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   VG Kassel, 12.05.2006 - 3 E 57/05   

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https://dejure.org/2006,37246
VG Kassel, 12.05.2006 - 3 E 57/05 (https://dejure.org/2006,37246)
VG Kassel, Entscheidung vom 12.05.2006 - 3 E 57/05 (https://dejure.org/2006,37246)
VG Kassel, Entscheidung vom 12. Mai 2006 - 3 E 57/05 (https://dejure.org/2006,37246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwaltungsgericht lehnt Bürgerbegehren gegen Flughafenausbau als unzulässig ab - Bürgerbegehren auf ein gesetzeswidriges Ziel gerichtet

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2003 - 15 A 3916/02

    Zivilrecht und Zulässigkeit von Bürgerbegehren

    Auszug aus VG Kassel, 12.05.2006 - 3 E 57/05
    Ein nachträglicher Widerruf der von der Gemeinde erteilten Zustimmung sei rechtswidrig, nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Urteil vom 29, 04.2003-15 A 3916/02 -) erlaube der entsprechend anzuwendende § 182 Satz 1 BGB einen Widerruf nur bis zur Vornahme des Rechtsgeschäftes.

    Zustimmung der Gemeindevertretung jedenfalls nicht mehr möglich (vgl. dazu OVG . NRW, Urteil vom 29.03.2003 -15 A 3916/02 -, NWVBI. 2003, 466 ff.).

  • VGH Hessen, 16.07.1996 - 6 TG 2264/96

    Antragsbefugnis für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zwecks Durchführung

    Auszug aus VG Kassel, 12.05.2006 - 3 E 57/05
    Die Kläger sind insbesondere entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt, da sie nicht nur Vertrauenspersonen, sondern auch Mitunterzeichner des Bürgerbegehrens sind und als solche eine Verletzung der jedem Mitunterzeichner durch § 8 b HGO verliehenen verfahrensrechtlichen Rechtsposition auf Mitwirkung geltend machen können (vgl. Hess; VGH, Beschluss vom 16.07.1996 - 6 TG 2264/96 -, NVwZ 1997, 310 f.).

    Im Hinblick auf seinen Sinn und Zweck kann der Kostendeckungsvorschlag bei kassatorischen Bürgerbegehren danach nicht immer schon deshalb unterbleiben, weil ein mit Kosten verbundenes Vorhaben entfallen soll, sondern nur dann, wenn das angegriffene gemeindliche Vorhaben alternativlos entfallen kann (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.07.1996 - 6 TG 2264/96, NVwZ 1997, 310 f.).

  • VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97

    Bürgerbegehren: inhaltliche und formale Anforderungen

    Auszug aus VG Kassel, 12.05.2006 - 3 E 57/05
    Die Klage ist als Feststellungsklage statthaft (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, NVwZ-RR 2000, 451 ff.) und auch im übrigen zulässig.

    Das setzt voraus, dass es sich um eine Frage handelt, die mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten ist (Hess. VGH, Urteil vom 28.10.1999 - 8 UE 3683/97-, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 13.07.2004 - 8 TG 1067/04

    Ausschlussfrist für auf Änderung der Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten

    Auszug aus VG Kassel, 12.05.2006 - 3 E 57/05
    Ein kassatorisches Bürgerbegehreh ist nicht nur dann anzunehmen, wenn es ausdrücklich die (rückwirkende) Aufhebung eines Beschlusses der Gemeindevertretung fordert* sondern inhaltlich auch dann, wenn es in seiner Zielsetzung auf dessen Korrektur ausgerichtet ist, für die bereits entschiedene Angelegenheit eine abweichende Sachentscheidung begehrt bzw. die durch den Beschluss getroffene Regelung durch eine wesentlich andere ersetzen will (Hess. VGH, Beschluss vom 13.07.2004 - 8 TG 1067/04; OVG-.-NRW, Urteil vom 28.01.2003 - 15 A 203/02 -, NVwZ-RR 2003, 584 ff; Spies, Ute, Bürgerversammlung - Bürgerbegehren - Bürgerentscheid, 1999, S. 180 m.w.N.).

    Entgegen der von den Klägern unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Regierungspräsidiums ... vom 29.09.2004 vertretenen Ansicht steht diese Auffassung auch nicht im Widerspruch zu dem Beschluss des Hess. VGH vom 13.07.2004 - 8 TG 1067/04 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 15 A 203/02

    Begriff des kassatorischen Bürgerbegehrens; Reichweite des Schutzes von

    Auszug aus VG Kassel, 12.05.2006 - 3 E 57/05
    Ein kassatorisches Bürgerbegehreh ist nicht nur dann anzunehmen, wenn es ausdrücklich die (rückwirkende) Aufhebung eines Beschlusses der Gemeindevertretung fordert* sondern inhaltlich auch dann, wenn es in seiner Zielsetzung auf dessen Korrektur ausgerichtet ist, für die bereits entschiedene Angelegenheit eine abweichende Sachentscheidung begehrt bzw. die durch den Beschluss getroffene Regelung durch eine wesentlich andere ersetzen will (Hess. VGH, Beschluss vom 13.07.2004 - 8 TG 1067/04; OVG-.-NRW, Urteil vom 28.01.2003 - 15 A 203/02 -, NVwZ-RR 2003, 584 ff; Spies, Ute, Bürgerversammlung - Bürgerbegehren - Bürgerentscheid, 1999, S. 180 m.w.N.).

