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   OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97   

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OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97 (https://dejure.org/1999,1969)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 21.10.1999 - 3 EO 939/97 (https://dejure.org/1999,1969)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - 3 EO 939/97 (https://dejure.org/1999,1969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    DDR-VerfassungsgrundsätzeG Art 1 idFv 17.06.1990; EV Art 8; EV Art 19; ... DDR-Sammlungs-und-LotterieVO idFv 18.02.1965; DDR-AO-über-die-Bildung-eines-VEB-Vereinigte-Wettspielbetriebe idFv 20.04.1968; DDR-Rennwett-und-LotterieG idFv 18.09.1970; DDR-GewG § 1 idFv 06.03.1990; DDR-GewG § 3 Abs 1 idFv 06.03.1990; DDR-GewG § 3 Abs 2 idFv 06.03.1990; DDR-GewG § 17 Abs 2 idFv 06.03.1990; DDR-GewG-1DVO § 1 idFv 08.03.1990; DDR-GewG-1DVO § 3 idFv 08.03.1990; DDR-GewG-2DVO § 3 idFv 15.03.1990; ThürSammlG § 15 Abs 2; ThürStaatslotterie-und-SportwettenG § 1; ThürStaatslotterie-und-SportwettenG § 11; BGB § 133; BGB § 157; ThürOBG § 5; ThürVwVfG § 43 Abs 2; ThürVwVfG § 43 Abs 3; ThürVwVfG § 44; ThürVwZVG § 30; ThürAGVwGO § 8; VwGO § 67 Abs 1; VwGO § 73; VwGO § 80 Abs 2 Satz 2
    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht (allgemein); Gewerbeerlaubnis; Gewerbefreiheit; Anmeldepflicht; Erlaubnispflicht; Betriebseinstellung; Rahmengesetz; Sportwette; Gewinnspiel; Glücksspiel; Lotterie; Wette; Rennwette; Sammlung; Buchmacher; Verwaltungsakt; Adressat; Empfänger; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschluss und Vermittlung von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen ; Gewerbeanmeldung für einen Wettbetrieb; Entziehung der Gewerbeerlaubnis bei Buchmachern

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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 42.73

    Rechtsnatur und Bindungswirkung der Genehmigung im luftverkehrsrechtlichen

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97
    Bei einer sachlichen Zuständigkeitsverletzung kann dies nur gegeben sein, wenn ein Fall absoluter Unzuständigkeit vorliegt, das heißt, die Behörde unter keinen wie immer gearteten Umständen mit der Sache befaßt sein kann (BVerwG, Urteil vom 16. April 1971 - IV C 36.68 - in DÖV 1972, 173 und Urteil vom 22. März 1974 - IV C 42.73 - in …

    5 St 559/74|BVerwG; 22.03.1974; IV C 42.73">NJW 1974, 1961 = DVBl. 1974, 562).

  • BFH, 19.06.1996 - II R 29/95

    Lotteriesteuerpflicht im Hinblick auf die Veranstaltung von Sportwetten -

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97
    Der Bundesfinanzhof hob durch Gerichtsbescheid vom 19. Juni 1996 - II R 29/95 - das Urteil des Thüringer Finanzgerichts und die Lotteriebescheide im wesentlichen mit der Begründung auf, die veranstalteten Sportwetten seien nicht lotteriesteuerpflichtig im Sinne des § 17 RennwLottG.

    Selbst dann, wenn begrifflich Sportwetten ebenso zu den Lotterien und Ausspielungen im Sinne des § 2 des Gesetzes zu rechnen sind (vgl. insoweit zur steuerrechtlichen Abgrenzung von Lotterien und Ausspielungen den Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofs vom 19. Juni 1996 - II R 29/95 - in dem Rechtsstreit zwischen der Antragstellerin und dem Finanzamt Erfurt), wäre die der Antragstellerin erteilte Erlaubnis zum Glücksspiel, bei dem der Erfolg vom Zufall und nicht oder nicht entscheidend von der Geschicklichkeit des Spielers abhängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1994, a. a. O.), nicht obsolet geworden.

