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   OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05   

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https://dejure.org/2006,5042
OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05 (https://dejure.org/2006,5042)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.01.2006 - 3 E 259/05 (https://dejure.org/2006,5042)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 (https://dejure.org/2006,5042)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BGB § 11; SächsMG § 25

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hauptsitz des Kindes bei gemeinsam ausgeübter Personensorge durch dauerhaft getrennt lebende Eltern eines minderjährigen Kindes; Familienrechtlicher Grundsatz des abgeleiteten Doppelwohnsitzes; Fortschreibung des Melderegisters nach § 25 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz ...

  • Judicialis

    BGB § 11; ; SächsMG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 11; SächsMG § 25
    Melderecht: Wohnsitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haupt- und Nebenwohnsitz für minderjähriges Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1306
  • FamRZ 2006, 1529
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.03.1997 - XII ARZ 6/97
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05
    Üben die Eltern die Personensorge gemeinsam aus, besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein abgeleiteter Doppelwohnsitz bei beiden Elternteilen (vgl. BGH, Beschl. v. 7.7.1967, BGHZ 48, 228 [237]; BGH, Beschl. v. 12.3.1997, XII ARZ 6/97 zitiert nach juris).
  • BGH, 07.07.1967 - IV ZB 179/67

    Kindeswohnsitz bei Getrenntleben der Eltern

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05
    Üben die Eltern die Personensorge gemeinsam aus, besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein abgeleiteter Doppelwohnsitz bei beiden Elternteilen (vgl. BGH, Beschl. v. 7.7.1967, BGHZ 48, 228 [237]; BGH, Beschl. v. 12.3.1997, XII ARZ 6/97 zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2003 - 1 L 160/03

    Anspruch auf Berichtigung des Melderegisters wegen Unrichtigkeit; Berichtigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05
    Hierbei vollzieht das Melderecht familienrechtliche Entscheidungen nach (vgl. OVG MV, Beschl. v. 25.8.2003 - 1 L 160/03 -).
  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2006 - 3 E 259/05
    Insgesamt verfolgt das Melderecht jedoch die Intention, eine eindeutige Festlegung von Haupt- und Nebenwohnsitz - bei nur einem Hauptwohnsitz - zu erreichen, da sich an den Wohnsitz Behördenzuständigkeiten sowie Rechte und Pflichten der Einwohner knüpfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.10.1991, BVerwGE 89, 110).
  • OVG Sachsen, 12.02.2019 - 4 A 880/16

    Kindertageseinrichtung; Beitrag; Absenkung; Eltern

    22 Es erscheint deshalb und aus Gründen der Praktikabilität des Verwaltungshandelns der Beklagten geboten, den Wohnsitz der Kinder melderechtlich zu definieren (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 07.10.2021 - 3 A 816/20

    Zählkind; Elternbeiträge; Wohnsitz; Wechselmodell; Absenkung

    Daher richtet sich der Wohnsitz minderjähriger Kinder in Einklang mit den melderechtlichen Vorgaben nach § 21 Abs. 3 und § 22 Abs. 2 Bundesmeldegesetz nach der Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend genutzt wird (vgl. SächsOVG a. a. O. sowie Beschl. v. 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 -, juris).

    Es erscheint deshalb und aus Gründen der Praktikabilität des Verwaltungshandelns der Beklagten geboten, den Wohnsitz der Kinder melderechtlich zu definieren (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 -, juris Rn. 5).

  • VG Ansbach, 26.01.2012 - AN 5 K 11.01169

    Kein Berichtigungsanspruch eines Elternteils hinsichtlich der Meldedaten des

    Das Sächsische OVG (Beschluss vom 18.1.2006, 3 E 259/05, NJW 2006, 1306) geht (erst) nach Klarstellung, dass die Klage im Namen des Minderjährigen erhoben wurde, davon aus, dass dieser klagebefugt ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2008 - 5 N 9.07

    Melderechtliche Hauptwohnung gemeinsamer Kinder getrennt lebender Eltern

    Während das Zivilrecht einen Doppelwohnsitz kennt, gibt es melderechtlich nur eine Hauptwohnung (vgl. hierzu OVG Bautzen, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 -, NJW 2006, 1306 [1307]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2008 - 5 L 10.07

    Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Verfahren über die Festlegung des

    Während das Zivilrecht einen Doppelwohnsitz kennt, gibt es melderechtlich nur eine Hauptwohnung (vgl. hierzu OVG Bautzen, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 3 E 259/05 -, NJW 2006, 1306 [1307]).
  • VG Berlin, 24.08.2011 - 23 K 242.09

    Berichtigungsanspruch eines Elternteils hinsichtlich der Meldedaten des Kindes

    Denn während das Zivilrecht einen Doppelwohnsitz kennt (§ 7 Abs. 2 BGB), gibt es melderechtlich nur eine Hauptwohnung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O.; OVG Bautzen - 3 E 259/05 - NJW 2006, 1306).
  • OVG Sachsen, 07.05.2010 - 3 D 150/09

    Auslegung eines Begehrens auf Bescheinigung einer Verheiratung unter gemeinsamer

    In dieser Funktion vollziehen die Melderegister dabei die familien- bzw. personenstandsrechtliche Situation der Meldepflichtigen nach (vgl. Beschl. des Senats v. 18.1.2006, NJW 2006, 1306 ; OVG MV , Beschl. v. 25.8.2003 - 1 L 160/03 -, zitiert nach [...]).
  • OVG Sachsen, 07.05.2010 - 3 D 219/09

    Prozesskostenhilfe, Mutwilligkeit, Melderegister, Familienname, Fortschreibung,

    In dieser Funktion vollziehen die Melderegister dabei die familien- bzw. personenstandsrechtliche Situation der Meldepflichtigen nach (vgl. Beschl. des Senats v. 18.1.2006, NJW 2006, 1306; OVG MV, Beschl. v. 25.8.2003 - 1 L 160/03 -, zitiert nach juris).
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