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   VG Frankfurt/Main, 14.09.2000 - 3 E 1383/00 (1)   

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VG Frankfurt/Main, 14.09.2000 - 3 E 1383/00 (1) (https://dejure.org/2000,12214)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.09.2000 - 3 E 1383/00 (1) (https://dejure.org/2000,12214)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. September 2000 - 3 E 1383/00 (1) (https://dejure.org/2000,12214)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung des Einvernehmens einer Gemeinde hinsichtlich einer Baugenehmigung zur Aufstellung eines Mastes als Sendeanlage und Empfangsanlage für Mobilfunk; Besondere Ortsgebundenheit eines Vorhabens der Erschließung und Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 371
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.09.2000 - 3 E 1383/00
    Soweit der VGH Baden-Württemberg im genannten Beschluss vom 25.08.1997 in Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 16.06.1994, BVerwGE 96, 95) über den Wortlaut des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB hinaus eine besondere Ortsgebundenheit des Vorhabens wie bei öffentlichen Versorgungsanlagen fordert, ist dieser besondere Bezug zum Außenbereich vorliegend gegeben.

    Die Ortsgebundenheit fehlt - umgekehrt betrachtet - aber dann, wenn gleichsam der gesamte Außenbereich einer Gemeinde oder einer Vielzahl von Gemeinden als potentiell geeigneter Standort in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.1994 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.09.2000 - 3 E 1383/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31.10.1999 - BVerwG 4 C 45.88, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 265) dient die Vorschrift des § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB dem Schutz der Planungshoheit der Gemeinde, wobei die Gemeinde ihr Einvernehmen nur aus den sich aus § 35 BauGB ergebenen Gründen versagen dürfe.
  • VGH Hessen, 29.07.1999 - 4 TG 2118/99

    Nachbarschutz gegen eine ortsfeste Sendefunkanlage - Gefahr schädlicher Wirkungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.09.2000 - 3 E 1383/00
    Der Sendemast ist ein Vorhaben i.S.v. § 29 Abs. 1 BauGB (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 29.07.1999 - 4 TG 2118/99 -) und nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1991 - 8 S 2110/90

    Zur Zulässigkeit einer Reithalle, die einem landwirtschaftlichen Betrieb mit

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.09.2000 - 3 E 1383/00
    Nach der zutreffenden Ansicht des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 25.06.1991, BauR 1992, 204 [207]; zustimmend Schrödter, Kommentar zum BauGB, 6. Auflage, Rndr. 83 zu § 35 und Ernst/Zinkahn/Bieienberg, a.a.O. Rndr. 61 zu § 35) führt die gesteigerte Durchsetzungsfähigkeit eines privilegierten Außenbereichsvorhabens gegenüber den in § 35 Abs. 3 BauGB aufgeführten öffentlichen Belangen dazu, dass eine Verunstaltung des Landschaftsbildes sich gegen ein solches Vorhaben nur durchsetzt, wenn die Landschaft entweder besonders schutzwürdig ist oder der Eingriff in das Landschaftsbild besonders grob ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1997 - 8 S 1861/97

    Zulässigkeit von Fernmeldeanlagen im Außenbereich - spezifischer Standortbezug

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.09.2000 - 3 E 1383/00
    Diese Rechtsprechung kann nur so verstanden werden, dass auch ohne die Geltendmachung konkreter Planungsabsichten für den Bereich, in dem ein Vorhaben errichtet werden soll, eine Klagebefugnis der Gemeinde besteht, um in ihrem Interesse die Rechtmäßigkeit der Versagung des Einvernehmens oder aber - wie vorliegend - dessen Ersetzung zu überprüfen (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.08.1997, BRS 59, Nr. 88 = BauR 1998, 313).
  • BGH, 16.09.2010 - III ZR 29/10