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97
    3 EO 939/97 7 anstaltung anderer Spiele i. S. d. § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO, die Glücksspiele i. S. d. § 284 StGB sind, wozu auch Sportwetten auf den Ausgang von Sportereignissen gehören (BVerwG, Urteil vom 23. August 1994 - 1 C 18/91 - BVerwGE 96, 293 = NVwZ 1995, 475 = GewArch 1995, 22), finden zwar die Vorschriften über die Veranstaltung von Spielen in der Gewerbeordnung keine Anwendung.

    Selbst dann, wenn begrifflich Sportwetten ebenso zu den Lotterien und Ausspielungen im Sinne des § 2 des Gesetzes zu rechnen sind (vgl. insoweit zur steuerrechtlichen Abgrenzung von Lotterien und Ausspielungen den Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofs vom 19. Juni 1996 - II R 29/95 - in dem Rechtsstreit zwischen der Antragstellerin und dem Finanzamt Erfurt), wäre die der Antragstellerin erteilte Erlaubnis zum Glücksspiel, bei dem der Erfolg vom Zufall und nicht oder nicht entscheidend von der Geschicklichkeit des Spielers abhängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1994, a. a. O.), nicht obsolet geworden.

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97
    Danach ist der erklärte Wille der Behörde maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1980 - 6 C 55/79 - BVerw- GE 60, 223 und Urteil vom 28. Mai 1998 - 3 C 53/96 - NVwZ 1999, 72).
  • OVG Thüringen, 20.04.1994 - 1 KO 14/93

    Verwaltungsakte; Behörden der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik;

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97
    Mithin gilt: Da der Verwaltungsakt (die Erlaubnis vom 14. September 1990) nicht rechtzeitig mit Rechtsbehelfen - etwa von Dritten - angegriffen worden ist, ist er nach Maßgabe des geltenden Rechts in Bestandskraft erwachsen (vgl. ThürOVG, Urteil vom 20. April 1994 - 1 KO 14/93 - DÖV 1994, 964 = ThürVBl. 1994, 265 = LKV 1995, 294).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 36.68

    Erforderlichkeit der Zustimmung der zuständigen Behörden zur Einbeziehung von

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97
    Bei einer sachlichen Zuständigkeitsverletzung kann dies nur gegeben sein, wenn ein Fall absoluter Unzuständigkeit vorliegt, das heißt, die Behörde unter keinen wie immer gearteten Umständen mit der Sache befaßt sein kann (BVerwG, Urteil vom 16. April 1971 - IV C 36.68 - in DÖV 1972, 173 und Urteil vom 22. März 1974 - IV C 42.73 - in …
  • BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 53.96

    Milliardenforderung der Kraftwerksbetreiber gegen den Bund teilweise anerkannt

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97
    Danach ist der erklärte Wille der Behörde maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1980 - 6 C 55/79 - BVerw- GE 60, 223 und Urteil vom 28. Mai 1998 - 3 C 53/96 - NVwZ 1999, 72).
  • BVerwG, 15.10.1997 - 7 C 21.96

    Rechtsstatus der Israelitischen Synagogengemeinde Adass Jisroel zu Berlin

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97
    Es fehlt auch an Anhaltspunkten, daß er nach der seinerzeitigen Staats- und Verwaltungspraxis ungeachtet etwaiger Rechtsmängel als unwirksam angesehen oder behandelt worden ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1997 - 7 C 21/96 - BVerwGE 105, 255 = NJW 1998, 253 und Beschluß vom 4. Februar 1999 - 7 B 297/98 - zitiert nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.1994 - 11 B 11428/94

    Spiel Quasar; Gewerbliche Veranstaltung; Simulation von Tötungshandlungen;