    Ein initiierendes Bürgerbegehren widerspricht demgegenüber den Regelungen von Ratsbeschlüssen nicht, sondern "bearbeitet gleichsam ein noch unbestelltes Feld" und stößt damit ausschließlich gemeindliche Aktivitäten an (OVG NRW, Urteil vom 28.01.2003 -15 A 203/02-, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 10.09.2004 - 10 ME 76/04

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zur Nutzung eines städtischen Gebäudes;

    Auszug aus VG Kassel, 12.05.2006 - 3 E 57/05
    Darüber hinaus muss die Fragestellung hinreichend bestimmt sein; die Bürger müssen erkennen können für oder gegen was sie ihre Stimme abgeben (OVG Nds., Beschluss vom 10.09.2004-10 ME 76/04-.NdsVBI. 2005, 52 ff.).

    Zwar sind an den Inhalt des Kostendeckungsvorschlages keine überzogenen Anforderungen zu stellen, erforderlich sind insofern jedoch überschlägige, schlüssige Angaben zu der geschätzten Höhe der anfallenden Kosten und die Folgen der Umsetzung der Maßnahme für den Gemeindehaushalt (OVG NRW, Beschluss vom 10.09.2004 - 10 ME 76/04-.a.a.O.).

  • VGH Hessen, 24.02.2005 - 3 UE 231/04

    Gemeindliches Vorkaufsrecht; Ausübung; Unterschrift des Bürgermeisters; Wohl der

    Auszug aus VG Kassel, 12.05.2006 - 3 E 57/05
    Verstöße können dadurch geheilt werden, dass die Gemeinde durch einen Beschluss ihres allgemeinen Vertretungsorgans der Verpflichtungserklärung zustimmt (Hess. VGH, Urteil vom 24.02.2005 - 3 UE 231/04 -, NVwZ-RR 2005, 650 f.).
  • VGH Hessen, 15.11.1999 - 8 TZ 3237/99

    Rechtsmittelzulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung - Grundsatzfragen im

    Auszug aus VG Kassel, 12.05.2006 - 3 E 57/05
    Diese Notwendigkeit folgt schon aus der Regelung der Sechs-Wochen-Frist des § 8 b Abs. 3 Satz 1 HGO (Hess. VGH, Beschluss vom 15.11.1999 - 8 TZ 3237/99 - HessVGHRspr. 2000, 66 f.).
  • VGH Hessen, 18.03.2009 - 8 B 528/09

    Bürgerbegehren gegen Verkauf von Anteilen einer Flugplatz GmbH

    2008 S. 307 f. = juris Rdnr. 8; OVG Schl.-H., Beschluss vom 24. April 2006 - 2 MB 10/06 - juris Rdnr. 9; VG Kassel, Urteil vom 12. Mai 2006 - 3 E 57/05 - HGZ 2008 S. 186 ff. = juris Rdnrn. 35 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20. November 2007 - 1 L 1909/07 - juris Rdnr. 10).
  • VG Weimar, 25.11.2015 - 3 K 1276/14

    Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens

    So sieht es auch das VG Kassel als Verfolgen eines gesetzwidriges Zieles an, wenn ein Bürgerbegehren dazu auffordert, einen verbindlichen Vertrag nicht einzuhalten (Urteil vom 12.05.2006 - 3 E 57/05 - Juris Rdnrn. 42 ff.; vgl. auch zur Billigung eines Vertrages ohne Kündigungsmöglichkeit durch Stadtratsbeschluss VG Meiningen, Urteil vom 07.12.2007 - 2 K 572/07 Me - Juris Rdnrn. 50 f.).
  • VG Weimar, 16.12.2014 - 3 E 1333/14

    Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens

    Auch das VG Kassel sieht es als Verfolgen eines gesetzwidriges Zieles an, wenn ein Bürgerbegehren dazu auffordert, einen verbindlichen Vertrag nicht einzuhalten (Urteil vom 12.05.2006 - 3 E 57/05 - Juris Rdnrn. 42 ff.; vgl. auch zur Billigung eines Vertrages ohne Kündigungsmöglichkeit durch Stadtratsbeschluss VG Meiningen, Urteil vom 07.12.2007 - 2 K 572/07 Me - Juris Rdnrn. 50 f.).
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