    Verweigerung des baurechtlichen Einvernehmens: Keine Haftung der Gemeinde bei

    Hiermit wäre es nicht in Einklang zu bringen, wenn die Baugenehmigungsbehörde unter Berufung auf ein ihr eingeräumtes Ermessen die rechtswidrige Verweigerung des Einvernehmens durch die Gemeinde nicht ersetzen und deshalb mit der Ablehnung des Bauantrages rechtswidrig in das Eigentumsrecht des Bauwilligen eingreifen dürfte (Ermessenreduzierung auf Null, Desens DÖV 2009, 197, 203 f; Jachmann BayVBl. 1995, 481, 482 f; de Witt/Krohn aaO M Rn. 95; Lasotta, aaO S. 209; ders. - allerdings zurückhaltender < Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung> - BayVBl. 1998, 609, 615; vgl. auch Lechner, in Simon/Busse, BayBO, 87. Ergänzungslieferung 2007, Art. 74 Rn. 61: Ermessenreduzierung auf Null in besonders gelagerten Fällen; ähnlich VG Frankfurt NVwZ-RR 2001, 371; Schrödter/Rieger, BauGB, 7. Aufl., § 36 Rn. 23: bei offenkundig rechtswidriger Versagung ist Ersetzung "intendiert"; von einem größeren Entscheidungsspielraum der Behörde gehen insbesondere aus Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB § 36 Rn. 41; Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl. § 36 Rn. 13; zur Frage, inwieweit die Gemeinde einen Ermessensfehlgebrauch beanstanden kann: VGH München ZfBR 2006, 684, 585 f; OVG Lüneburg BauR 2005, 679, 681 f; Jäde KommJur 2005, 368, 371 f).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07

    Aufhebung eines Bauvorbescheids bei unwirksamer Ersetzung eines Einvernehmens für

    Die Befürworter einer gebundenen Entscheidung verstehen § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB als Befugnisnorm, das heißt als Ermächtigung, dass die Behörde überhaupt tätig werden kann (OVG Koblenz, Beschl. v. 23.9.1998 - 1 B 11493/98 -, BRS 60 Nr. 91; Roeser, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl., Loseblattsammlung Stand: August 2003, § 36 Rdnr. 14; Dippel, NVwZ 1999, 921, 924; Groß, BauR 1999, 560, 570), während die gegenläufige These, es handele sich um eine Ermessensentscheidung, insbesondere unter Rückgriff auf die Gesetzesformulierung ("kann") begründet wird (VG Frankfurt a.M., Urt. v. 14.9.2000 - 3 E 1383/00(1) -, NVwZ-RR 2001, 371; Schmaltz, in: Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 36 Rdn. 20; Dürr, in: Brügelmann, BauGB, Loseblattsammlung Stand: März 2004, § 36 Rdn. 49; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar zum BauGB, Loseblattsammlung Stand: Juli 2004, § 36 Rdn. 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2011 - 8 S 1516/11

    Baugenehmigungserteilung; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Insofern trifft die Überlegung des Landratsamtes zu, dass für die (Ermessens-) Vorschrift des § 54 Abs. 4 LBO Besonderheiten gelten und (jedenfalls) eine sachgerechte Ermessenserwägung in der Regel dazu führt, dass die Baurechtsbehörde eine Ersetzung des Einvernehmens vornehmen muss, wenn es rechtswidrig von der Gemeinde versagt worden ist (vgl. Wortha, VBlBW 2010, 219 : "intendiertes Ermessen"; so für den Fall offenkundiger Rechtswidrigkeit auch VG Frankfurt, Urteil vom 14.09.2000 - 3 E 1383/00 - NVwZ-RR 2001, 371 ; Rieger, a.a.O., § 36 Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04

    Ersetzen eines Vorhabens zur Errichtung einer Windenergieanlage bei Vorhandensein

    Die Befürworter einer gebundenen Entscheidung verstehen § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB als Befugnisnorm, das heißt als Ermächtigung, dass die Behörde überhaupt tätig werden kann (OVG Koblenz, Beschl. v. 23.9.1998 - 1 B 11493/98 -, BRS 60 Nr. 91; Roeser, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl., Loseblattsammlung Stand: August 2003, § 36 Rdn. 14; Dippel, NVwZ 1999, 921, 924; Groß, BauR 1999, 560, 570), während die gegenläufige These, es handele sich um eine Ermessensentscheidung, insbesondere unter Rückgriff auf die Gesetzesformulierung ("kann") begründet wird (VG Frankfurt a.M., Urt. v. 14.9.2000 - 3 E 1383/00(1) -, NVwZ-RR 2001, 371; Schmaltz, in: Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 36 Rdn. 20; Dürr, in: Brügelmann, BauGB, Loseblattsammlung Stand: März 2004, § 36 Rdn. 49; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar zum BauGB, Loseblattsammlung Stand: Juli 2004, § 36 Rdn. 41).
  • VG Lüneburg, 15.06.2006 - 2 A 140/05

    Bauherr; Bauvoranfrage; Bauvorbescheid; Einfügen; Einvernehmen; Ermessen;