    Auszug aus OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97
    Es mag dahinstehen, ob die Untersagungsanordnung, Wetten aus Anlaß sportlicher Veranstaltungen abzuschließen oder zu vermitteln, im vorliegenden Fall auch auf die ordnungsrechtliche Generalklausel in § 5 des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes - OBG - vom 18. Juni 1993 (GVBl. S. 323) gestützt werden kann oder allein die für die gewerberechtliche Betriebseinstellung spezielle Vorschrift des § 15 Abs. 2 GewO als Ermächtigungsgrundlage wegen der Erlaubnispflichtigkeit in Betracht kommt (vgl. nur OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 21. Juni 1994 -11 B 11428/94- NVwZ-RR 1995, 30 und Landmann/Rohmer-Marcks, Gewerbeordnung, Kommentar, Bd. I § 15 Rn. 10).
  • OVG Thüringen, 20.05.2005 - 3 KO 705/03

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; DDR-Recht; Gesetzgebungszuständigkeit; Recht der

    Nach Zulassung der Beschwerde durch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. August 1997 - 2 ZEO 317/97 - ist durch den nunmehr zuständigen 3. Senat des Gerichts die Beschwerde mit Beschluss vom 21. Oktober 1999 - 3 EO 939/97 - zurückgewiesen worden.

    In Auseinandersetzung mit der Berufungsbegründung macht sie geltend: Die Entscheidung des OLG Köln betreffe ein anderes Unternehmen und sei vom BGH nicht bestätigt worden, der auch nicht die Entscheidung des Senats vom 21. Oktober 1999 - 3 EO 939/97 - in Zweifel gezogen habe.

    Der Senat hat sich dazu in seinem Beschluss vom 21. Oktober 1999 - 3 EO 939/97 -(GewArch 2000, 118 = ThürVBl.

    2000, 85 = LKV 2000, 309 = ThürVGRspr 2000, 25) zum Eilverfahren der Klägerin im Einzelnen geäußert.

    Ergänzend nimmt der Senat insoweit ebenso auf den Beschluss zum Eilverfahren vom 21. Oktober 1999 - 3 EO 939/97 - a. a. O. Bezug (BA S. 10 f.).

  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

    Diese Entscheidung, bei der es um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage ging, ist im übrigen nach der letzten mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren von dem Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Beschluß vom 21. Oktober 1999 bestätigt worden (GewArch 2000, 118).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 6 B 52.05

    Geltung von DDR-Sportwetten-Linzenzen

    Denn das Oberverwaltungsgericht hat den Inhalt der Gewerbeerlaubnis vom 14. September 1990 dargelegt (UA S. 17, 25) und ferner auf die Akten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes verwiesen, in denen sein Beschluss vom 21. Oktober 1999 - 3 EO 939/97 - (GewArch 2000, 118) enthalten ist, in welchem sich das Gericht mit den Grundsätzen der Auslegung eines Verwaltungsakts befasst hat.
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 59/02

    Oddset Werbeaussage als irreführende Werbung

    Im Streitfall ist vielmehr entscheidend, daß sich die Klägerin für ihre Betätigung als Sportwettunternehmen auf die ihr am 14. September 1990 erteilte Gewerbeerlaubnis stützen kann, wobei Gründe für deren Nichtigkeit sowie dafür, daß sie nicht fortgilt, von den für die Klägerin örtlich zuständigen Verwaltungsgerichten in Thüringen (VG Gera, Beschl. v. 13.1.1997 - 1 E 1274/96 GE; Thüringer OVG GewArch 2000, 118, 119 ff.) ausdrücklich verneint worden sind (vgl. OLG Nürnberg OLG-Rep 2001, 154; vgl. auch BGH, Urt. v. 11.10.2001 - I ZR 172/99, GRUR 2002, 269, 270 = WRP 2002, 323 - Sportwetten-Genehmigung).
  • VG Schwerin, 10.05.2012 - 7 A 519/07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten im Internet gegenüber dem Inhaber

