. 17; Urteil vom 29. März 2000 - 2 D 19/99.NE -, EA S. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 15.05

    Auswirkungen eines Verstoßes gegen kommunale Bekanntmachungsvorschrift; Umdeutung

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin ist der Vermerk über die Bekanntmachungsanordnung nicht schon im Hinblick auf die bereits (bundes-) gesetzlich geregelte Ersatzverkündung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB entbehrlich, da das Baugesetzbuch hinsichtlich der Bekanntmachungsanforderungen nicht abschließend ist, sondern sich die Form der "ortsüblichen" Bekanntmachung gerade nach dem jeweiligen Landesrecht, hier mithin nach der Bekanntmachungsverordnung richtet (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 30. April 2003 - 3 D 97/00.NE - S. 21 des Entscheidungsabdrucks, zu § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB; Krautzberger/Schliepkorte, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1. Juli 2006, § 10 Rn. 117; Löhr, a.a.O., Rn. 34).
  • OVG Brandenburg, 30.04.2003 - D 97/00
    3 D 97/00.NE.
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