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   OVG Thüringen, 07.04.2020 - 3 EO 236/20   

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https://dejure.org/2020,6800
OVG Thüringen, 07.04.2020 - 3 EO 236/20 (https://dejure.org/2020,6800)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 07.04.2020 - 3 EO 236/20 (https://dejure.org/2020,6800)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 07. April 2020 - 3 EO 236/20 (https://dejure.org/2020,6800)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    IfSG § 28 Abs 1; IfSG § 32; VwGO § 80 Abs 5; ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO § 6; ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO § 15 S 2; ThürVwZVG § 46
    Corona-Pandemie: (keine) Schließung von Lebensmittelgeschäften; Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Interessenabwägung; Androhung eines Zwangsmittels; Zwangsgeld; Allgemeinverfügung; Rechtsverordnung; Infektionsschutz; Coronavirus; Ladengeschäft; ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Corona-Pandemie: (keine) Schließung von Lebensmittelgeschäften

  • Justiz Thüringen

    § 28 Abs 1 IfSG, § 32 IfSG, § 80 Abs 5 VwGO
    Schließung von Lebensmittelgeschäften aus Gründen des Infektionsschutzes (Corona)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Coronakrise: Zum Lebensmittelhandel zählt viel dazu

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkauf von Lebensmitteln während der Corona-Pandemie - Corona-Virus

  • lebensmittelzeitung.net (Pressebericht, 08.04.2020)

    Geschäftsschließungen: Gerichte urteilen unterschiedlich

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 09.04.2020)

    Ladenbesitzer setzt sich gegen Stadt Suhl durch

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Zum Verkauf von Lebensmitteln während der Corona-Pandemie

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.04.2020 - 3 EO 236/20
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist daher ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 1973 -1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [402] und vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228, 229]).

    Des Weiteren darf der Rechtsschutzanspruch des Einzelnen umso weniger zurückstehen, je schwerer die dem Einzelnen auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahme der öffentlichen Gewalt Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [402]).

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.04.2020 - 3 EO 236/20
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist daher ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 1973 -1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [402] und vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228, 229]).
  • OVG Thüringen, 04.07.2013 - 2 EO 414/13

    Interessenabwägung im Rahmen des § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO; Konzentrationswirkung der

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.04.2020 - 3 EO 236/20
    Ergibt allerdings bereits die summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage, dass sich ein angegriffener Bescheid offensichtlich als rechtwidrig erweisen wird und dass der Rechtsbehelf in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg hat, so wird das Interesse des Betroffenen an der Aussetzung der Vollziehung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung regelmäßig im Sinne der Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG Vorrang haben (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 - NVwZ 1982, 241, vom 15. Februar 1982 - 2 BvR 1492/81 - NVwZ 1982, 241 [241 f.] und vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 - Juris Rdn. 43 a. E.; vgl. zu allem: Thüringer OVG, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 2 EO 414/13 - juris Rdn. 2 ff. ).
  • BVerwG, 21.04.2015 - 7 B 9.14

    Tongrube; Abschlussbetriebsplan; Verfüllung; Sanierung; Bodenschutzrecht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.04.2020 - 3 EO 236/20
    Sie ist jedoch insoweit akzessorisch, als mit der Aufhebung des Grundverwaltungsakts dessen Wirksamkeit als die Grundvoraussetzung jeglicher Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung entfällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5.08 - Buchholz 345 § 6 VwVG Nr. 1 Rn. 12 und Beschluss vom 21. April 2015 - 7 B 9/14 -, juris Rdn. 28).
  • BVerfG, 15.02.1982 - 2 BvR 1492/81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Vereinbarkeit mit Grundgesetz

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.04.2020 - 3 EO 236/20
    Ergibt allerdings bereits die summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage, dass sich ein angegriffener Bescheid offensichtlich als rechtwidrig erweisen wird und dass der Rechtsbehelf in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg hat, so wird das Interesse des Betroffenen an der Aussetzung der Vollziehung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung regelmäßig im Sinne der Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG Vorrang haben (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 - NVwZ 1982, 241, vom 15. Februar 1982 - 2 BvR 1492/81 - NVwZ 1982, 241 [241 f.] und vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 - Juris Rdn. 43 a. E.; vgl. zu allem: Thüringer OVG, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 2 EO 414/13 - juris Rdn. 2 ff. ).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.04.2020 - 3 EO 236/20
    Der summarische Charakter des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens folgt aus dem Wesen vorläufiger Rechtsschutzgewährung und steht zu Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht in Widerspruch (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 - NVwZ-RR 1999, 217 [218]).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.04.2020 - 3 EO 236/20
    Ergibt allerdings bereits die summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage, dass sich ein angegriffener Bescheid offensichtlich als rechtwidrig erweisen wird und dass der Rechtsbehelf in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg hat, so wird das Interesse des Betroffenen an der Aussetzung der Vollziehung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung regelmäßig im Sinne der Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG Vorrang haben (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 - NVwZ 1982, 241, vom 15. Februar 1982 - 2 BvR 1492/81 - NVwZ 1982, 241 [241 f.] und vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 - Juris Rdn. 43 a. E.; vgl. zu allem: Thüringer OVG, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 2 EO 414/13 - juris Rdn. 2 ff. ).
  • VG Aachen, 03.04.2020 - 7 L 259/20

    Auch Lebensmittel, die nicht der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, dürfen

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.04.2020 - 3 EO 236/20
    Des Weiteren hat das Verwaltungsgericht Aachen in einer neueren Entscheidung, der ein dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbarer Fall zu Grunde lag, nunmehr ausdrücklich auch für die dort maßgebliche Rechtslage festgestellt, dass auch Lebensmittel, die nicht der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, verkauft werden dürfen (VG Aachen, Beschluss vom 3. April 2020 - 7 L 259/20 - https://www.vg-aachen. nrw.de/ behoerde/ presse/ pressemitteilungen/14_20-04-06/index.php).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.04.2020 - 3 EO 236/20
    Sie ist jedoch insoweit akzessorisch, als mit der Aufhebung des Grundverwaltungsakts dessen Wirksamkeit als die Grundvoraussetzung jeglicher Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung entfällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5.08 - Buchholz 345 § 6 VwVG Nr. 1 Rn. 12 und Beschluss vom 21. April 2015 - 7 B 9/14 -, juris Rdn. 28).
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

    Auszug aus OVG Thüringen, 07.04.2020 - 3 EO 236/20
    Ergibt allerdings bereits die summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage, dass sich ein angegriffener Bescheid offensichtlich als rechtwidrig erweisen wird und dass der Rechtsbehelf in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg hat, so wird das Interesse des Betroffenen an der Aussetzung der Vollziehung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung regelmäßig im Sinne der Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG Vorrang haben (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 - NVwZ 1982, 241, vom 15. Februar 1982 - 2 BvR 1492/81 - NVwZ 1982, 241 [241 f.] und vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 - Juris Rdn. 43 a. E.; vgl. zu allem: Thüringer OVG, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 2 EO 414/13 - juris Rdn. 2 ff. ).
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