Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 14.02.2008 - 3 EO 838/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
ThürBKG § 39 Abs 1 idFv 21.12.2006; ThürBKG § 43 idFv 21.12.2006; VwGO § 80 Abs 1; VwGO § 80 Abs 2 S 1 Nr 1; VwGO § 80 Nr 4; VwGO § 80 Abs 5 S 1; VwGO § 88; VwGO § 146
Brand- und Katastrophenschutz einschließl. Rettungsdienstrecht; Feuerwehr; Einsatzmaßnahme; Kostenersatz; Rechtsbehelf; Suspensiveffekt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Brand- und Katastrophenschutz einschl. Rettungsdienstrecht - Brand- und Katastrophenschutz einschließl. Rettungsdienstrecht: Feuerwehr; Einsatzmaßnahme; Kostenersatz; Rechtsbehelf; Suspensiveffekt
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Brand- und Katastrophenschutz einschließl. Rettungsdienstrecht
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 19.10.2007 - 2 E 271/07
- OVG Thüringen, 14.02.2008 - 3 EO 838/07
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Bayern, 25.02.2009 - 2 CS 07.1702
Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme - aufschiebende Wirkung
Bei der Inhaltsbestimmung des Kostenbegriffs in § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO ist zu beachten, dass diese, den Grundsatz des § 80 Abs. 1 VwGO einschränkende Vorschrift restriktiv auszulegen ist (…so schon BayVGH vom 4.12.1992 a.a.O. zu einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss;… vgl. auch OVG Rh.-Pf. vom 28.7.1998 a.a.O., juris RdNr. 3; ThürOVG vom 14.2.2008 Az. 3 EO 838/07, juris RdNr. 8).Geldleistungen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung, also auch die Kosten der Ersatzvornahme, unterfallen daher nicht dem Kostenbegriff des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO (…wie hier Eyermann/Jörg Schmidt, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 24 zu § 80;… Hk-VerwR/Bücken-Thielmeyer/Kröninger, 1. Aufl. 2006, § 80 VwGO RdNr. 25;… VGH Bad.-Württ. vom 5.2.1996 a.a.O.; ThürOVG vom 14.2.2008 a.a.O.; OVG S-H vom 27.12.2000, juris RdNr. 5 = NVwZ-RR 2001, 586;… OVG Rh-Pf. vom 28.7.1998 a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2009 - 2 MB 12/09
Abgaben; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltsrecht; aufschiebende Wirkung; …
Hierdurch unterscheidet sich der jugendhilferechtliche Kostenbeitrag von einer nach allgemeiner Rechtsprechung nicht unter § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO fallenden Heranziehung zu einem reinen Aufwendungsersatz für Kosten, die der Behörde in einem konkreten Einzelfall der Aufgabenwahrnehmung entstanden sind und für die sie lediglich für einen Schuldner in Vorlage getreten ist (vgl. etwa Senatsbeschluss v. 27.12.2000 - 2 M 13/00 - zu Kosten eines Gefahrerforschungseingriffs; Beschluss des 4. Senats v. 24.09.1996 - 4 M 73.96 - zur Heranziehung zu Abschiebungskosten; BayVGH, Beschl. v. 25.02.2009 - 2 CS 07.1702 - zu Kosten der Ersatzvornahme; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.11.2006 - 1 S 1925/06 - zu Kosten der Unterbringung von Tieren nach den TierSchG; Beschl. v. 09.09.1999 - 1 S 1306/99 - sowie VG München, Beschl. v. 12.02.2009 - M 12 S 08.5968 - zur Anforderung von Beerdigungskosten vom Bestattungspflichtigen; Thüringer OVG, Beschl. v. 14.02.2008 - 3 EO 838/07 - zu Aufwendungen für Einsatzmaßnahmen der Unfallhilfe der Feuerwehr;… vgl. allg. zum Ersatz konkret entstandener Aufwendungen Puttler, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 80 Rn. 62). - OVG Thüringen, 12.03.2008 - 3 EO 283/07
Brand- und Katastrophenschutz einschl. Rettungsdienstrecht, …
Die ausführlichen Erwägungen, mit denen der Senat diese Frage verneint hat, treffen für die Kosten der Ersatzvornahme in gleicher Weise zu, so dass vollumfänglich auf sie Bezug genommen werden kann (Beschluss vom 14. Februar 2008 - 3 EO 838/07 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
- OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2009 - 2 O 28/09
Abgaben; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltsrecht; aufschiebende Wirkung; …
Hierdurch unterscheidet sich der jugendhilferechtliche Kostenbeitrag von einer nach allgemeiner Rechtsprechung nicht unter § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO fallenden Heranziehung zu einem reinen Aufwendungsersatz für Kosten, die der Behörde in einem konkreten Einzelfall der Aufgabenwahrnehmung entstanden sind und für die sie lediglich für einen Schuldner in Vorlage getreten ist (vgl. etwa Senatsbeschluss v. 27.12.2000 - 2 M 13/00 - zu Kosten eines Gefahrerforschungseingriffs; Beschluss des 4. Senats v. 24.09.1996 - 4 M 73.96 - zur Heranziehung zu Abschiebungskosten; BayVGH, Beschl. v. 25.02.2009 - 2 CS 07.1702 - zu Kosten der Ersatzvornahme; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.11.2006 - 1 S 1925/06 - zu Kosten der Unterbringung von Tieren nach den TierSchG; Beschl. v. 09.09.1999 - 1 S 1306/99 - sowie VG München, Beschl. v. 12.02.2009 - M 12 S 08.5968 - zur Anforderung von Beerdigungskosten vom Bestattungspflichtigen; Thüringer OVG, Beschl. v. 14.02.2008 - 3 EO 838/07 - zu Aufwendungen für Einsatzmaßnahmen der Unfallhilfe der Feuerwehr;… vgl. allg. zum Ersatz konkret entstandener Aufwendungen Puttler, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 80 Rn. 62). - VGH Bayern, 18.08.2011 - 4 CS 11.504
Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Geltendmachung des …
Nach dem Rechtsschutzkonzept des § 80 VwGO soll jedoch gerade nicht jede Geldforderung eines Hoheitsträgers schon kraft Gesetzes sofort vollziehbar sein, zumal die Bestimmung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO die "Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten", nicht hingegen pauschal die "Anforderung von Geldleistungen" erfasst (vgl. zum Ganzen ThürOVG vom 14.2.2008 Az. 3 EO 838/07 RdNr. 3 m.w.N.). - VG Neustadt, 07.09.2009 - 3 L 736/09
Bodenschutzrecht, Verwaltungsvollstreckungsrecht, Verwaltungsprozessrecht
Allerdings kann sich das besondere Vollzugsinteresse daraus ergeben, dass ausnahmsweise aufgrund außergewöhnlicher Umstände der durch die Kosten der Ersatzvornahme ausgelöste Finanzbedarf nicht mehr gedeckt werden kann (…vgl. OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O.; OVG Thüringen, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 3 EO 838/07 -, juris, Rn. 10). - VG Augsburg, 24.11.2011 - Au 7 S 11.1558
Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Geltendmachung von Aufwendungsersatz …
Nach dem Rechtsschutzkonzept des § 80 VwGO soll jedoch gerade nicht jede Geldforderung eines Hoheitsträgers schon kraft Gesetzes sofort vollziehbar sein, zumal die Bestimmung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO die "Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten", nicht hingegen pauschal die "Anforderung von Geldleistungen" erfasst (vgl. zum Ganzen ThürOVG vom 14.2.2008 Az. 3 EO 838/07 RdNr. 3 m.w.N.).
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