Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 25.05.2005 - 3 EO 114/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8225
OVG Thüringen, 25.05.2005 - 3 EO 114/05 (https://dejure.org/2005,8225)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 25.05.2005 - 3 EO 114/05 (https://dejure.org/2005,8225)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 3 EO 114/05 (https://dejure.org/2005,8225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 6 Abs 1; GG Art 6 Abs 2 S 1; EMRK Art 8; AufenthG § 11 Abs 1; AufenthG § 25 Abs 5; AufenthG § 53; AufenthG § 56 Abs 1; VwGO § 123 Abs 1 S 1
    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Ausreisehindernis; Abschiebungshindernis; Beistandsgemeinschaft; Ausweisung; Bestandskraft; Aufenthaltserlaubnis; Versagung; widerstreitende Belange; Abwägung; Anordnungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der familiären Bindungen des Ausländers bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen von Behörden und Gerichten; Zurückdrängung einwanderungspolitischer Belange durch die Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie; Unzumutbarkeit des Verlassens des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; EMRK Art. 8; AufenthG § 11 Abs. 1
    D (A), Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Abschiebungshindernis, Ausweisung, Straftäter, Drogendelikte, Ist-Ausweisung, Regelausweisung, Atypischer Ausnahmefall, Schutz von Ehe und Familie, Beistandsgemeinschaft, Interessenabwägung, Zukunftsprognose, ...

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; ; EMRK Art 8; ; AufenthG § 11 Abs. 1; ; AufenthG § 25 Abs. 5; ; AufenthG § 53; ; AufenthG § 56 Abs. 1; ; VwGO § 123 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99

    Erteilung einer Duldung zwecks Ermöglichung der Fortführung einer familiären

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.05.2005 - 3 EO 114/05
    Die Interessenabwägung bei einer solchen Fallgestaltung muss die Frage einbeziehen, ob im Zeitpunkt der Beurteilung eine (erneute) Ausweisung in rechtlich fehlerfreier Weise ergehen könnte (i. A. an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 2000 - 13 S 2456/99 - InfAuslR 2000, 395).

    Dies folgt sowohl aus der Unterschiedlichkeit der Streitgegenstände sowie daraus, dass die sich im Verlaufe der letzten anderthalb Jahre - seit der Entlassung des Antragstellers aus der Strafhaft - entwickelte intensivere Beziehung zu seinem Sohn im Ausweisungsverfahren noch keine Berücksichtigung finden konnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 2000 - 13 S 2456/99 - InfAuslR 2000, 395 = EzAR 020 Nr. 14).

    Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen - im Blick auf die ausländerrechtlichen Vorschriften über die Voraussetzungen für eine Ausweisung (vgl. §§ 53 ff. AufenthG) - kommt ein Abschiebungsschutz nach Art. 6 GG nur in Betracht, wenn zum jetzigen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung eine (nunmehr verfügte) Ausweisung unter Berücksichtigung des Familienschutzes keinen Bestand haben könnte, soweit nach der maßgebenden Rechtsgrundlage dafür Raum ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 2000 - 13 S 2456/99 - a. a. O.).

  • EGMR, 11.07.2002 - 56811/00

    AMROLLAHI v. DENMARK

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.05.2005 - 3 EO 114/05
    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Antragsteller zitierten Entscheidungen des Gerichtshofs, in denen dieser zur Verhältnismäßigkeit von Ausweisungen nach Art. 8 Abs. 2 EMRK Stellung genommen hat (vgl. Urteile vom 11. Juli 2002 - 56811/00 - InfAuslR 2004, 180 und vom 15. Juli 2003 - 52206/99 - InfAuslR 2004, 183).

    So war der Kläger des erstgenannten Verfahrens (Az.: 56811/00) lediglich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden; der Kläger des zweiten Verfahrens lebte bereits seit seiner Geburt im betreffenden Aufnahmeland.

  • BVerwG, 06.08.1993 - 1 B 113.93

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.05.2005 - 3 EO 114/05
    N.; Beschluss vom 6. August 1993 - 1 B 113.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 1 m. w. N.).

    Diese gesetzgeberische Wertung, die insbesondere bei Handel mit Rauschgift - auch im Blick auf die Gewährleistungen des Art. 6 GG - grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 6. August 1993 - 1 B 113.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 1 m. w . N.), darf nicht konterkariert werden.

