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   OVG Sachsen, 18.01.2022 - 3 F 28/21   

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https://dejure.org/2022,478
OVG Sachsen, 18.01.2022 - 3 F 28/21 (https://dejure.org/2022,478)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.01.2022 - 3 F 28/21 (https://dejure.org/2022,478)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - 3 F 28/21 (https://dejure.org/2022,478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 24 Abs. 2, VwGO § 23 Abs. 1 Nr. 4
    Härtefall; Impfpflicht; ehrenamtlicher Richter; Rettungsassistent; berufliche Belastung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 08.08.2013 - 3 F 4/13

    Besonderer Härtefall bei auswärtigem Arbeitseinsatz

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2022 - 3 F 28/21
    Eine lediglich starke berufliche Belastung stellt einen solchen Härtefall in aller Regel nicht dar (OVG NRW, Beschl. v. 3. Februar 2015 - 16 F 2/15 -, juris Rn. 2 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 8. August 2013 - 3 F 4/13 -, juris Rn. 4 m. w. N.; Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 24 Rn. 2 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2015 - 16 F 2/15

    Entbindug vom Amt eines ehrenamtlichen Richters; Unzumutbarkeit der Ausübung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2022 - 3 F 28/21
    Eine lediglich starke berufliche Belastung stellt einen solchen Härtefall in aller Regel nicht dar (OVG NRW, Beschl. v. 3. Februar 2015 - 16 F 2/15 -, juris Rn. 2 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 8. August 2013 - 3 F 4/13 -, juris Rn. 4 m. w. N.; Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 24 Rn. 2 m. w. N.).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 87-IV-08
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2022 - 3 F 28/21
    Die Rechtsprechung geht bei einem Gewissenskonflikt, einer gewöhnlichen seelischen Belastung oder religiösen Gründen hingegen nicht von einem Härtefall in diesem Sinn aus (SächsVerfGH, Beschl. v. 29. Januar 2009 - Vf. 87-IV-08 -, juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschl. v. 19. Februar 1997 - Verw 4/97 -, juris Rn. 3 f. m. w. N.).
  • VGH Hessen, 05.09.1986 - 1 Y 2402/86

    Ehrenamtlicher Richter - Amtsentbindung wegen Zugehörigkeit zu einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.01.2022 - 3 F 28/21
    Ein Gewissenskonflikt dürfte allenfalls dann einen Härtefall darstellen, wenn der ehrenamtliche Richter gegen seine Gewissensüberzeugung unter dem Druck von Ordnungsgeldern seine Pflicht als ehrenamtlicher Richter erfüllen müsse; dies kann etwa bei einem Mitglied der Zeugen Jehovas der Fall sein (HessVGH, Beschl. v. 5. September 1986 - 1 Y 2402/86 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 14.10.2022 - 1 Ws 187/22

    Amtsenthebung eines Schöffen bei Teilnahme an sog. Montagsspaziergang unter

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass die von ihm dabei zum Ausdruck gebrachte Ablehnung der zum damaligen Zeitpunkt staatlich angeordneten Maskenpflicht im Freien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bedeutet, dass er grundsätzlich staatliche Strukturen ablehnt und deshalb kein Repräsentant des Rechtsstaates mehr sein könnte (vgl. zu einem ehrenamtlichen Richter, der die ihm als Rettungssanitäter auferlegte Impfpflicht ablehnt: Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.01.2022 - 3 F 28/21, juris Rn. 5).
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