    Wenn die Veranstaltung oder Vermittlung von Sportwetten in einem dauerhaft eingerichteten Wettbüro hiernach nie hätte genehmigt werden können, hätte dies der neueren, mit der Wiedereinführung der Gewerbefreiheit einhergehenden Gesetzgebung um das GewG widersprochen (vgl. hierzu näher auch den überzeugenden Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts - ThürOVG - vom 21. Oktober 1999 - 3 EO 939/97 -, Landes- und Kommunalverwaltung 2000, S. 309 [310 ff.], sowie ergänzend dessen Urteil vom 20. Mai 2005 - 3 KO 705/03 -, Thüringer Verwaltungsblätter 2006, S. 201 [202 ff.], ferner den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts - SächsOVG - vom 12. Dezember 2007 - 3 BS 286/06 -, GewArch 2008, S. 118 [119]).

    Jedenfalls eine Nichtigkeit der erteilten Genehmigung wäre nicht damit zu begründen, dass die SlgLottVO außer Acht gelassen worden wäre (s. die Beschlüsse des ThürOVG vom 21. Oktober 1999, a. a. O., und des OVG M-V vom 29. Januar 2009, a. a. O. Rdnr. 6).

    Auch aus diesen Vorschriften resultierten keine weitergehenden Bedingungen für die Erlaubniserteilung an den Kläger für den Betrieb eines Wettbüros für Sportwetten oder das Verbot einer Gewerbeerlaubnis hierfür nach § 3 GewG: Hinsichtlich der Vorschriften über Spielkasinos liegt dies auf der Hand, die Anordnung vom 23. November 1981 war (auch schon für den Zeitraum bis zu ihrer Ersetzung) durch das GewG und die erste Durchführungsverordnung hierzu inhaltlich überholt, und die Anordnung vom 6. August 1990, sofern sie auf gewerbliche Tätigkeiten wie die des Klägers anwendbar war (s. indessen § 1 Abs. 2 Nr. 2 und § 10 Satz 1; hierzu auch der Beschluss des ThürOVG vom 21. Oktober 1999, a. a. O., S. 311 f.), berührte Rechtmäßigkeit und Geltung der klägerischen Gewerbeerlaubnis bereits deswegen nicht, weil sie erst deutlich nach deren Erteilung erging.

  • VG Gera, 14.12.2010 - 5 K 155/09

    Feststellungsklage zu Fortbestand einer Gewerbeerlaubnis für Sportwetten aus

    Den vom Beklagten dagegen vorgebrachten Einwänden ist das Thüringer Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 21. Oktober 1999 - 3 EO 939/97 - (GewArch 2000, 118 f.) und in seinem Urteil vom 20. Mai 2005 - 3 KO 705/03 - (ThürVBl. 2006, 201 ff.- Rn. 57 ff. des Jurisausdruckes) nicht gefolgt.
  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

    Der Senat befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Thüringischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.5.2005, ThürVBl 2006, 201 ff. mit Verweis auf ThürOVG, Beschl. v. 21.10.1999, LKV 2000, 309 ff. und entgegen OLG Köln, Urt. v. 12.3.1999, GRUR 2000, 533 ff.).
  • VG Hannover, 19.06.2006 - 10 A 2564/06

    Untersagung einer Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten, für nicht in

    " Zwar ist die der Beigeladenen zu 1. erteilte Genehmigung gemäß Art. 19 Satz 1 des Einigungsvertrags (EV) als vor dem Wirksamwerden des Beitritts am 03.10.1990 ergangener Verwaltungsakt wirksam geblieben und gilt im gesamten erweiterten Bundesgebiet, also auch in Niedersachsen, fort (vgl. dazu im einzelnen Thür.OVG, Beschl. v. 21.10.1999 - 3 EO 939/97 -, GewArch 2000, 118) ).

    Abgesehen davon, dass das erkennenden Gericht entgegen der Auffassung des Klägers nicht an eine abweichende Bewertung dieser Gerichte gebunden wäre, hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 21.10.1999 - 3 EO 939/07 -, GewArch 2000, 118) lediglich entschieden, dass die der Beigeladenen zu 1. erteilte Genehmigung der Stadt Gera wirksam geblieben ist und grundsätzlich im gesamten erweiterten Bundesgebiet fortgilt.

