Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 08.12.2003 - 3 G 2459/03 (3)   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33c Abs 1 S 1 GewO, § 15 Abs 2 S 1 GewO
    Spielhalle; Token-Spielgerät; Spielgerät mit Hinterlegungsspeicher; Gewinnmöglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Entfernung von Spielgeräten mit Abgabe von Weiterspielmarken [Token] aus einer Spielhalle




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Wird zitiert von ... (6)  

  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 11 TG 246/05  

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Bei dem zurückerlangten Einsatz handelt es sich um eine Vermehrung seines Vermögens gegenüber der Situation vor Spielbeginn, da der Spieler, obwohl er seinen ursprünglichen Einsatz zum Teil verspielt hatte, durch Erreichen einer gewissen Anzahl von Spielpunkten eine Auffüllung des Hinterlegungsspeichers erreichen kann und damit die Chance, sein Geld bis zur Höhe des Bareinsatzes wieder zurückzugewinnen (vgl. VG Darmstadt, B. v. 08.12.2003 - 3 G 2459/03 (3) -, GewArch.

    § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO ist somit auch Rechtsgrundlage für die Teilschließung eines Betriebes, z. B. im Hinblick auf die Anordnung der Entfernung einzelner Spielgeräte aus einem Betrieb (Tettinger/Wank, Gewerbeordnung, 7. Aufl. 2004, § 15 Rdnr. 25; Heß in: Friauf, Gewerbeordnung, a. a. O., § 15 Rdnr. 42; für "analoge" Anwendung des § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO: VG Darmstadt, B. v. 8.12.2003 - 3 G 2459/03(3) -, GewArch 2004, 124).

  • VG Augsburg, 31.01.2005 - Au 4 S 05.38  

    Gewerberecht: Verbot bestimmter Spiele und Sielsystem in Spielhallen

    Eine solche Zulassung liegt für die Fun-Games unstreitig nicht vor, obwohl es sich entgegen der Auffassung der Antragstellerin bei den verwendeten Fun-Games um Gewinnspielgeräte handelt (vgl. VG Hamburg vom 8.7.2003, Az. 5 VG 1501/2003; VG Hamburg vom 18.7.2003, Az. 5 VG 1330/2003; VG Darmstadt vom 8.12.2003, GewArch 2004, 124 ; VG Freiburg vom 7.11.2002, GewArch 2003, 32 ff.).

    Der Spieler kann über die Spielmarke dergestalt verfügen, dass er sie zu einem späteren Zeitpunkt selbst nutzt und sich dadurch Aufwendungen für ein neues Spiel erspart, sie an Dritte verschenkt, verkauft oder gegen andere Vermögenswerte eintauscht (vgl. VG Darmstadt vom 8.12.2003 GewArch 2004, 124 ).

  • FG Bremen, 20.09.2006 - 2 K 145/04  

    Vergnügungsteuerpflicht von Spielautomaten und Unterhaltungsautomaten mit

    Letztlich wird die Auffassung, dass die Token einen vermögenswerten Vorteil darstellen, von den Gerichten im Zusammenhang mit der Frage, ob die Spielmarkengeräte Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit i.S. des § 33c Abs. 1 GewO darstellen, geteilt (VG Sigmaringen, Urteil vom 21. September 2005 1 K 1650/04, juris; VG Stade, Beschluss vom 9. Mai 2005 6 B 635/05, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 2. Mai 2005 1 K 1846/04, GewArch 2005, 291; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2005, GewArch 2005, 255; VG Augsburg, Beschluss vom 31. Januar 2005 Au 4 S 05.38; GewArch 2005, 208; VG Darmstadt, Beschluss vom 8. Dezember 2003 3 G 2459/03(3), GewArch 2004, 124; OVG Hamburg, Beschluss vom 1. Oktober 2003 4 Bs 370/03, ZKF 2004, 78 = GewArch 2004, 246).
mehr
  • VG Sigmaringen, 02.05.2005 - 1 K 1846/04  

    Untersagung des Betriebs von Spielgeräten mit Weiterspielmarken (Token)

    17 Die Rechtsgrundlage für die Regelung unter der Nummer 1 der angefochtenen Verfügung dürfte eher in § 33c Abs. 1 Satz 3 GewO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.04.2003 - 14 S 2251/03 -, GewArch 2003, 248) als in dem von der Antragsgegnerin herangezogenen § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 08.12.2003 - 3 G 2459/03 -, GewArch 2004, 124) zu finden sein.
  • VG Stade, 09.05.2005 - 6 B 635/05  

    Untersagung des Aufstellens und des Betriebs von Spielgeräten mit Abgabe von

    In diesem Falle würde die angegriffene Untersagung in der polizeirechtlichen Generalklausel des § 11 Nds. SOG eine ausreichende gesetzliche Grundlage finden (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 13. August 2003 - 12 B 1906/03 - OVG Münster, Beschluss vom 13. Februar 1997, DÖV 1997, 1055) oder sich auf eine entsprechende Anwendung des § 15 GewO stützen können (VG Darmstadt, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 3 G 2495/03(3) -, GewArch 2004, 124, VGH Kassel, Beschluss vom 23. März 2005 - 11 TG 246/05 -).
  • VG Köln, 23.06.2005 - 20 K 10849/02  
    vgl. etwa: VG Freiburg, GewArch 2003, 32; OVG Hamburg, ZKF 2004, 78; VG Darmstadt, GewArch 2004, 124; VG Augsburg, GewArch 2005, 208; Hessischer VGH, GewArch 2005, 255.
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