  • VG Sigmaringen, 28.11.2001 - 4 K 1636/01

    Unverschuldete Versäumung eines Aufbauseminars - Absehen von

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.05.2005 - 3 EO 114/05
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat ergänzend auf die diesbezüglichen Ausführungen des Verwaltungsgerichts in dem das vorausgegangene Ausweisungsverfahren des Antragstellers betreffenden Urteil vom 21. November 2002 (Az.: 4 K 1636/01 GE).

    Wie das Verwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 21. November 2002 (Az.: 4 K 1636/01) für die entsprechende frühere Vorschrift des § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG zutreffend festgestellt hat, kann der Umstand, dass ein Ausländer mit einem deutschen Familienangehörigen zusammen lebt, für sich allein keine Abweichung vom Regelfall begründen; Entsprechendes gilt für die Regelung des § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG.

  • BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 123.97

    Ausländerrecht - Besonderer Ausweisungsschutz aus Gründen des familiären

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.05.2005 - 3 EO 114/05
    Ein solcher ist durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, dass er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. zur Regelausweisung nach der früheren inhaltsgleichen Vorschrift des § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG: vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 1 B 123.97 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 15 m. w . N.).

    Ein Ausnahmefall ist insbesondere dann gegeben, wenn der Ausweisung auch unter Berücksichtigung des besonderen Ausweisungsschutzes höherrangiges Recht entgegensteht, sie insbesondere mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen (z. B. Art. 6 GG) nicht vereinbar ist (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 1 B 123.97 - a. a. O. m. w . N.).

  • OVG Thüringen, 22.01.2004 - 3 EO 1060/03

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Unterlassen von Abschiebemaßnahmen; Vorwegnahme

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.05.2005 - 3 EO 114/05
    Dem ausreisepflichtigen Ausländer ist danach ein - auch nur vorübergehendes - Verlassen des Bundesgebietes nach der grundrechtlichen Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG jedenfalls dann nicht zuzumuten, wenn er oder ein Familienmitglied auf Grund individueller Besonderheiten, Krankheit etc. mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 9/95 - BVerwGE 105, 35; ferner Senatsbeschluss vom 22. November 2004 - 3 EO 1060/03 - EzAR 043 Nr. 61 = InfAuslR 2004, 336 m. w . N.).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.05.2005 - 3 EO 114/05
    Diese Bestimmung vermittelt keinen gegenüber Art. 6 GG weitergehenden Schutz, soweit sich ihr Anwendungsbereich mit dem der grundgesetzlichen Norm deckt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 1 C 19.96 - BVerwGE 106, 13 = InfAuslR 1998, 213 = DVBl. 1998, 722 = NVwZ 1998, 742).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.05.2005 - 3 EO 114/05
    Dem ausreisepflichtigen Ausländer ist danach ein - auch nur vorübergehendes - Verlassen des Bundesgebietes nach der grundrechtlichen Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG jedenfalls dann nicht zuzumuten, wenn er oder ein Familienmitglied auf Grund individueller Besonderheiten, Krankheit etc. mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 9/95 - BVerwGE 105, 35; ferner Senatsbeschluss vom 22. November 2004 - 3 EO 1060/03 - EzAR 043 Nr. 61 = InfAuslR 2004, 336 m. w . N.).
  • EGMR, 15.07.2003 - 52206/99

    MOKRANI c. FRANCE

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.05.2005 - 3 EO 114/05
    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Antragsteller zitierten Entscheidungen des Gerichtshofs, in denen dieser zur Verhältnismäßigkeit von Ausweisungen nach Art. 8 Abs. 2 EMRK Stellung genommen hat (vgl. Urteile vom 11. Juli 2002 - 56811/00 - InfAuslR 2004, 180 und vom 15. Juli 2003 - 52206/99 - InfAuslR 2004, 183).
  • VG Gera, 14.01.2005 - 4 E 37/05

    Ausländerrecht ; Abschiebung; Ausweisung; Bestandskraft; Rechtskraft; Familie;

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.05.2005 - 3 EO 114/05
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 14. Januar 2005 - 4 E 37/05 Ge - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2001 - 13 S 2326/99

    Ausnahme von Regelausweisung

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • BVerfG, 07.11.1984 - 2 BvR 1299/84

    Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung über das Bleiberecht vom Vorliegen eines