  • OVG Thüringen, 26.09.2019 - 3 KO 161/11

    Sportwetten-Erlaubnis nach Gewerbegesetz der DDR

    Der Senat hat zur Frage des räumlichen Geltungsbereichs in einem Eilverfahren wie folgt Stellung bezogen: "Die Genehmigung vom 14. September 1990 ist gemäß Art. 19 EinigungsV als vor dem Wirksamwerden des Beitritts (dem 3. Oktober 1990) ergangener Verwaltungsakt wirksam geblieben und gilt grundsätzlich im gesamten erweiterten Bundesgebiet fort." (Beschluss vom 21.10.1999 - 3 EO 939/97 -, juris Rdn. 30).
  • OVG Thüringen, 09.10.2019 - 3 KO 161/11

    DDR-Sportwetten-Erlaubnis; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; räumlicher

    Der Senat hat zur Frage des räumlichen Geltungsbereichs in einem Eilverfahren wie folgt Stellung bezogen: "Die Genehmigung vom 14. September 1990 ist gemäß Art. 19 EinigungsV als vor dem Wirksamwerden des Beitritts (dem 3. Oktober 1990) ergangener Verwaltungsakt wirksam geblieben und gilt grundsätzlich im gesamten erweiterten Bundesgebiet fort." (Beschluss vom 21.10.1999 - 3 EO 939/97 -, juris Rdn. 30).
  • OLG Köln, 01.09.2000 - 6 U 53/99

    DDR-Sportwetten als verbotenes Glücksspiel - wettbewerbsrechtliche Bewertung -

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - 2 M 151/08

    Sportwette

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 ME 420/02

    Zur Charakterisierung von Sportwetten (sog. Oddset-Wetten) als Glücksspiele; Zum

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 213.08

    Verbot des Anbietens von Sportwetten über das Internet

  • VG Gera, 05.11.1999 - 1 E 1060/99

    Zulässigkeit eines Büros zur Annahme von Sportwetten; Generelles Verbot des

  • VG Dresden, 16.10.2006 - 14 K 1711/06

    Bwin darf doch Wetten anbieten

  • VG Ansbach, 14.08.2003 - AN 5 K 03.00443
  • VG Köln, 11.08.2006 - 6 L 736/06

    Internetwerbung für private Sportwetten weiter zulässig

  • BayObLG, 26.11.2003 - 5St RR 289/03

    Vereinbarkeit des staatlichen Vorbehalts zur Veranstaltung von Sportwetten mit

  • VG Stuttgart, 15.10.2003 - 5 K 2107/03

    Zur Untersagung einer Oddset-Sportwettenveranstaltung

  • BVerwG, 16.06.2004 - 3 B 137.03

    Enteignung eines Nachbargrundstückes - Verwechslung von Flurstücken bei der

  • OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2220/00

    Klagebefugnis eines DDR-Sportwettenunternehmens - Werbung für unerlaubtes

  • VG Köln, 14.08.2006 - 6 L 957/06

    Ersetzung einer Individualverfügung durch eine Allgemeinverfügung; Einordnung

  • VG Köln, 08.12.2004 - 6 L 2130/04

    Zur Strafbarkeit von Glücksspiel im Internet ohne Erlaubnis der Behörde

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 215.08

    Beschwerde; öffentliches Glücksspiel (Sportwetten); Untersagungsverfügung;

  • VG Stuttgart, 23.08.2005 - 1 K 1378/05

    Die Vermittlung von Oddset-Sportwetten für einen Veranstalter mit sog. DDR-Lizenz

  • VG Köln, 12.09.2002 - 1 L 1610/02
  • VG Düsseldorf, 04.06.2002 - 3 L 2037/02

    Untersagung der Annahme von Sportwetten

  • VG Düsseldorf, 24.09.2002 - 3 L 3677/02

    Untersagung der Annahme von Sportwetten zwecks Untersagung der Durchführung des

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