    Die Befürworter einer gebundenen Entscheidung verstehen § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB als Befugnisnorm, das heißt als Ermächtigung, dass die Behörde überhaupt tätig werden kann (OVG Koblenz, Beschl. v. 23.9.1998 - 1 B 11493/98 -, BRS 60 Nr. 91; Roeser, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl., Loseblattsammlung Stand: August 2003, § 36 Rdn. 14; Dippel, NVwZ 1999, 921, 924; Groß, BauR 1999, 560, 570), während die gegenläufige These, es handele sich um eine Ermessensentscheidung, insbesondere unter Rückgriff auf die Gesetzesformulierung ("kann") begründet wird (VG Frankfurt a.M., Urt. v. 14.9.2000 - 3 E 1383/00(1) -, NVwZ-RR 2001, 371; Schmaltz, in: Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 36 Rdn. 20; Dürr, in: Brügelmann, BauGB, Loseblattsammlung Stand: März 2004, § 36 Rdn. 49; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar zum BauGB, Loseblattsammlung Stand: Juli 2004, § 36 Rdn. 41).

    Angesichts der rechtswidrigen Verweigerung des Einvernehmens und des Ablaufs des Verwaltungsverfahrens gab es keinerlei Gesichtspunkte mehr, die bei einer Ermessensentscheidung zugunsten der Klägerin hätten erwogen werden müssen (vgl. VG Frankfurt, Urt. v. 14.9.2000 - 3 E 1383/00 - NVwZ-RR 2001, 371, das "intendiertes Ermessen" annimmt).

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2003 - 1 ME 212/03

    Bauvoranfrage; Einvernehmen; Ermessen; Erschließung; Ersetzung;

    Wie der Senat schon in seinem Beschluss vom 15.10.1999 (- 1 M 3614/99 -, BauR 2000, 73 = DVBl. 2000, 212 = ZfBR 2000, 141 = NuR 2000, 232 = NVwZ 2000, 1061) dargelegt hat, ist streitig, ob § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB eine Ermessensentscheidung eröffnet (vgl. OVG Koblenz, B. v. 23. September 1998 - 1 B 11493/98 -, NVwZ-RR 2000, 85 = BRS 60 Nr. 91: keine Ermessensentscheidung, sondern Befugnis, ein rechtswidrig verweigertes gemeindliches Einvernehmen zu ersetzen; anders VG Frankfurt a.M., B. v. 14. September 2000 - 3 E 1383/00(1) -, NVwZ 2001, 371: zwar Ermessensentscheidung, jedoch intendiertes Ermessen).
  • VG Gießen, 18.06.2002 - 1 G 1689/02

    Mobilfunksendeanlage; Kirchturm; Genehmigungsfreiheit; Nutzungsänderung

    Diese ist gegeben, wenn das gemeindliche Einvernehmen ohne weiteres erkennbar rechtswidrig versagt wurde (vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 03.09.2000 - 3 E 1383/00 (1) -, NVwZ-RR 2001, 371).
  • VG Frankfurt/Main, 25.07.2011 - 8 L 1993/11

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Diese ist gegeben, wenn das gemeindliche Einvernehmen ohne weiteres erkennbar rechtswidrig versagt wurde (vgl. VG Frankfurt/M., Urteil vom 14.09.2000 - 3 E 1383/00 -, NVwZ-RR 2001, 371 = NuR 2001, 714; VG Gießen, Beschluss vom 18.06.2002 - 1 G 1689/02 -, NVwZ-RR NVwZ-RR 2002, 825 = …
  • VG Gießen, 07.11.2002 - 1 G 4082/02

    Zulässigkeit einer Mobilfunksendeanlage; Nutzungsänderung; Genehmigungsfreiheit

    Diese ist gegeben, wenn das gemeindliche Einvernehmen ohne weiteres erkennbar rechtswidrig versagt wurde (vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 03.09.2000 - 3 E 1383/00 (1) -, NVwZ-RR 2001, 371).
  • VG Gießen, 05.09.2008 - 8 E 1331/06

    Verhinderungsplanung durch Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen

    Der Beklagte ist deshalb auch verpflichtet, das ihm in § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB eingeräumte Ermessen im Sinne einer Ersetzung auszuüben; insoweit liegt ein Fall des intendierten Ermessens vor (vgl. VG Frankfurt, U. v. 14.09.2000 - 3 E 1383/00 -, NVwZ-RR 2001, 371, 373).
  • VG Sigmaringen, 16.10.2001 - 2 K 697/01

    Mobilfunksendemast im Außenbereich

  • VG Karlsruhe, 16.04.2003 - 4 K 2477/01

    Funkbasisstation mit Antennenmast für Mobilfunk

  • VG Meiningen, 10.02.2003 - 5 K 237/02

    Baugenehmigung; Baugenehmigung; Mobilfunk-Basisstation; Außenbereich;

  • VG Frankfurt/Main, 18.03.2004 - 6 E 1707/03

    REGIONALPLAN Südhessen 2000 Windenergieanlage

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