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die

  • BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 41.89

    Wiedereinreise ohne Sichtvermerk - Ablauf der Aufenthaltserlaubnis -

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2006 - 11 ME 197/06

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bezüglich des

    OVG, Beschl. v. 25.5.2005 - 3 EO 114/05 -, InfAuslR 2005, 418; Igstadt, a.a.O., § 22 AuslG Rdnr. 106 ff) angesichts des überragenden Gewichts, das gemäß Art. 6 Abs. 1 GG dem Wunsch nach Herstellung oder Bewahrung der Familieneinheit im Falle des Angewiesenseins des aufenthaltsberechtigten Ausländers auf die persönliche Lebenshilfe des nachzugswilligen Angehörigen beizumessen ist, zumindest vorübergehend zurücktreten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2022 - L 12 AS 1323/19

    SGB II: Neugeborenes profitiert vom Aufenthaltstitel der Mutter

    Darüber hinaus ist als inlandsbezogenes rechtliches Ausreisehindernis auch der Schutz familiärer Bindungen nach Art. 6 Grundgesetz (GG) und Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) anerkannt (vgl. Bayerischer VGH Beschluss vom 03.07.2007, 24 ZB 07.434, Rn. 10, juris; Niedersächsisches OVG Beschluss vom 01.11.2007, 10 PA 96/07, Rn. 12, juris; Thüringer OVG Beschluss vom 25.05.2005, 3 EO 114/05, Rn. 5 f., juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2006 - 11 S 40.05

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit unbefristeter

    Die Ehe mit einem deutschen Partner schützt einen ausländischen Staatsangehörigen jedoch nicht schlechthin vor einer Abschiebung (BVerfG, Urteil v. 18. Juli 1973 - 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73 -, NJW 1974, 227 ff.; vgl. auch OVG Thüringen, Beschluss v. 25. Mai 2005 - 3 EO 114/05 -, ThürVBl. 2005, 207 ff., m.w.N.).
  • VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08

    Ausweisung: Beachtung bestehender familiärer Bindungen

    Dies hängt vielmehr von den gesamten Umständen des Einzelfalles ab, insbesondere dem Ausmaß der vom Kläger ausgehenden Gefahr, der Vorhersehbarkeit der zukünftigen Entwicklung dieser Gefahr und den schutzwürdigen Belangen des Klägers und seiner Angehörigen ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.08.2009, NVwZ 2009, 1557; siehe auch Thür. OVG, Beschluss vom 25.05.2005, InfAuslR 2005, 418 m.w.N. aus der Rspr. des BVerfG"s und des BVerwG"s ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - 11 S 84.06

    Keine Anspruch, auch nicht im Wege der Ermessensreduzierung, auf Wiederaufgreifen

    Selbst die Ehe mit einem deutschen Partner schützt einen ausländischen Staatsangehörigen jedoch nicht absolut vor einer Abschiebung (BVerfG, Urteil v. 18. Juli 1973 - 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73 -, NJW 1974, 227 ff.; vgl. auch OVG Thüringen, Beschluss v. 25. Mai 2005 - 3 EO 114/05 -, ThürVBl. 2005, 207 ff., m.w.N.).
  • VGH Hessen, 21.02.2006 - 7 TG 279/06

    Ausnahmen von der Regelausweisung nach § 56 AufenthG

    Durch § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass in den Fällen einer zwingenden Ausweisung nach § 53 AufenthG regelmäßig das öffentliche Interesse an der Erhaltung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung eine Ausweisung des Ausländers erfordert und dieses öffentliche Interesse - gleichgültig, ob es die spezial- oder generalpräventive Richtung der Ausweisung anbelangt - ein deutliches Übergewicht im Verhältnis zu dem von § 56 Abs. 1 Satz 1 AufenthG bezweckten Schutz des Ausländers besitzt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 7. Februar 2005 - 9 TG 398/05 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. März 2005 - 11 S 2885/04 - Juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 3 EO 114/05 - Juris).
  • VG Hamburg, 17.11.2009 - 10 K 3326/08

    Abschiebungsverbot bei schweren Depressionen; Iran

    Dies gilt auch bei der Prüfung der rechtlichen Unmöglichkeit einer Ausreise oder Abschiebung (OVG Weimar, Beschl. v. 25.05.2005, 3 EO 114/05, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht